Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Das BAG hat mit Beschluss vom 13.9.2022 (Az.: 1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber in unionsrechtskonformer Auslegung des § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG gesetzlich verpflichtet sind, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzuführen.  Mit dieser sog. „Stechuhr-Entscheidung“ ist das BAG dem Gesetzgeber zuvorgekommen, denn bereits mit der CCOO-Entscheidung (EuGH, Urt. v. 14.5.2019 – C-55/18, ArbRB 2019, 162 [Marquardt]) war klar, dass das deutsche Arbeitszeitrecht anzupassen ist. 

Lesen Sie hierzu unser Online-Dossier zum Thema: Die neue Pflicht zur Arbeitszeiterfassung – Inhalt und Konsequenzen

Online-Dossier: Das besondere elektronische Anwaltsfach (beA) im Arbeitsrecht

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09.01.2020
Besetzung der Direktorenstelle der Bundesstiftung Bauakademie untersagt
Arbeitsgericht Berlin v. 7.1.2020 - 45 Ga 15221/19

Jeder Bewerber auf Stellen bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebern hat einen Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren. Dieser Grundsatz ist auch anwendbar, wenn es sich - wie bei der Bundesstiftung Bauakademie - um eine privatrechtliche Stiftung handelt.

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23.12.2019
Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht

Auf die Reaktion des deutschen Gesetzgebers auf das Arbeitszeiturteil des EuGH (EuGH, Urt. v. 14.5.2019 - C-55/18, ArbRB 2019, 162 [Marquardt],) wartet die Fachwelt zwar noch vergeblich. Auch die Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Änderungen bei der sachgrundlosen Befristung ist noch nicht in Sicht. Andere Neuerungen werden aber zum 1.1.2020 oder in absehbarer Zeit in Kraft treten. Wir haben alles Wichtige für Sie zusammengefasst:

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23.12.2019
Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 13: Ausblick | Abschaffung des "gelben Scheins"

Zum 1.1.2022 wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) eingeführt. Zentrale Norm ist insoweit § 109 Abs. 1 SGB IV n.F. Danach erstellt die Krankenkasse eine Meldung zum elektronischen Abruf durch den Arbeitgeber, sobald ein Arzt die Arbeitsunfähigkeitsdaten übermittelt. § 109 SGB IV n.F. korrespondiert mit dem ebenfalls neu eingefügten § 5 Abs. 1a EFZG, wonach für gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer die Pflicht zur Vorlage einer AU-Bescheinigung entfällt.

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23.12.2019
Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 12: Ausblick | Änderungen bei der Vorstandsvergütung

Der Bundestag hat am 13.11.2019 das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verabschiedet, das am 3.9.2020 in Kraft treten wird. Die wichtigsten Inhalte sind:

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23.12.2019
Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 11: Ausblick | Whistleblowing-Richtlinie

Am 16.12.2019 ist die Richtlinie (EU) 2019/1937 des europäischen Parlaments und Rates zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, ("Whistleblowing-Richtlinie") in Kraft getreten. Sie soll Hinweisgebern ("Whistleblowern") künftig EU-weit einheitliche Standards für ihren Schutz garantieren. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

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23.12.2019
Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Änderungen für Menschen mit Behinderungen und im Entschädigungsrecht

Zum 1.1.2020 tritt die dritte Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft: die Reform der Eingliederungshilfe. Die Eingliederungshilfe wird aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herausgelöst und als eigenständiges Leistungsrecht in das SGB IX eingebettet. Die hiermit verbundenen Änderungen für Menschen mit Behinderungen im Überblick:

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23.12.2019
Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Renten-, Sozial- und Krankenversicherung

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1.1.2020 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

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23.12.2019
Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Der gesetzliche Mindestlohn

Ab dem 1.1.2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,35 € brutto je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Die bereits im Jahr 2018 beschlossene Anhebung des Mindestlohns beruht auf dem Vorschlag der Mindestlohnkommission aus dem gleichen Jahr.

