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Willkommen zu unseren Blogs im Bereich Recht und Steuern! Hier finden Sie topaktuelle Beiträge von ausgewiesenen Experten zu den wichtigsten Rechtsgebieten: Arbeitsrecht, Sozialrecht, Familienrecht, IT-Recht, Mediation, Medienrecht, Mietrecht, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht. Unsere meinungsstarken Fachblogs informieren Sie regelmäßig über die neuesten Entwicklungen, Gesetzesänderungen und praxisnahe Lösungen. Nutzen Sie das Expertenwissen unsere Autorinnen und Autoren und profitieren Sie von wertvollen Insights aus erster Hand.

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25.05.2021
Dataprotection Landscape - Ein Koordinatensystem des Datenschutzes
Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

Ko-Autor: Prof. Dr. Stefan Heinemann

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25.05.2021
Keine familiengerichtliche Überprüfung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen an Schulen II
Portrait von Werner Schwamb
Werner Schwamb VorsRiOLG a.D.

Gut einen Monat nach Bekanntwerden des die 3. Gewalt erschütternden Beschlusses des Amtsgerichts – Familiengericht – Weimar v. 8.4.2021 – 9 F 148/21, mit dem es die öffentlich-rechtliche Maskenpflicht und das Abstandsgebot für Schüler in den Schulen über § 1666 Abs. 4 BGB kippen wollte (ablehnende Besprechung Schwamb im Experten-Blog des FamRB; ferner Lies-Benachib, NZFam 2021, 448), hat das Thüringer OLG in Jena am 14.5.2021 – 1 UF 136/21 den Beschluss des AG Weimar aufgehoben, und zwar auf die sofortige Beschwerde des Freistaates Thüringen, die das Amtsgericht nicht für möglich hielt (Rechtsbehelfsbelehrung: „Der Beschluss ist mit Rechtsmitteln nicht anfechtbar.“), weil es wohl nur § 57 FamFG im Blick hatte (wie wohl auch Gietl, NZFam 2021, 421 in seiner im Übrigen ebenfalls den Weimarer Beschluss ablehnenden Anmerkung).

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25.05.2021
Das "Betriebsrätemodernisierungsgesetz" passiert den Bundestag
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Der Bundestag hat am 21.5.2021 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt ("Betriebsrätemodernisierungsgesetz") verabschiedet. Gegenüber dem Regierungsentwurf (s. hierzu den Blog-Beitrag von Thomas Niklas) sind im Wesentlichen folgende Ergänzungen bzw. Änderungen erfolgt:

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21.05.2021
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Anforderungen an die Identitätsüberprüfung nach § 12 und § 13 des Geldwäschegesetzes

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20.05.2021
Der neues „Mindestlohn“ für Azubis: Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung bei Ausbildungsbeginn im Jahr 2021?
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Bei einem Beginn der Berufsausbildung nach dem 31. Dezember 2019 legt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) neuerdings einen Mindestvergütungssatz sowie die Aufschläge fest, die bei fortschreitender Berufsausbildung zusätzlich zu zahlen sind. Das Gesetz stellt für die Berechnung der Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG auf die monatliche Ausbildungsvergütung ab. Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung:

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19.05.2021
OLG Frankfurt a.M.: Unwirksamkeit einer Streitverkündung
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Gegenstand eines Prozesses vor dem OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 22.1.2021 – 29 U 166/19 waren Mängelansprüche aus einem Architektenvertrag. Nachdem der Beklagte die Einrede der Verjährung erhoben hatte, trat die Frage in den Mittelpunkt, ob durch eine Streitverkündung die Verjährungsfrist wirksam unterbrochen wurde.

