Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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19.02.2016
Fluggesellschaften sind Arbeitgebern bei Verspätungen auf Geschäftsreisen zum Schadensersatz verpflichtet
EuGH 17.2.2016, C‑429/14

Kommt es auf einer Geschäftsreise von Arbeitnehmern zu Flugverspätungen und entsteht dem Arbeitgeber hierdurch ein Schaden, so kann er die Fluggesellschaft nach dem Montreal-Abkommen auf Schadensersatz in Anspruch nehmen. Der Anspruch ist allerdings der Höhe nach begrenzt auf die Summe der Schadenersatzleistungen, die den betroffenen Reisenden zuerkannt werden könnten, wenn diese jeweils für sich eine Klage erhoben hätten.

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18.02.2016
Altersabhängige Kürzungsregelungen in Einkommenssicherungs-Tarifverträgen sind unwirksam
BAG 18.2.2016, 6 AZR 700/14

Haben Arbeitnehmer im Rahmen einer Umstrukturierung (hier: bei der Bundeswehr) Anspruch auf eine tarifliche Einkommenssicherungszulage, auf die allgemeine Entgelterhöhungen teilweise anzurechnen sind, so dürfen ältere Arbeitnehmer von der Anrechnung nicht ausgenommen werden. Anderenfalls liegt eine unmittelbare und sachlich nicht gerechtfertigte Benachteiligung jüngerer Arbeitnehmer vor.

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18.02.2016
Auch eine länger zurückliegende sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann eine fristlose Kündigung rechtfertigen
LAG Schleswig-Holstein 10.11.2015, 2 Sa 235/15

Eine sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz kann auch dann eine fristlose Kündigung rechtfertigen, wenn sie schon einige Monate zurückliegt. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber erst über ein Jahr später von dem Vorfall erfährt und dann innerhalb von zwei Wochen kündigt oder bereits zuvor fristlos gekündigt hat und die Kündigung nachträglich auch auf diesen Sachverhalt stützt.

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17.02.2016
Befristete Arbeitsverträge mit Profi-Fußballern sind sachlich gerechtfertigt
LAG Rheinland-Pfalz 17.2.2016, 4 Sa 202/15

Auch für Arbeitsverträge zwischen Bundesliga-Vereinen und ihren Lizenzspielern gilt, dass eine Befristung gem. § 14 Abs. 1 Satz 1 TzBfG grds. durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt sein muss. Diese Voraussetzung ist allerdings regelmäßig erfüllt, da die Befristung durch die Eigenart der Arbeitsleistung als Profifußballspieler gerechtfertigt ist (Sachgrund gem. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG).

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16.02.2016
Kranke Arbeitnehmer müssen grds. nicht an einem Personalgespräch teilnehmen
LAG Nürnberg 1.9.2015, 7 Sa 592/14

Arbeitsunfähig erkrankte Arbeitnehmer sind grds. nicht verpflichtet, an einem vom Arbeitgeber angeordneten Personalgespräch teilzunehmen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Arbeitgeber dem erkrankten Arbeitnehmer gekündigt hat, gegen die Kündigung eine Klage anhängig ist und der Arbeitgeber weder mitgeteilt hat, welchen Inhalt das Personalgespräch haben soll, noch ersichtlich ist, dass das Gespräch Aspekte behandeln soll, die über die bereits erhobenen Vorwürfe hinausgehen. In diesem Fall kann der Arbeitnehmer dem Gespräch unabhängig davon fernbleiben, ob er nach seinem Gesundheitszustand zur Teilnahme in der Lage wäre.

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16.02.2016
BAG-Richter a.D. Professor Dr. Wolfgang Leinemann verstorben

Der ehemalige Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Professor Dr. Wolfgang Leinemann ist am 23. Januar 2016 im Alter von 79 Jahren verstorben. Leinemann war seit 1978 Richter am BAG und war zuletzt bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2001 Vorsitzender Richter des insbesondere für das Urlaubsrecht zuständigen Neunten Senats. Zuvor hatte er dem Achten und dem Sechsten Senat angehört.