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23.12.2019
Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Arbeitslosenversicherung und Grundsicherung (ALG II)

Am 1.1.2020 treten weitere Regelungen des Gesetzes zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung in Kraft: Während bisher für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG I) grds. eine Mindestversicherungszeit von zwölf Monaten innerhalb einer Rahmenfrist von zwei Jahren erforderlich war, gilt künftig eine erweiterte Rahmenfrist von 30 Monaten. Des Weiteren hat der Gesetzgeber die Zugangsbedingungen der Sonderregelung zu der auf sechs Monate verkürzten Mindestversicherungszeit für Personen, die überwiegend kurz befristete Beschäftigungen ausüben, nochmals erleichtert.

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20.12.2019
Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Beitrag zur Arbeitslosenversicherung und Insolvenzgeld

Der Beitragssatz zur Arbeitsförderung (Arbeitslosenversicherung) wird ab dem 1.1.2020 befristet bis zum Ende des Jahres 2022 um weitere 0,1 Prozentpunkte auf 2,4 Prozent mittels Rechtsverordnung (Beitragssatzverordnung) gesenkt. Dies entlastet sowohl Arbeitnehmer als auch Unternehmen.

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20.12.2019
Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Berufsausbildungsrecht

Am 1.1.2020 tritt das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG) in Kraft.

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20.12.2019
Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Beitragsentlastungen für Betriebsrentner

Ab 2020 müssen Betriebsrentner nur noch für den Teil ihrer Betriebsrente Krankenversicherungsbeiträge zahlen, der über dem künftigen Freibetrag von 159 € liegt. Der Freibetrag gilt gleichermaßen für monatliche Zahlungen wie für einmalige Kapitalauszahlungen. Das ergibt sich aus dem Gesetz zur Einführung eines Freibetrags in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebsrentenfreibetragsgesetz), dem der Bundestag am 13.12.2019 zugestimmt hat.

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20.12.2019
Das ändert sich 2020 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Änderungen bei der Arbeitnehmerentsendung

Die EU hat mit der Richtlinie (EU) 2018/957 die bisherige Entsenderichtlinie (Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern) geändert. Die Änderungsrichtlinie ist bis zum 30.7.2020 in nationales Recht umzusetzen. Hierzu liegt seit dem 12.11.2019 ein Referentenentwurf vor ("Referentenentwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/957 zur Änderung der Richtlinie 96/71/EG über die Entsendung von Arbeitnehmern (Entsenderichtlinie)").

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20.12.2019
Kündigungsschutzklage kann wegen des Grundsatzes eines fairen Verfahrens auch nach über sechs Monaten noch fristgerecht erhoben werden
LAG Berlin-Brandenburg v. 7.11.2019 - 5 Sa 134/19

Eine Kündigungsschutzklage kann auch später als sechs Monate nach Ablauf der Klagefrist und damit entgegen § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG nachträglich zugelassen werden, wenn das Arbeitsgericht dem Verfahren trotz der erkennbaren Versäumung der Klagefrist Fortgang gibt und so zum Ausdruck bringt, es wolle in der Sache entscheiden.

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20.12.2019
Geschlecht der Lehrkraft ist keine zulässige berufliche Anforderung im Sportunterricht
BAG v.19.12.2019 - 8 AZR 2/19

Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts kann nach § 8 Abs. 1 AGG in unionsrechtskonformer Auslegung nur zulässig sein, wenn es um den Zugang zur Beschäftigung einschließlich der zu diesem Zweck erfolgenden Berufsbildung geht und ein geschlechtsbezogenes Merkmal aufgrund der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern es sich um einen rechtmäßigen Zweck und eine angemessene Anforderung handelt.

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20.12.2019
Rechtskraft des eine Kündigungsschutzklage abweisenden Urteils schließt grundsätzlich Anspruch auf Ersatz entgangenen Verdienstes aus
BAG v. 19.12.2019 - 8 AZR 511/18

Ein Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis gekündigt und dessen hiergegen gerichtete Kündigungsschutzklage rechtskräftig abgewiesen wurde, hat grds. keinen Anspruch auf Ersatz entgangenen Verdienstes oder entgangener Rentenansprüche, selbst wenn ein Urteil des EGMR die Kündigung als Verstoß gegen Art. 8 EMRK einstuft. Etwas anderes kann ausnahmsweise bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung i.S.d. § 826 BGB durch den Kündigenden in Betracht kommen.

