Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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18.02.2015
Kündigungsausschluss in Sozialplan muss auch für einem Betriebsübergang widersprechende Arbeitnehmer gelten
LAG Berlin-Brandenburg 10.2.2015, 7 Sa 1619/14

Ein Sozialplan, wonach betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind, darf hiervon Arbeitnehmer, die einem Betriebsübergang widersprechen, nicht ausnehmen. Es verstößt gegen den betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz nur einem Teil der betroffenen Arbeitnehmer den erweiterten Kündigungsschutz einzuräumen. Der Verstoß hat zur Folge, dass die Einschränkung unwirksam ist.

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13.02.2015
Zahl der Verfahren beim Bundesarbeitsgericht rückläufig

Beim Bundesarbeitsgericht sind im vergangenen Jahr 2.332 Sachen eingegangen. Das bedeutet einen Rückgang gegenüber 2013 um 352 Verfahren. Unter den 2014 eingegangenen Verfahren waren 39 % Revisionen und Rechtsbeschwerden in Beschlussverfahren. 14,3 % der erledigten Revisionen und Rechtsbeschwerden waren erfolgreich. Die Erfolgsquote bei den Nichtzulassungsbeschwerden betrug 7,5 %. Das ergibt sich aus dem jetzt veröffentlichten Jahresbericht des Bundesarbeitsgerichts.

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13.02.2015
Auch Ausbildungsverhältnisse können durch Verdachtskündigung beendet werden
BAG 12.2.2015, 6 AZR 845/13

Der dringende Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung des Auszubildenden kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses nach § 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG darstellen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Verdacht auch bei Berücksichtigung der Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses dem Arbeitgeber die Fortsetzung der Ausbildung objektiv unzumutbar macht.

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13.02.2015
Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen der Rentengrenze ist nicht ohne weiteres sachlich gerechtfertigt
BAG 11.2.2015, 7 AZR 17/13

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien nach Erreichen des Renteneintrittsalters des Arbeitnehmers die befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, ist die Befristung nicht ohne weiteres sachlich gerechtfertigt. Der Bezug von gesetzlicher Altersrente allein stellt noch keinen in der Person des Arbeitnehmers liegenden Grund i.S.v. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 TzBfG dar. Die Befristung kann allerdings sachlich gerechtfertigt sein, wenn sie der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient.

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13.02.2015
Freistellung unter Urlaubsanrechnung ist nur bei Zahlung von Urlaubsvergütung wirksam
BAG 10.2.2015, 9 AZR 455/13

Kündigt ein Arbeitgeber fristlos und hilfsweise fristgerecht, wird durch eine Freistellung von der Verpflichtung zur Arbeitsleistung unter Anrechnung der Urlaubsansprüche für den Fall, dass die fristlose Kündigung unwirksam sein sollte, der Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers nicht erfüllt. Denn eine wirksame Urlaubsgewährung setzt voraus, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Urlaubsvergütung zahlt bzw. verbindlich zusagt.

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10.02.2015
Sexuelle Belästigung zieht nicht zwangsläufig eine fristlose Kündigung nach sich
BAG 20.11.2014, 2 AZR 651/13

Sexuelle Belästigungen am Arbeitsplatz (hier: Busengrabschen) stellen grundsätzlich Verletzungen vertraglicher Pflichten dar und sind "an sich" als wichtiger Grund i.S.v. § 626 Abs. 1 BGB geeignet. Beruht die Vertragspflichtverletzung allerdings auf einem steuerbaren Verhalten des Arbeitnehmers, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen (Abmahnung) für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann.

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09.02.2015
Geschlechterquote und Betriebsratswahl: Keine Korrektur im Nachrückverfahren
ArbG Köln 12.11.2014, 17 BV 296/14

Die Besetzung eines nach Geschlechterproporz gewählten Betriebsrats ist nicht nachträglich anzupassen, wenn die Geschlechterquote im Nachrückverfahren übererfüllt wird. Das ergibt die Auslegung des § 15 Abs. 2 BetrVG nach Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Vorschrift.