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17.05.2021
Vom Kopf auf die Füße gestellt! (BGH v. 24.3.2021 – XII ZB 230/16 zu BVerfG v. 26.5.2020 – 1 BvL 5/18)
Portrait von Jörn Hauß
Jörn Hauß Fachanwalt für Familienrecht

Es hat nicht einmal ein Jahr gedauert, bis der BGH Gelegenheit hatte, die Entscheidung des BVerfG vom 26.5.2020 umzusetzen (BVerfG v. 26.5.2020 – 1 BvL 5/18, FamRB 2020, 261). Es ist nicht überraschend, dass der BGH in der Frage, wie der grundrechtlich geschützte Halbteilungsgrundsatz im Versorgungsausgleich bei externer Teilung einer Versorgung durchzusetzen ist, der Entscheidung des BVerfG folgt: Eine grundrechtswidrige Verletzung des Halbteilungsgrundsatzes liegt dann vor, wenn der Versorgungsertrag aus dem Ausgleichswert den Versorgungsertrag aus der Quellversorgung um mehr als 10 % unterschreitet. Ist dies der Fall, hat der Versorgungsträger der Quellversorgung entweder den Ausgleichswert auf ein hinreichendes Niveau zu erhöhen oder die interne Teilung vorzunehmen.

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17.05.2021
Änderung der Rechtsprechung des BAG zu Ausschlussfristen
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Vertragsklauseln, die nur in außergewöhnlichen, von den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss nicht für regelungsbedürftig gehaltenen Fällen gegen das Gesetz verstoßen, hat das BAG bislang als wirksam angesehen, da eine am Sinn und Zweck solcher Klauseln orientierte Auslegung ergebe, dass derartige Ausnahmefälle von der Klausel gar nicht erfasst werden sollen (BAG vom 20.6.2013 - 8 AZR 280/12, ArbRB 2013, 363 [Schäder]).

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15.05.2021
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Anforderungen an die Sorgfalt beim Versand von fristgebundenen Schriftsätzen per Telefax

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12.05.2021
Versagung des Zutritts zu einer Musikveranstaltung wegen zu hohen Alters
Portrait von Dr. Christoph Fellner
Dr. Christoph Fellner Vorsitzender Richter am OLG a.D.

Der VII. Zivilsenat des BGH hat sich mit Urteil vom 5.5.2021 – VII ZR 78/20 mit dem Benachteiligungsverbot aus §§ 19, 21 AGG befasst. Der BGH wies die Revision des Klägers zurück, der gegen den Veranstalter eines Open-Air-Events in München Zahlungsansprüche geltend gemacht hatte, weil ihm wegen seines Alters der Zutritt verwehrt worden war.

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10.05.2021
„Geizkragen-Ehe" bei einem monatlichen Verbrauch unter 11.000 € für die allgemeine Lebenshaltung?
Portrait von Dr. Susanne Sachs
Dr. Susanne Sachs Fachanwältin für Familienrecht, Fachanwältin für Erbrecht, Mediatorin

Keinem Familienrechtler ist die Entscheidung des BGH vom 25.9.2019 entgangen, die die bisherige Rechtsprechung zur Unterhaltsberechnung in Fällen besonders günstiger Einkommensverhältnisse revolutioniert hat (BGH v. 25.9.2019 - XII ZB 25/19, FamRB 2020, 6). Bis zu dieser Entscheidung musste der Unterhaltsberechtigte in vielen Oberlandesgerichtsbezirken (dankenswerter Weise seit längerer Zeit schon nicht mehr in Köln) umständlich und arbeitsaufwändig seinen konkreten Bedarf, also seine tatsächlichen Ausgaben, während der Ehe im Einzelnen darlegen und zumindest teilweise auch belegen, wenn er einen Unterhaltsbedarf von über 2.500 € monatlich geltend machen wollte. In der genannten Entscheidung hat der BGH diese Bedarfsgrenze ganz erheblich erhöht, in dem er bis zu einem Familieneinkommen in Höhe des Doppelten des höchsten in der Düsseldorfer Tabelle ausgewiesenen Einkommensbetrages im Sinne einer tatsächlichen Vermutung davon ausgeht, dass dieser Betrag vollständig für den Lebensbedarf der Familie verwendet worden ist. Bei diesem Einkommensbetrag handelt es sich derzeit um 11.000 € netto (sogar bereits abzüglich Krankenversicherung und Altersvorsorge sowie Zinsen auf zu leistende Darlehen). Der unterhaltsberechtigte Ehegatte kann seither einen Unterhaltsbedarf von rund 5.000 € geltend machen, ohne konkret darlegen zu müssen, dass er diesen Betrag auch während der Ehe tatsächlich verbraucht hat. Wenn der unterhaltsverpflichtete Ehegatte nicht bereit ist, diesen Bedarf zu decken, muss er nun seinerseits umständlich im Einzelnen darlegen und belegen, wohin das Einkommen stattdessen geflossen ist, um seiner Zahlungspflicht zu entgehen.