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19.12.2019
Kürzung einer Pensionskassenrente steht europäischem Recht grundsätzlich nicht entgegen
EuGH v. 19.12.2019 - C-168/18

Wird die Leistung einer Pensionskassenrente gekürzt und kann diese Kürzung nicht mehr durch den ehemaligen Arbeitgeber ausgeglichen werden, da dieser zahlungsunfähig geworden ist, kann die Kürzung europarechtskonform sein, solange sie weniger als die Hälfte der gesamten pensionsbedingen Leistungen darstellt. Zudem darf durch die Kürzung nicht die Schwelle zur Armutsgefährdung des Pensionärs überschritten werden.

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13.12.2019
Keine Sonntagsarbeit bei Amazon am dritten und vierten Advent wegen erhöhtem Bestellvolumen
OVG Münster v. 11.12.2019 - 4 A 738/18

Eine von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilte Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von jeweils 800 Arbeitnehmern bei Amazon an den letzten beiden Adventssonntagen 2015 war rechtswidrig. Ein vorweihnachtlich erhöhtes Bestellvolumen stellt grundsätzlich kein Grund für eine Ausnahmebewilligung dar, insbesondere dann, wenn das betreffende Unternehmen prognostizierte Lieferengpässe noch durch das Versprechen kürzerer Lieferzeiten selbst verstärkt.

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13.12.2019
Bewilligung von Sonntagsarbeit am 3. und 4. Advent wegen erhöhtem Bestellvolumen ist rechtswidrig
OVG Münster v. 11.12.2019 - 4 A 738/18

Eine von der Bezirksregierung Düsseldorf erteilte Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von jeweils 800 Arbeitnehmern an den letzten beiden Adventssonntagen 2015 war rechtswidrig. Ein vorweihnachtlich erhöhtes Bestellvolumen stellt grundsätzlich kein Grund für eine Ausnahmebewilligung dar, insbesondere dann, wenn das betreffende Unternehmen prognostizierte Lieferengpässe noch durch das Versprechen kürzerer Lieferzeiten selbst verstärkt.

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12.12.2019
Kündigung eines Lehrers mit rechtsextremen Tattoos unwirksam
LAG Berlin-Brandenburg v. 11.12.2019 - 15 Sa 1496/19

Trägt ein Lehrer Tattoos mit rechtsextremen Symbolen und wird ihm deswegen aufgrund rechtsextremer Gesinnung gekündigt, ist die Kündigung unwirksam, wenn das Land, das den Lehrer beschäftigt, diesen Kündigungsgrund dem Personalrat vor Ausspruch der Kündigung nicht mitteilt.

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12.12.2019
Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf Optionskommune verdrängt arbeitsvertragliche Bezugnahmeklausel
BAG v. 11.12.2019 - 4 AZR 310/16

Geht ein Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes von der Bundesagentur für Arbeit auf eine Optionskommune über, finden nach § 6c Abs. 3 Satz 3 SGB II ausschließlich die bei dem übernehmenden Rechtsträger geltenden Tarifverträge Anwendung. Diese gesetzliche Anordnung verdrängt arbeitsvertragliche Bezugnahmeklauseln auf die Tarifverträge der Bundesagentur für Arbeit.

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11.12.2019
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist bei einheitlichem Verhinderungsfall auf sechs Wochen beschränkt
BAG v. 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte.

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11.12.2019
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch bei neuer Krankheit grds. auf sechs Wochen beschränkt
BAG v. 11.12.2019 - 5 AZR 505/18

Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während bestehender Arbeitsunfähigkeit eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat. Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur Arbeitsunfähigkeit führte.

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05.12.2019
Die Vereinbarung eines sog. Crowdworkers mit dem Betreiber einer Internet-Plattform begründet kein Arbeitsverhältnis
LAG München v. 4.12.2019 - 8 Sa 146/19

Die Arbeit eines sog. Crowdworkers stellt kein Arbeitsverhältnis mit dem Betreiber der Internetplattform dar, die die einzelnen Aufträge vermittelt, weil schon keinerlei Verpflichtung zur Erbringung von Leistungen seitens des Plattform-Betreibers besteht.