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09.02.2015
Keine Altersdiskriminierung eines in Ruhestand getretenen Bezirksschornsteinfegermeisters bei Nichtberücksichtigung in neuer Ausschreibung
VG Neustadt 8.1.2015, 4 K 561/14.NW

Ein nach alter Rechtslage mit 65 Jahren in den Ruhestand getretener Bezirksschornsteinfegermeister, der zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung vor Gericht das 67. Lebensjahr vollendet hat, besitzt keinen Anspruch darauf, ihn nach neuer Rechtslage zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für seinen ehemaligen Bezirk zu bestellen. Nicht nur im Hinblick auf die körperlichen Anforderungen, die die Tätigkeit eines Bezirksschornsteinfegers kennzeichnen, sind Altersgrenzen gerechtfertigt.

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06.02.2015
Bundesregierung plant kein Verbandsklagerecht zum Mindestlohn

Die Bundesregierung plant nicht, ein Verbandsklagerecht zur Durchsetzung von Mindestlohnansprüchen einzuführen. Das schreibt sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke. Sie begründet dies damit, dass das deutsche Rechtsschutzsystem durch den Grundsatz des Individualrechtsschutzes geprägt sei.

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03.02.2015
Betriebsratsschulung: Arbeitgeber können Betriebsrat auf kostengünstigeres Inhouse-Seminar verweisen
ArbG Trier 20.11.2014, 3 BV 11/14

Arbeitgeber können den bei ihnen gebildeten Betriebsrat jedenfalls dann darauf verweisen, eine Fortbildung nach § 37 Abs. 6 BetrVG als Inhouse-Schulung durchzuführen, wenn der Besuch eines inhaltsgleichen externen Seminars zu einer deutlichen Kostenmehrbelastung führen würde (hier: plus 70 Prozent) und keine gewichtigen Interessen des Betriebsrats entgegenstehen. Das Interesse an einem Erfahrungsaustausch mit Mitgliedern anderer Betriebsräte kann deutlich höhere Kosten für ein externes Seminar nicht rechtfertigen.

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03.02.2015
Zur Wertfestsetzung beim Streit über mehrere Abmahnungen
LAG Berlin-Brandenburg 29.12.2014, 17 Ta (Kost) 6128/14

Der Streit über eine Abmahnung ist regelmäßig mit einer Bruttomonatsvergütung zu berechnen, ohne dass es auf die Anzahl und die Art der in der Abmahnung enthaltenen Vorwürfe sowie auf das konkrete Klageziel ankommt. Mehrere in einem Verfahren angegriffene Abmahnungen werden höchstens mit dem Vierteljahresverdienst bewertet. Ein höherer Streitwert als eine Bruttomonatsvergütung kommt dabei auch in Betracht, wenn die Abmahnungen aus dem gleichen Grund erfolgen.

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30.01.2015
Arbeitnehmer müssen rechtsunwirksame Versetzung nicht befolgen
LAG Köln 28.8.2014, 6 Sa 423/14

Ist eine Versetzung objektiv rechtswidrig, liegt in der Nichtaufnahme der Arbeit am neuen Arbeitsort keine zur Kündigung berechtigende beharrliche Arbeitsverweigerung. Die Rechtsprechung des BAG zur vorläufigen Verbindlichkeit einer unbilligen Direktionsrechtsausübung lässt sich auf das Kündigungsrecht nicht übertragen.

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30.01.2015
Kein Mindestlohn im reinen LKW-Transitverkehr

Die Bundesregierung setzt die Anwendung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) auf ausländische LKW-Fahrer im reinen Transitverkehr durch Deutschland vorerst aus. Hierüber hat sich Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles am 30.1.2015 mit ihrem polnischen Amtskollegen verständigt. Die Interimslösung gilt bis zur Klärung europarechtlicher Fragen zur Anwendung des MiLoG auf den Verkehrsbereich.

