Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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17.06.2016
Kabinett beschließt verstärkte Bekämpfung von Schwarzarbeit

Das Bundeskabinett hat am 15.6.2016 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung beschlossen. Mit dem Gesetz sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und der zuständigen Landesbehörden verbessert sowie die Voraussetzungen für eine optimierte Ausstattung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit mit Informationstechnologie geschaffen werden.

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16.06.2016
Streikrecht umfasst keine Betriebsblockaden
LAG Berlin-Brandenburg 15.6.2016, 23 SaGa 968/16

Gewerkschaften dürfen nicht durch Streikmaßnahmen die Zufahrt zum bestreikten Betrieb blockieren. Unzulässig sind insbesondere das Abstellen sperriger Gegenstände vor Eingängen oder Einfahrten sowie das Verhindern der Zufahrt von Lastwagen durch Personen vor dem Fahrzeug. Solche Maßnahmen sind vom Streikrecht nicht gedeckt.

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14.06.2016
Die Kosten für die Reinigung vorgeschriebener Hygienekleidung muss der Arbeitgeber tragen
BAG 14.6.2016, 9 AZR 181/15

Soweit im Lebensmittelbereich (hier: in einer Schlachterei) eingesetzte Arbeitnehmer bei der Arbeit eine Hygienekleidung tragen müssen, hat der Arbeitgeber nicht nur dafür zu sorgen, dass die Hygienekleidung tatsächlich getragen wird. Er hat sie auch auf seine Kosten reinigen zu lassen.

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10.06.2016
Unsere Serie "Arbeitsrecht 4.0": Neue Herausforderungen für die Beratungspraxis durch Crowdworking, Scrum und Co. (Stand: Juli 2016)

Die "Industrie 4.0" ist als Sammelbegriff für viele technische Neuerungen sowie Ideen für innovative Produktionsprozesse und Arbeitsformen in aller Munde. Wenn sich die Arbeitswelt wandelt, muss auch das Arbeitsrecht Antworten auf neue rechtliche Fragen finden, etwa zum Umgang mit Phänomenen wie Crowdworking, Scrum oder On-Demand-Economy. Hiermit befasst sich die Serie "Arbeitsrecht 4.0" im Arbeits-Rechtsberater, die in den nächsten Monaten weiter fortgesetzt wird.

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09.06.2016
Fehlerhafte Unterrichtung bei Massenentlassung kann durch abschließende Stellungnahme des Betriebsrats geheilt werden
BAG 9.6.2016, 6 AZR 405/15 u.a.

Eine unterlassene Unterrichtung des Betriebsrats nach § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 KSchG über die von einer Massenentlassung betroffenen Berufsgruppen kann im Fall einer Betriebsstilllegung durch eine abschließende Stellungnahme des Betriebsrats geheilt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Stellungnahme zu entnehmen ist, dass der Betriebsrat seinen Beratungsanspruch als erfüllt ansieht.

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09.06.2016
Langjährige Befristungen im Wissenschaftsbereich sind nicht ohne weiteres rechtsmissbräuchlich
BAG 8.6.2016, 7 AZR 259/14

Auch langjährige Befristungsketten im Wissenschaftsbereich (hier: 22 Jahre) sind nicht unbedingt wegen institutionellen Rechtsmissbrauchs unwirksam. Gegen eine missbräuchliche Ausnutzung der Befristungsmöglichkeit nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG können insbesondere Beschäftigungszeiten im Hochschulbereich sprechen, die der wissenschaftlichen Qualifikation des Mitarbeiters dienen. Das gilt unabhängig davon, ob diesen Arbeits- oder Beamtenverhältnisse auf Zeit zugrunde liegen.