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09.05.2021
Die Sache mit der Zertifizierung: Vier Fragen zum Nachdenken
Portrait von Dr. Martin Fries
Dr. Martin Fries

Auftakt zur dritten Runde: Knapp neun Jahre nach dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes und knapp vier Jahre nach dem Erlass der Zertifizierungs-Verordnung gibt es aktuell einen neuen Versuch, die Qualität und Reputation des Mediationsverfahrens zu stärken. Auf dem Tisch des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) liegen Vorschläge zur Errichtung einer zentralen Zertifizierungsstelle bzw. einer Mediatorenkammer. Im Wege einer Neufassung der Zertifizierungs-Verordnung könnte eine solche Institution mit der Zertifizierung von Mediatoren betraut werden.

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07.05.2021
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Höhe der Rechtsanwaltsvergütung für den Entwurf eines gemeinschaftlichen Testaments

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05.05.2021
Neurobiologische Wirkfaktoren als Ergänzung zum Harvard-Konzept?
Portrait von Ulrich Egger
Ulrich Egger Senior Partner, Egger Philips & Partner, Zürich

In seinem Beitrag „Alles nur gesunder Menschenverstand?“ (ZKM 1/2021, 32 ff.) erläutert Adrian Schweizer seine Erkenntnisse zur Wirksamkeitsforschung psychotherapeutischer Massnahmen und zieht Rückschlüsse auf die Mediation und auf das von vielen Praktikern geschätzte Harvard-Konzept. Dies ist begrüssenswert. Anderseits dürfte sein Anspruch, dass sich «professionell arbeitende» MediatorInnen neurobiologisch absichern sollten, nicht überall auf offene Ohren stossen.

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03.05.2021
Zustellung an einen Geschäftsführer "persönlich"
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Im Rahmen eines Zwangsvollstreckungsverfahrens vor dem AG Hamburg-Altona (Beschl. v. 7.1.2021 – 321 M 414/20) stellte sich eine interessante Zustellungsfrage: Der Gläubiger beantragte, gegen den Geschäftsführer einer GmbH einen Haftbefehl zu erlassen. Die erforderliche Zustellung an den Geschäftsführer erfolgte durch Einlegung in den Briefkasten der GmbH. Grundsätzlich ist eine solche Zustellung an die GmbH nach den §§ 180 S. 1, 178 Abs. 1 Nr. 2 ZPO ohne weiteres möglich. Hier bestand das Problem aber darin, dass der Zustellungsempfänger nicht die GmbH war, sondern der Geschäftsführer persönlich. Der Geschäftsraum war hier jedoch der Geschäftsraum der GmbH und nicht der des Geschäftsführers!

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01.05.2021
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Haftungshöchstbeträge für Ansprüche aus dem Straßenverkehrsgesetz und um die Verjährung des Anspruchs auf Einräumung einer Bauhandwerkersicherung

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30.04.2021
Christliche Patientenverfügung führt im Ernstfall bei COVID-19-Erkrankung zum Abschalten
Portrait von Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz
Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz

Das von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland herausgegebene Formular der Christlichen Patientenvorsorge enthält hinsichtlich der medizinischen Behandlung den Passus:

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26.04.2021
KG: Kompetenzkonflikt zwischen Zivilkammern
Portrait von Dr. Frank O. Fischer
Dr. Frank O. Fischer Richter am Amtsgericht

Die Einführung der Zivilkammern mit Sonderzuständigkeit nach § 72a GVG hat zu zahlreichen Folgeproblemen geführt. Eines davon ist – wie zu erwarten war – der Zuständigkeitskonflikt.

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26.04.2021
Keine Kündigung wegen Corona-Quarantäne
Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass eine Kündigung wegen einer behördlich angeordneten Quarantäne unwirksam ist, auch wenn das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung findet (ArbG Köln, Urt. v. 15.04.2021 - 8 Ca 7334/20).