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28.01.2015
Für den Sonderkündigungsschutz ab Ankündigung einer Pflegezeit gilt keine Höchstfrist
Thüringer LAG 2.10.2014, 6 Sa 345/13

Der Kündigungsschutz des § 5 PflegeZG ab Ankündigung einer Pflegezeit ist nicht zeitlich auf eine Höchstfrist vor deren Beginn begrenzt. Daher greift er z.B. auch dann ein, wenn ein Arbeitnehmer für in sechs Monaten eine Pflegezeit von wenigen Tagen ankündigt. Dies ist selbst dann nicht unbedingt rechtsmissbräuchlich, wenn die Ankündigung in Kenntnis einer unmittelbar bevorstehenden Kündigung erfolgt.

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28.01.2015
Aufzeichnungspflichten zum MiLoG: Ändern oder erst einmal beobachten?

Die im Mindestlohngesetz festgelegte Protokollierung der Arbeitszeiten soll kurzfristig nicht geändert werden. Das machte die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), Gabriele Lösekrug-Möller, am 28.1.2015 im Ausschuss für Arbeit und Soziales deutlich. 28 Tage nach Inkrafttreten des Gesetzes verfüge das BMAS noch nicht über belastbare Erkenntnisse, die eine solche Änderung rechtfertigen würden. Gleichwohl gingen die Auffassungen der Parteien über einen Änderungsbedarf auseinander.

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27.01.2015
Kirchlicher Arbeitgeber kann einer Erzieherin bei Veröffentlichung privater Pornos im Internet kündigen
ArbG Augsburg 22.10.2014, 10 Ca 1518/14

Die private Veröffentlichung von pornografischen Fotos und Filmen im Internet durch eine Mitarbeiterin einer kirchlichen Behinderteneinrichtung stellt eine Loyalitätsverletzung dar, die eine ordentliche Kündigung rechtfertigen kann. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Mitarbeiterin auf den im Internet veröffentlichten Fotos und Filmen erkennbar ist.

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27.01.2015
Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Hinzuziehung eines Rechtsbeistands zum BEM
LAG Rheinland-Pfalz 18.12.2014, 5 Sa 518/14

Arbeitgeber sind grds. nicht verpflichtet, zu Gesprächen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) einen Rechtsbeistand des Arbeitnehmers hinzuzuziehen. Das gilt auch, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt geschwächt ist oder auf Seiten des Arbeitgebers mehrere Personen am Gespräch beteiligt sind. Es gibt insoweit keinen Anspruch auf "Waffengleichheit".

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26.01.2015
Anbringen einer Kamera-Attrappe unterliegt nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats
LAG Mecklenburg-Vorpommern 12.11.2014, 3 TaBV 5/14

Eine Klinik kann im Außenbereich ihres Gebäudes die Attrappe einer Videokamera anbringen, ohne zuvor die Zustimmung des Betriebsrats einholen zu müssen. Ein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG scheidet aus, weil die Kamera-Attrappe objektiv nicht geeignet ist, Arbeitnehmer zu überwachen. Es besteht auch kein Mitbestimmungsrecht aus § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG, da mit der Attrappe nicht kontrolliert werden kann, wer wann das Gebäude betritt oder verlässt.

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22.01.2015
Leiharbeitnehmer-Einsatz darf inhaltlich und zeitlich beschränkt werden
EuGH-Generalanwalt 20.11.2014, C-533/13

Die Leiharbeitsrichtlinie verbietet zwar grds. Einschränkungen der Leiharbeit. Das gilt aber nicht für solche Einschränkungen, die aus Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sind. Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn ein Tarifvertrag den Einsatz von Leiharbeitnehmern auf vorübergehende Aufgaben beschränkt, die aus objektiven Gründen nicht durch die Stammbelegschaft des entleihenden Unternehmens ausgeführt werden können. Gleiches gilt für das Verbot, Leiharbeitnehmer über einen längeren Zeitraum mit Aufgaben zu betrauen, die auch der Stammbelegschaft obliegen.