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08.06.2016
Telekom darf beamtete Mitarbeiter bei Tochtergesellschaften einsetzen
BVerfG 2.5.2016, 2 BvR 1137/14

Die Deutsche Telekom AG darf beamtete Mitarbeiter, die ehemals für die Post tätig waren, dauerhaft bei ihren Tochtergesellschaften einsetzen. Die Vorgesetzten dieser Beamten sind dann zwar selbst regelmäßig nicht verbeamtet. Dienstherrnbefugnisse können aber auch durch Nichtbeamte ausgeübt werden; hierin liegt keine Verletzung von Art. 33 Abs. 5 GG. Die Beamten haben auch keinen Anspruch aus Art. 33 Abs. 5 GG auf Zuweisung einer Tätigkeit unmittelbar bei einem Postnachfolgeunternehmen.

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03.06.2016
Benachteiligung Schwerbehinderter bei Sozialplan-Abfindungen: Anspruch auf Anpassung nach oben - ggf. auch unter Erhöhung des Sozialplanvolumens
LAG Hamm 2.6.2016, 11 Sa 1344/15 u.a.

Es stellt eine mittelbare und nicht gerechtfertigte Benachteiligung schwerbehinderter Arbeitnehmer dar, wenn diese nur deshalb eine niedrigere Sozialplanabfindung erhalten, weil sie eine vorgezogene Rente mit Abschlägen beanspruchen können. Die schwerbehinderten Arbeitnehmer können in einem solchen Fall eine Anpassung der Abfindung nach oben verlangen. Das gilt jedenfalls dann, wenn sich der Erhöhungsbetrag in Relation zum Gesamtvolumen des Sozialplans noch als hinnehmbar darstellt.

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02.06.2016
Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Missbrauchs bei Leiharbeit und Werkverträgen

Das Bundeskabinett hat am 1.6.2016 den "Gesetzentwurf zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze" beschlossen. Kernpunkte der geplanten Neuregelung sind die Einführung eines Equal-Pay-Anspruchs für Leiharbeitnehmer nach neunmonatiger Überlassung und die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten. Von beiden Regelungen soll grds. durch Tarifvertrag - und teilweise auch durch Betriebsvereinbarung - abgewichen werden können.

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02.06.2016
Aufsatzsammlung zur geplanten Neuregelung von Leiharbeit und Werkverträgen (Stand: Juni 2016)

Zum 1.1.2017 soll das "Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und weiterer Gesetze" in Kraft treten; den Gesetzentwurf hat das Kabinett nach langen Diskussionen am 1.6.2016 beschlossen. Zu den verschiedenen Facetten der geplanten Neuregelung sind im Arbeits-Rechtsberater (ArbRB) bereits einige Aufsätze veröffentlicht worden, die wir für einen besseren Überblick hier für Sie zusammengestellt haben.

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31.05.2016
EuGH-Schlussantrag: Arbeitgeber können unter bestimmten Voraussetzungen das Tragen eines islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz verbieten
EuGH-Generalanwalt 31.5.2016, C-157/15

Die EuGH-Generalanwältin Juliane Kokott hat in ihrem Schlussantrag die Auffassung vertreten, dass Arbeitgeber grds. das Tragen eines islamischen Kopftuchs am Arbeitsplatz untersagen können, wenn in dem Unternehmen das Tragen sichtbarer religiöser, politischer und philosophischer Zeichen allgemein verboten ist. Arbeitgeber könnten mit einem solchen allgemeinen Bekenntnisverbot das legitime Ziel der religiösen und weltanschaulichen Neutralität verfolgen.

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30.05.2016
Arbeitnehmer haben während einer ambulanten Kur nicht ohne weiteres einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung
BAG 25.5.2016, 5 AZR 298/15

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer haben während einer ambulanten Vorsorgekur nicht in jedem Fall Anspruch auf Entgeltfortzahlung und müssen daher ggf. Urlaub nehmen, um die Kur durchführen zu können. Voraussetzungen für einen Entgeltfortzahlungsanspruch sind, dass die Maßnahme vom Sozialleistungsträger (z.B. Krankenkasse) bewilligt worden ist, in einer Einrichtung der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation i.S.d. § 107 Abs. 2 SGB V durchgeführt wird und keinen urlaubsmäßigen Zuschnitt hat.