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15.02.2016
Verbot der privaten Internetnutzung: Arbeitgeber dürfen ohne Einwilligung der Arbeitnehmer den Browserverlauf kontrollieren
LAG Berlin-Brandenburg 14.1.2016, 5 Sa 657/15

Arbeitgeber können berechtigt sein, ohne Einwilligung des Arbeitnehmers den Browserverlauf von dessen Dienstrechner auszuwerten. Das gilt etwa dann, wenn der Arbeitgeber die private Internetnutzung untersagt und Hinweise darauf hat, dass der Arbeitnehmer in größerem Umfang gegen dieses Verbot verstoßen hat. Die bei der Untersuchung des Browserverlaufs gewonnenen Erkenntnisse unterliegen in einem Kündigungsschutzprozess keinem Beweisverwertungsverbot.

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12.02.2016
BAG-Jahresbericht: Deutlich mehr erfolgreiche Revisionen und Rechtsbeschwerden als im Vorjahr

Im vergangenen Jahr hatten deutlich mehr Revisionen und Rechtsbeschwerden vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) Erfolg als 2014: Die Erfolgsquote ist von 14,3 auf 25,2 Prozent angestiegen und hat sich damit nahezu verdoppelt. Dabei lag die Erfolgsquote der Unternehmen bei knapp 70 Prozent. Dagegen waren etwas weniger Nichtzulassungsbeschwerden erfolgreich als 2014 (Rückgang von 7,5 auf 6,1 Prozent). Das ergibt sich aus dem Jahresbericht 2015, den das BAG jetzt veröffentlicht hat.

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04.02.2016
Personalleiter müssen bei Begünstigung eines Verwandten mit einer fristlosen Kündigung rechnen
ArbG Berlin 2.2.2016, 16 Ca 10908/15 u. 16 Ca 932/16

Setzt ein Personalleiter (hier: die Leiterin Personal und Organisation der kassenärztlichen Bundesvereinigung) eine zu hohe Vergütung für einen nahen Verwandten fest, ohne zuvor auf den möglichen Interessenkonflikt hingewiesen zu haben, so kann auch ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche Kündigung gerechtfertigt sein.

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04.02.2016
Vorsitzender Richter des Zweiten Senats Burghard Kreft im Ruhestand

Der Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Burghard Kreft ist zum 31.1.2016 in den Ruhestand getreten. Kreft stand seit Juli 2009 dem vor allem für das Kündigungsrecht zuständigen Zweiten Senat vor. Sein Nachfolger ist Prof. Dr. Ulrich Koch.

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03.02.2016
Prof. Dr. Ulrich Koch zum neuen Vorsitzenden Richter des Zweiten Senats des BAG ernannt

Der Richter am Bundesarbeitsgericht Prof. Dr. Ulrich Koch ist mit Wirkung vom 1.2.2016 zum Vorsitzenden Richter am Bundesarbeitsgericht ernannt worden. Er übernimmt den Vorsitz des insbesondere für Kündigungsstreitigkeiten zuständigen Zweiten Senats und tritt damit die Nachfolge von Burghard Kreft an, der zum 31.1.2016 in den Ruhestand getreten ist.

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02.02.2016
Wertsachen im Betrieb gestohlen - Wann haftet der Arbeitgeber?
LAG Hamm 21.1.2016, 18 Sa 1409/15

Schutzpflichten des Arbeitgebers im Hinblick auf die von den Arbeitnehmern in den Betrieb mitgebrachten Sachen lassen sich regelmäßig nur dann begründen, wenn es sich um Sachen handelt, die ein Arbeitnehmer zwingend, mindestens aber regelmäßig mit sich führt oder aber unmittelbar oder mittelbar für die Arbeitsleistung benötigt. Nur dann hat der Arbeitgeber mögliche und zumutbare Maßnahmen zu ergreifen.