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20.01.2015
Arbeitnehmer haften nicht für Unternehmenskartellbußen ("Schienenkartell")
LAG Düsseldorf 20.1.2015, 16 Sa 459/14

Hat das Bundeskartellamt gegen ein Unternehmen Bußgelder wegen rechtswidriger Kartellabsprachen verhängt, kann das Unternehmen insoweit nicht den für den Kartellrechtsverstoß verantwortlichen Mitarbeiter in Regress nehmen. Das ergibt sich aus der Funktion der Unternehmensgeldbuße, da hiermit u.a. der durch den Kartellverstoß erzielte Vorteil beim Unternehmen abgeschöpft werden kann. Dies würde unterlaufen, wenn das Bußgeld an den verantwortlichen Mitarbeiter weitergereicht werden könnte.

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16.01.2015
Whistleblowing mal andersherum: Auch Strafanzeigen gegen Arbeitnehmer setzen innerbetrieblichen Klärungsversuch voraus
ArbG Köln 6.11.2014, 11 Ca 3817/14

Erstattet ein Arbeitgeber Strafanzeige gegen einen Arbeitnehmer, ohne zuvor versucht zu haben, die Vorwürfe in einem persönlichen Gespräch zu klären, so muss er ggf. die Kosten für die anwaltliche Vertretung des Arbeitnehmers übernehmen. Das folgt aus den im Arbeitsverhältnis bestehenden besonderen Fürsorgepflichten, nach denen die eine Partei der anderen nicht grundlos Nachteile zufügen darf.

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14.01.2015
Geänderte Altersgrenzen bei der gesetzlichen Rente können zum Wegfall der Betriebsrente mit 60 führen
BAG 13.1.2015, 3 AZR 894/12

Sah eine Versorgungsordnung ursprünglich vor, dass weibliche Mitarbeiter - anders als ihre männlichen Kollegen - bereits mit Vollendung des 60. Lebensjahres einen Anspruch auf Betriebsrente haben, und wurden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung auf die Betriebsrente angerechnet, so kann die Versorgungsordnung nach Änderung der Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung dahingehend auszulegen sein, dass auch weibliche Mitarbeiter frühestens ab Vollendung des 63. Lebensjahres eine Betriebsrente beanspruchen können.

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14.01.2015
Exklusiv in ArbRB online: Aufsatz zu den sozialversicherungsrechtlichen Fragen zum MiLoG

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) betrifft nicht allein die Vergütung von Arbeitnehmern, sondern wirft auch einige sozialversicherungsrechtliche Folgefragen auf. Hierzu stellen wir den Abonnenten des Arbeits-Rechtsberaters exklusiv in der zur Zeitschrift gehörenden Datenbank ("Berater-Modul Arbeitsrecht") einen Aufsatz.

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13.01.2015
Betriebsrat muss der Einrichtung einer Facebook-Seite für das Unternehmen nicht zustimmen
LAG Düsseldorf 12.1.2015, 9 Ta BV 51/14

Die Facebook-Seite eines Unternehmens ist regelmäßig keine technische Einrichtung i.S.v. § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG, die zur Überwachung des Verhaltens und der Leistung der Arbeitnehmer bestimmt ist. Die Einrichtung einer solchen Seite unterliegt daher grds. nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats. Das gilt selbst dann, wenn auf der Facebook-Seite negative Kommentare über die Qualität der Mitarbeiter des Unternehmens veröffentlicht werden können.