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30.05.2016
Monatlich anteiliges ausgezahltes Weihnachts- und Urlaubsgeld kann auf den Mindestlohn anrechenbar sein
BAG 25.5.2016, 5 AZR 135/16

Zahlt ein Arbeitgeber vorbehaltlich und unwiderruflich in jedem Kalendermonat neben dem Monatsgehalt 1/12 der Jahressonderzahlung und des Urlaubsgelds, so sind diese zusätzlichen Zahlungen grds. auf den Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn anrechenbar. Die Jahressonderzahlung bemisst sich zudem - ebenso wie Zuschläge für Überstunden sowie für Sonn- und Feiertagsarbeit - nicht zwingend nach dem gesetzlichen Mindestlohn.

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24.05.2016
Verstoß gegen Handyverbot im Betrieb rechtfertigt nicht ohne weiteres eine Kündigung
ArbG Karlsruhe 29.12.2015, 1 Ca 206/15

Der Verstoß eines Arbeitnehmers gegen ein betriebliches Handyverbot kann zwar grds. einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB darstellen. Hat dieser Verstoß aber keine nachteiligen Folgen für den Arbeitgeber, ist eine deswegen ausgesprochene außerordentliche Kündigung unwirksam. Auch eine ordentliche Kündigung ist ohne vorangegangene Abmahnung nicht sozial gerechtfertigt.

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24.05.2016
Arbeitgeber können Betriebsrat als Ganzen betriebsverfassungsrechtlich abmahnen
ArbG Solingen 18.2.2016, 3 BV 15/15 lev

Arbeitgeber können grds. eine betriebsverfassungsrechtliche Abmahnung gegenüber dem gesamten Betriebsratsgremium aussprechen; eine solche Abmahnung ist nicht an sich unzulässig. Die Rechtsprechung zur Abmahnung von einzelnen Betriebsratsmitgliedern kann auf diese Konstellation nicht übertragen werden. Der Betriebsrat hat regelmäßig keinen Anspruch auf Beseitigung der Abmahnung aus § 78 BetrVG.

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20.05.2016
Einvernehmliche Lohnabsenkung zwecks "Nettolohnoptimierung" ist zulässig
LSG Baden-Württemberg 10.5.2016, L 11 R 4048/15

Die Arbeitsvertragsparteien können wirksam vereinbaren, dass der Barlohn abgesenkt wird und der Arbeitnehmer im Gegenzug lohnsteuerfreie oder pauschal besteuerte Sachleistungen erhält. Eine solche Vereinbarung ist auch im Sozialversicherungsrecht zu beachten. Sie führt daher auf der einen Seite zu einer Verringerung des Gesamtsozialversicherungsbeitrags, auf der anderen Seite allerdings auch zu einer Verringerung des Arbeitslosen-, Krankengeld- und gesetzlichen Rentenanspruchs.

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18.05.2016
Überarbeitete Fassung des Streitwertkatalogs für die Arbeitsgerichtsbarkeit veröffentlicht - Hier downloaden

Die Streitwertkommission hat den Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit i.d.F. vom 9.7.2014 überarbeitet und die überarbeitete Fassung zur Veröffentlichung freigegeben. Das berichtet die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in ihren "Nachrichten aus Berlin".

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11.05.2016
Keine betriebsbedingte Kündigung bei Weiterbeschäftigungsmöglichkeit für deutlich weniger Gehalt
ArbG Bonn 6.4.2016, 5 Ca 2292/15

Eine betriebsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz objektiv möglich und zumutbar ist. Ein solches alternatives Arbeitsplatzangebot ist nur entbehrlich, wenn der Arbeitgeber nicht mit einer Annahme des Angebots durch den Arbeitnehmer rechnen kann. Dies kann nur in Extremfällen angenommen werden, wenn das Angebot quasi einen beleidigenden Charakter gehabt hätte. Das ist nicht schon bei einer um mehrere Entgeltgruppen niedrigeren Vergütung der Fall.