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28.01.2016
Vorlage an den EuGH: Ist die Beschränkung der Lizenz für ältere Piloten mit EU-Grundrechten vereinbar?
BAG 27.1.2016, 5 AZR 263/15 (A)

Das BAG hat dem EuGH die Klage eines Flugkapitäns, der im Oktober 2013 sein 65. Lebensjahr vollendet hatte, zum 31.12.2013 ausgeschieden war und auf Vergütung der Monate November und Dezember 2013 geklagte hatte, zur Entscheidung vorgelegt. Für das Gericht ist erheblich, ob FCL.065 b des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 vom 3.11.2011, wonach ein Inhaber einer Pilotenlizenz, der das Alter von 65 Jahren erreicht hat, nicht als Pilot eines Luftfahrzeugs im gewerblichen Luftverkehr tätig sein darf, mit der GRC vereinbar ist.

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27.01.2016
Monatlich ausgezahlte Sonderzahlungen können auf gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werden
LAG Berlin-Brandenburg 12.1.2016, 19 Sa 1851/15

Sonderzahlungen, die sich als Arbeitsentgelt für die normale Arbeitsleistung darstellen, können auf den gesetzlichen Mindestlohn angerechnet werde; dies gilt auch dann, wenn sie aufgrund einer Betriebsvereinbarung auf zwölf Monate verteilt ausgezahlt werden. Etwaige Nacharbeitszuschläge sind auf der Basis des Mindestlohns von 8,50 € zu berechnen, weil § 6 Abs. 5 ArbZG einen angemessenen Zuschlag auf das dem Arbeitnehmer "zustehende Bruttoarbeitsentgelt" vorschreibt.

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26.01.2016
Berlin darf angestellte Lehrer nach dem TdL-Tarifvertrag vergüten - Kein Unterlassungsanspruch der GEW
ArbG Berlin 16.12.2015, 21 Ca 11278/15

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) kann nicht verhindern, dass das Land Berlin angestellte Lehrer, die nicht der GEW angehören, nach dem Tarifvertrag eingruppiert und vergütet, der zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der dbb Beamtenbund und Tarifunion abgeschlossen wurde. Hierin liegt keine Verletzung der Koalitionsfreiheit der GEW.

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25.01.2016
Kapitalleistungen aus einer vom Arbeitgeber abgeschlossenen Direktversicherung können doppelt beitragspflichtig sein
LSG Rheinland-Pfalz 3.12.2015, L 5 KR 84/15

Legen freiwillig versicherte Arbeitnehmer eine Kapitalleistung aus einer vom Arbeitgeber für sie abgeschlossenen Direktversicherung in einer Sofortrentenversicherung an, müssen sie sowohl auf die einmalige Kapitalabfindung aus der Direktversicherung als auch auf die laufende Sofortrente monatliche Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zahlen.

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22.01.2016
Anrechnung von Vorbeschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst verstößt nicht gegen EU-Recht
LAG Baden-Württemberg 18.1.2016, 1 Sa 17/15

Eine Regelung in einem Tarifvertrag (hier: TV-L), wonach nur die Berufserfahrung aus einem vorherigen Arbeitsverhältnis zum selben Arbeitgeber bei der Stufenzuordnung in vollem Umfang angerechnet wird, verstößt nicht gegen den Grundsatz der Freizügigkeit nach Art. 45 AEUV. Eine solche Tarifnorm soll die Arbeitnehmer begünstigen, die sich arbeitgebertreu verhalten. Dieses Ziel rechtfertigt die ungleiche Behandlung von Vorbeschäftigungszeiten bei demselben und bei einem anderen Arbeitgeber.