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05.12.2019
Keine Überwälzung der Leasingraten auf erkrankten Arbeitnehmer nach Ablauf der Entgeltfortzahlung
ArbG Osnabrück v. 2.12.2019 - 3 Ca 229/19

Eine Vertragsklausel, mit der ein erkrankter Arbeitnehmer zur Übernahme der Leasingkosten für den Zeitraum nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung verpflichtet wird, stellt eine unangemessene Benachteiligung i.S.v. § 307 BGB dar und ist damit unwirksam.

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05.12.2019
Einstellung eines Arbeitnehmers an mehreren Standorten benötigt Zustimmung aller Betriebsräte
BAG v. 22.10.2019 - 1 ABR 13/18

Wird ein Arbeitnehmer eingestellt, der in mehreren Betrieben der Arbeitgeberin, die jeweils einen eigenen Betriebsrat gebildet hatten, die Personalverantwortung für mehrere Mitarbeiter trägt und damit in den Betrieb eingegliedert wird, hat die Arbeitgeberin die Zustimmung aller Betriebsräte für die Einstellung einzuholen, unabhängig von dem arbeitsvertraglich genannten Dienstort. Die Zustimmung eines einzelnen Betriebsrats kann mangels Zuständigkeit nicht durch den Gesamtbetriebsrat ersetzt werden.

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29.11.2019
Versicherter Arbeitsweg endet regelmäßig mit Betreten des Geländes der Arbeitsstätte
BAG v. 28.11.2019 - 8 AZR 35/19

Zugunsten des Arbeitgebers greift gegenüber dem Schadensersatzverlangen eines Beschäftigten, der infolge eines Versicherungsfalls einen Personenschaden erlitten hat, das Haftungsprivileg nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII ein, es sei denn, der Arbeitgeber hat den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg (Wegeunfall) herbeigeführt. Der versicherte Weg endet regelmäßig mit Betreten des Geländes, womit ein Personenschaden auf dem Gelände keinen Wegeunfall darstellt.

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29.11.2019
Haftungsprivileg des § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII entfällt nur bei doppeltem Vorsatz des Arbeitgebers
BAG v. 28.11.2019 - 8 AZR 35/19

Zugunsten des Arbeitgebers greift gegenüber dem Schadensersatzverlangen eines Beschäftigten, der infolge eines Versicherungsfalls einen Personenschaden erlitten hat, das Haftungsprivileg nach § 104 Abs. 1 Satz 1 SGB VII ein, es sei denn, der Arbeitgeber hat den Versicherungsfall vorsätzlich oder auf einem nach § 8 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SGB VII versicherten Weg (Wegeunfall) herbeigeführt. Für die Annahme der vorsätzlichen Herbeiführung eines Versicherungsfalls ist ein "doppelter Vorsatz" erforderlich. Der Vorsatz des Schädigers muss sich nicht nur auf die Verletzungshandlung, sondern auch auf den Verletzungserfolg beziehen.

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29.11.2019
Unwirksame Versetzung: Schadensersatz für private PKW-Nutzung beträgt 0,30 € pro gefahrenen Kilometer
BAG v. 28.11.2019 - 8 AZR 125/18

Kann ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber im Wege des Schadensersatzes Erfüllung der Kosten verlangen, die ihm durch die Benutzung seines privaten PKW entstanden sind, können die Tatsachengerichte bei der Schadensschätzung nach § 287 Abs.1 ZPO die Regelungen des Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzes (JVEG) über den Fahrtkostenersatz heranziehen.

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28.11.2019
Arbeitgebereigenschaft bei international Beschäftigten hängt u.a. von tatsächlicher Weisungsbefugnis ab
EuGH v. 26.11.2019 - C-610/18

Der Arbeitgeber von abhängig beschäftigten Lastkraftwagenfahrern im internationalen Straßentransport ist das Transportunternehmen, das sie auf unbestimmte Zeit eingestellt hat, eine tatsächliche Weisungsbefugnis ausübt und faktisch die Gehaltskosten zu tragen hat. Der im Arbeitsvertrag des Arbeitnehmers formal eingetragene Arbeitgeber ist dagegen nur ein Indiz für die tatsächliche Arbeitgebereigenschaft.

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