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10.05.2016
Elternzeitverlangen unterliegt der strengen Schriftform - E-Mail oder Fax reichen nicht
BAG 10.5.2016, 9 AZR 145/15

Für das Elternzeitverlangen gem. § 16 Abs. 1 BEEG gilt die strenge Schriftform i.S.v. § 126 Abs. 1 BGB. Arbeitnehmer/innen müssen das Verlangen daher eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnen. Ein Telefax oder eine E-Mail genügen der Schriftform nicht und führen deshalb zur Nichtigkeit der Erklärung. Dies hat u.a. zur Folge, dass der Sonderkündigungsschutz des § 18 BEEG nicht gilt.

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10.05.2016
Nicht jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf einen rauchfreien Arbeitsplatz
BAG 10.5.2016, 9 AZR 347/15

Soweit das Nichtraucherschutzgesetz eines Landes das Rauchen in bestimmten Bereichen ausnahmsweise erlaubt (hier: in Spielbanken), können die hier eingesetzten Arbeitnehmer keinen rauchfreien Arbeitsplatz verlangen. Arbeitgeber sind allerdings gehalten, die Gesundheitsgefahren zu minimieren, etwa durch räumliche Trennung des Raucherbereichs vom Nichtraucherbereich und eine hinreichende Be- und Entlüftung der Raucherräume.

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10.05.2016
"DHV - Die Berufsgewerkschaft" ist tariffähig
LAG Hamburg 4.5.2016, 5 TaBV 8/15

Die Berufsgewerkschaft DHV hat ein Tariffähigkeitsverfahren vor dem LAG Hamburg gewonnen. Das berichtet die Gewerkschaft in einer Pressemitteilung. Das Gericht habe entschieden, dass das Tariffähigkeitsverfahren gegen die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit verstoße.

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10.05.2016
Präsident des Bundesarbeitsgerichts a.D. Professor Dr. Thomas Dieterich verstorben

Der ehemalige Präsident des Bundesarbeitsgerichts Prof. Dr. Thomas Dieterich ist am 6.5.2016 im Alter von 81 Jahren verstorben. Dieterich hatte das Präsidentenamt 1994 übernommen und die Errichtung des Neubaus des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt begleitet sowie den Umzug des Gerichts von Kassel nach Erfurt vorbereitet. Als Vorsitzender Richter des Ersten und - zuvor - des Dritten Senats prägte er in maßgeblicher Weise die Rechtsprechung zum Arbeitskampfrecht sowie zum Recht der betrieblichen Altersversorgung.

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09.05.2016
Betriebsbedingte Kündigungen: Arbeitgeber müssen trotz "freier Unternehmerentscheidung" Mindestanforderungen erfüllen
ArbG Berlin 24.3.2016, 28 Ca 283/16

Die im Rahmen einer betriebsbedingten Kündigung zu berücksichtigende "freie Unternehmerentscheidung" entbindet den Arbeitgeber nicht von der Pflicht, die Existenz einer entsprechenden Entschlussfassung als überprüfbaren Lebensvorgang zu beschreiben und notfalls nachzuweisen.

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04.05.2016
Bundeskabinett beschließt Reform des Mutterschutzgesetzes

Das Bundeskabinett hat am 4.5.2016 den vom Bundesfamilienministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung des Mutterschutzrechts beschlossen. Ziel der Neuregelung ist es, Schwangere, Mütter und ihre Kinder besser zu schützen und das aus dem Jahr 1952 stammende Mutterschutzgesetz (MuSchG) an die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen.