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18.01.2016
Selbstverleih über eigene Arbeitnehmerüberlassung ist unwirksam
LAG Schleswig-Holstein 1.12.2015, 1 Sa 439 b/14

Ein freier Mitarbeiter (hier: ein Kameramann), der ein Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen gründet, um vorgegebene Einsatzhöchstzahlen für freie Mitarbeiter zu umgehen, kann sich nicht selbst wirksam verleihen. Für den Geschäftsführer einer Verleihfirma gilt das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) nicht. Der freie Mitarbeiter kann sich aber u.U. auf die Unwirksamkeit der eigenen "Ausleihe" berufen und eine Beschäftigung und Bezahlung als fest angestellter Arbeitnehmer verlangen.

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18.01.2016
Baldige Einigung im Streit um Leiharbeit und Werkverträge?

Die aktuelle Diskussion zu Leiharbeit und Werkverträgen soll schnell beendet und einer Lösung zugeführt werden. Das hat Bundeskanzlerin Angela Merkel auf der DGB-Bundesvorstandsklausur angekündigt. Bei der Leiharbeit gebe es "eine sehr gute Grundlage dafür, auch eine Lösung zu finden". Bei den Werkverträgen sei es etwas komplizierter. Doch auch daran werde mit Nachdruck gearbeitet. DGB-Chef Reiner Hoffmann zeigte sich ebenfalls zuversichtlich und meinte, dass in den nächsten Tagen auch in den Details eine Lösung gefunden werde.

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14.01.2016
Amazon-Betriebsratsmitglieder scheitern mit Klage auf Entfristung ihrer Arbeitsverhältnisse
LAG Berlin-Brandenburg 13.1.2016, 23 Sa 1445/15 u.a.

Das LAG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass befristet beschäftigte Betriebsratsmitglieder zwar grds. einen Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben können, wenn die Entfristung nur wegen ihrer Betriebsratstätigkeit verweigert wurde. Im Streitfall sah es jedoch keine Anhaltspunkte für eine solche Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern, zumal Amazon die Entscheidung über die Verlängerung oder Entfristung befristeter Arbeitsverträge nach einem formalen Verfahren getroffen und auch Arbeitsverhältnisse mit Betriebsratsmitgliedern entfristet hatte.

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12.01.2016
CGZP: Rentenversicherung kann von Zeitarbeitsunternehmen Sozialversicherungsbeiträge nachfordern - aber hohe Darlegungslast
BSG 16.12.2015, B 12 R 11/14 R

Soweit Zeitarbeitsunternehmen ihre Beschäftigten nach dem -unwirksamen - CGZP-Tarifvertrag bezahlt haben, schulden sie nicht nur eine höhere Vergütung, sondern können auch auf Nachzahlung entsprechend höherer Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen werden. Vertrauensschutzaspekte stehen dem nicht entgegen. Allerdings müssen an einem entsprechenden Rechtsstreit alle betroffenen Beschäftigten und begünstigten Sozialversicherungsträger beteiligt werden. Im Übrigen muss die Höhe der nachgeforderten Beiträge konkret belegt werden.

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11.01.2016
Keine Entschädigung nach dem AGG bei unwirksamer Kündigung wegen Adipositas
Arbeitsgericht Düsseldorf 22.12.2015, 7 Ca 4616/15

Eine mit dem Übergewicht des Arbeitnehmers begründete Kündigung ist unwirksam, wenn der Arbeitgeber die hieraus angeblich resultierende verminderte Leistungsfähigkeit nicht konkret darlegt. Der Arbeitnehmer kann in einem solchen Fall allerdings keine Entschädigung wegen Benachteiligung aufgrund einer Behinderung beanspruchen. Adipositas stellt keine Behinderung i.S.d. AGG dar, wenn davon auszugehen ist, dass das Überwicht nicht zu einer Einschränkung der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers führt.