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12.01.2015
Verleiher dürfen Leiharbeitnehmern bei fehlender Einsatzmöglichkeit keine Plusstunden abziehen
LAG Berlin-Brandenburg 17.12.2014, 15 Sa 982/14

Nach § 11 Abs. 4 Satz 2 AÜG darf das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers nicht aufgehoben oder beschränkt werden. Mit dieser Vorschrift ist es unvereinbar, wenn ein Leiharbeitnehmer zwar unabhängig von seiner Einsatzzeit eine bestimmte monatliche Vergütung erhält, eine fehlende Einsatzmöglichkeit aber den Abbau von Plusstunden auf seinem Arbeitszeitkonto zur Folge hat.

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09.01.2015
Prof. Dr. Stefan Lunk neuer Vorsitzender des Arbeitsrechtsausschusses des DAV

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) e.V. hat mit Wirkung zum 1.1.2015 Prof. Dr. Stefan Lunk, Partner im Hamburger Büro der internationalen Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins LLP und ständiger Autor des Arbeits-Rechtsberater (ArbRB), zum neuen Vorsitzenden des Arbeitsrechtsausschusses berufen. Vorbehaltlich der formalen Bestätigung in der nächsten Vorstandssitzung am 25.2.2015 wird er den Vorsitz des Arbeitsrechtsausschuss bis zum Ende der Amtsperiode zum 31.12.2018 innehaben.

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08.01.2015
Wann ist jemand Arbeitnehmer? Umfangreiche Darlegungslast zur Weisungsgebundenheit
LAG Düsseldorf 18.12.2014, 15 Ta 582/14

Wer geltend macht, als Arbeitnehmer beschäftigt worden zu sein, muss darlegen, dass die für ein Arbeitsverhältnis typische Weisungsgebundenheit vorgelegen hat. Konkret ist vorzutragen, wer zur Erteilung von bindenden Weisungen befugt war, warum bindende Weisungen erteilt werden konnten und welche Weisungen tatsächlich erfolgt und befolgt worden sind. Es spricht gegen das Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses, wenn im zugrunde liegenden Vertrag lediglich Zielvorgaben enthalten waren und keine Verpflichtung, persönlich tätig zu werden.

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07.01.2015
Kein pauschaler Aufschlag: Auch bei geringfügig Beschäftigten bemisst sich die Sittenwidrigkeit des Lohns nach dem ausgezahlten Betrag
LAG Düsseldorf 19.8.2014, 8 Sa 764/13

Im Bereich geringfügiger Beschäftigung ist zur Beurteilung der Sittenwidrigkeit des gezahlten Lohns kein pauschaler Aufschlag vorzunehmen, um den Nettocharakter der empfangenen Zahlung auszugleichen und eine Vergleichbarkeit mit dem üblichen Brutto(stunden)lohn zu ermöglichen. Denn regelmäßig liegen trotz der Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit der Zahlungen Bruttolohnvereinbarungen vor. Im Übrigen ist nicht ersichtlich, wie ein solcher Abschlag pauschal zu bemessen wäre.

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23.12.2014
Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Das Mindestlohngesetz (MiLoG)

2015 müssen sich Arbeitsrechtler auf einige Neuerungen einstellen. So gilt insbesondere ab dem 1.1.2015 erstmals ein allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland. Das Tarifautonomiestärkungsgesetz, das neben dem MiLoG weitere Gesetzesänderungen vorsieht, ist bereits im August 2014 in Kraft getreten. Wichtig ist auch das zum 1.1.2015 in Kraft tretende Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf. Daneben sind eine Vielzahl kleinerer Änderungen zu beachten.

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23.12.2014
Das ändert sich 2015 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Allgemeinverbindliche Mindestlöhne

Inzwischen sind in 17 Branchen mit rund 4,6 Millionen Beschäftigten Mindestlöhne nach dem AEntG und TVG festgeschrieben. Ab Januar 2015 gelten erstmals für Land-, Forst- und Gartenbauarbeiter bundesweite Mindestlöhne. Ebenfalls zum 1.1.2015 tritt die neue Mindestlohnverordnung für die Pflegebranche in Kraft. Für die Beschäftigten der Innen-Gebäudereinigung steigt der Mindestlohn zum 1.1.2015 auf 8,50 €.

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