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04.05.2016
Pädagogische Mitarbeiter einer Frühförderstelle sind keine Selbstständigen
SG Dortmund 11.3.2016, S 34 R 2052/12

Wer als pädagogische Mitarbeiter einer Frühförderstelle Fördereinheiten für behinderte Kinder durchführt, ist regelmäßig keine selbstständige Honorarkraft, sondern unterliegt als abhängig Beschäftigter der Sozialversicherungspflicht. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Tätigkeit nach Maßgabe der inhaltlichen Konzepte und organisatorischen Vorgaben der Einrichtung durchzuführen ist, die Frühförderstelle die Räumlichkeiten und alle Arbeitsmittel zur Verfügung stellt und der Mitarbeiter eng in die Arbeitsorganisation der Frühförderstelle eingebunden ist.

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03.05.2016
EU-Rechtliches Verbot der Altersdiskriminierung gilt auch zwischen Privaten
EuGH 19.4.2016, Rs. C-441/14

Das durch die Gleichbehandlungs-Rahmenrichtlinie (RL 2000/78/EG) konkretisierte Verbot der Diskriminierung wegen des Alters findet auch in einem Rechtsstreit zwischen Privatpersonen Anwendung. Verstößt eine nationale Rechtsvorschrift gegen dieses Verbot, ist sie entweder richtlinienkonform auszulegen oder, falls dies unmöglich ist, unangewendet zu lassen.

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03.05.2016
Umkleidezeit gehört bei stark verschmutzter Arbeitskleidung zur Arbeitszeit
Hessisches LAG 23.11.2015, 16 Sa 494/15

Umkleidezeiten gehören zwar grds. nur dann zur Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihre Arbeitskleidung im Betrieb an- und ausziehen müssen. Etwas anderes gilt aber, wenn die Arbeitnehmer sich zwar theoretisch auch zuhause umziehen könnten, dies aber faktisch wegen der starken Verschmutzung der Arbeitskleidung unmöglich bzw. unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Arbeitskleidung mit einem sehr auffälligen Firmenemblem versehen ist; auch dann ist das Tragen der Kleidung auf dem Weg zur Arbeit unzumutbar.

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02.05.2016
OP-Schwester ist keine Selbstständige

Eine OP-Schwester ist regelmäßig auch dann eine abhängig Beschäftigte, für die eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht, wenn sie aufgrund eines "Dienstvertrags" als "freie Mitarbeiterin" für ein Krankenhaus tätig wird. Das gilt insbesondere dann, wenn sie keinen Einfluss darauf hat, wann die Operationen durchgeführt werden, rein äußerlich von angestellten OP-Schwestern nicht zu unterschieden ist und auch kein besonderes unternehmerisches Risiko trägt.

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02.05.2016
Neue Mindestlohnverordnung für das Gerüstbauerhandwerk (+ Übersicht über alle Branchenmindestlöhne)

Der Mindestlohn für die rund 21.000 Beschäftigten im Gerüstbauerhandwerk ist zum 1.5.2016 von 10,50 Euro auf 10,70 Euro pro Stunde gestiegen. Eine zweite Erhöhung auf 11,00 Euro pro Stunde erfolgt zum 1.5.2017. Das ergibt sich aus der neuen Mindestlohnverordnung für die Branche, die das Bundeskabinett jetzt gebilligt hat. Die Verordnung hat eine Laufzeit bis zum 30.4.2018.

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25.04.2016
Stundenlohn von 3,40 Euro ist sittenwidrig
LAG Berlin-Brandenburg 20.4.2016, 15 Sa 2258/15

Eine vor Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes (MiLoG) getroffene Vergütungsvereinbarung, wonach der Stundenlohn des Arbeitnehmers 3,40 Euro beträgt, ist sittenwidrig und damit unwirksam. Bei einer derart niedrigen Vergütung handelt es sich um einen "Hungerlohn", da der Arbeitnehmer von dem erzielten Gehalt selbst bei Vollzeittätigkeit nicht leben könnte. An die Stelle der sittenwidrigen Vergütung tritt in einem solchen Fall die für die Tätigkeit in der jeweiligen Region übliche Vergütung.

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