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08.01.2016
Ärzte dürfen nicht 24 Stunden und länger am Stück arbeiten
EuGH 23.12.2015, C-180/14

Der EuGH hat im Rahmen eines von der Kommission angestrengten Vertragsverletzungsverfahrens festgestellt, dass Griechenland insoweit gegen die Arbeitszeit-Richtlinie der EU (RL 2003/88/EG) verstößt, als dass das Land nicht ausschließt, dass Ärzte 24 Stunden oder länger am Stück arbeiten können. Zudem habe Griechenland die Wochenarbeitszeit nicht auf höchstens 48 Stunden begrenzt; das Land gewährleiste auch keine hinreichenden täglichen Mindestruhe- oder Ausgleichsruhezeiten.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Arbeitnehmerüberlassung

Das für viele Arbeitsrechtler spannendste Gesetzgebungsvorhaben der nächsten Zeit ist wohl das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze". Es wird allerdings frühestens zum 1.1.2017 in Kraft treten. Der Mitte November 2015 von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles vorgestellte Referentenentwurf ist derart umstritten, dass das Bundeskanzleramt die Ressortabstimmung vorerst gestoppt und das BMAS zu Nachbesserungsarbeiten aufgefordert hat.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Betriebsrentenrecht

Am 18.12.2015 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Umsetzung der EU-Mobilitäts-Richtlinie zugestimmt. Die Neuregelungen werden allerdings erst zum 1.1.2018 in Kraft treten. Das Gesetz setzt die Richtlinie 2014/50/EU in nationales Recht um. Ziel der Neuregelung ist die Verbesserung der Übertragbarkeit von Betriebsrentenanwartschaften im Fall des Arbeitgeberwechsels.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Syndikusanwälte

Am 1.1.2016 ist das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Syndikusanwälte in Kraft getreten. Mit dieser Neuregelung erkennt der Gesetzgeber - anders als das BSG - den Syndikusanwalt als vollwertigen Rechtsanwalt an. Insoweit werden vor allem die bisherigen Regelungen über Rechtsanwälte in ständigen Dienstverhältnissen reformiert und wird das Berufsbild des Syndikusanwalts konkretisiert.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Seearbeitsrecht

Ebenfalls am 18.12.2015 passierte das Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes den Bundesrat. Das erst am 1.8.2013 in Kraft getretene Seearbeitsgesetz (SeeArbG) wird mit der Neuregelung an die von der Internationalen Arbeitskonferenz (IAK) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) 2014 beschlossenen Änderungen des Seearbeitsübereinkommens angepasst. Das Gesetz tritt größtenteils erst 2017 in Kraft. Eine Ausnahme gilt allerdings für § 119 Abs. 4 SeeArbG n.F., der bereits am Tag nach der Verkündung des Gesetzes gilt.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Allgemeinverbindliche Mindestlöhne

Inzwischen gelten in 18 Branchen Mindestlöhne, die die Bundesregierung nach dem AEntG, AÜG oder TVG für allgemeinverbindlich erklärt hat. Die meisten dieser Branchenmindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Zum 1.1.2016 steigen die Mindestlöhne in vielen Branchen. Zudem treten mit Beginn des neuen Jahres neue Mindestlohnverordnungen für Dachdecker sowie für die Aus- und Weiterbildungsbranche in Kraft.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Höhere Leistungen für ALG-II- und Sozialgeld-Bezieher

Ab dem 1.1.2016 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II und in der Sozialhilfe. Für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld erhöht sich der Regelbedarf ab Jahresbeginn auf monatlich 404 Euro.

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22.12.2015
Das ändert sich im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Kurzarbeiter-, Insolvenz- und Arbeitslosengeld

Die gesetzliche Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird zum 1.1.2016 von sechs auf zwölf Monate verlängert. Damit wird die Praxis der vergangenen 35 Jahre, die Bezugsdauer - bis auf wenige Ausnahmen - regelmäßig durch Rechtsverordnung des BMAS auf mindestens zwölf Monate zu verlängern, nunmehr dauerhaft im Gesetz nachvollzogen. Arbeitgeber sollen hiermit mehr Planungssicherheit erhalten.

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