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23.04.2021
Konzeptionelle Defizite der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) – Teil 2: Präzisierungsbedarf und fehlende Methodentransparenz beim Overblocking
Portrait von Tobias Keber
Tobias Keber Professur für Medienrecht und Medienpolitik in der digitalen Gesellschaft, Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart. Leiter des Bereichs Recht am Institut für Digitale Ethik (IDE) an der Hochschule der Medien und Lehrbeauftragter für Telemedien- und Internetrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zuvor Rechtsanwalt.

In Teil 1 des Beitrags zur im Januar diesen Jahres gegründeten Clearingstelle Urheberrecht im Internet wurde unter anderem die fehlende Einbindung der Internetnutzer:innen in den Prozess um DNS-Sperren sowie die fehlende Gremientransparenz kritisiert. Im nachfolgenden Teil 2 des Beitrags soll es um die Frage gehen, wie innerhalb der Selbstkontrolleinrichtung der Internetdienstanbieter und Rechteinhaber mit dem Problem des Overblockings umgegangen wird.

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23.04.2021
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Wissenszurechnung bei Rechtsgeschäften eines Testamentsvollstreckers

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22.04.2021
Zum Schutzgut der DSGVO: Eine naive Wortlautanalyse
Portrait von Winfried Veil
Winfried Veil

Was schützt die DSGVO?  Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung? Das Recht auf Privatleben? Das Recht auf Datenschutz? Eine Kombination aus Privatsphäre und Datenschutz? Das allgemeine Persönlichkeitsrecht? Die informationelle Integrität? Die informationelle Gewaltenteilung? Die Abwesenheit von Organisationswillkür und informationeller Asymmetrie? Alle Rechte und Freiheiten?

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21.04.2021
Corona-ArbSchV 4.0 und das neue IfSG: Zwei Tests für alle Arbeitnehmer und Pflicht zur Annahme des Homeoffice-Angebots
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Kaum ist die neue, um eine Schnelltestangebotspflicht ergänzte Corona-ArbSchV in Kraft, liegt auch schon der nächste Referentenentwurf einer Änderungsverordnung vor. Durch die „Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung“ sollen folgende Änderungen umgesetzt werden:

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20.04.2021
Konzeptionelle Defizite der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) – Teil 1: Fehlende prozessuale Fairness
Portrait von Tobias Keber
Tobias Keber Professur für Medienrecht und Medienpolitik in der digitalen Gesellschaft, Hochschule der Medien (HdM) Stuttgart. Leiter des Bereichs Recht am Institut für Digitale Ethik (IDE) an der Hochschule der Medien und Lehrbeauftragter für Telemedien- und Internetrecht an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz. Zuvor Rechtsanwalt.

Die Einrichtung der Clearingstelle Urheberrecht im Internet (CUII) wurde zum Teil positiv, zum Teil auch sehr kritisch aufgenommen (Beckedahl). Nach der eher befürwortenden Darstellung von Kiparski ist es angezeigt, auch einige Defizite bzw. offene Rechtsfragen zu thematisieren. Dabei geht es weniger um grundsätzliche Kritikpunkte an DNS-Sperren wie etwa ihre fragliche Eignung angesichts der Leichtigkeit einer Umgehung. Erörterungswert sind vielmehr spezifisch mit der Konzeption der CUII verbundene Rechtsfragen auf prozessualer und auf materiell-rechtlicher Ebene.

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19.04.2021
Beschäftigte in Behörden und Betrieben kritischer Infrastruktur haben Anspruch auf Arbeitgeberbescheinigungen für Covid19-Schutzimpfungen mit „erhöhter Priorität“
Portrait von Jan Mönikes
Jan Mönikes Rechtsanwalt

Das Bundesministerium für Gesundheit hat in der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV)“ in der Fassung vom 31. März 2021 bundesweit verbindliche Vorgaben für die Schutzimpfungen gegen SARS-CoV-2 erlassen. Danach hat aufgrund § 1 Abs. 1 CoronaImpfV  jede*r mit Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland „im Rahmen der Verfügbarkeit der vorhandenen Impfstoffe Anspruch auf Schutzimpfung“.

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19.04.2021
Keine familiengerichtliche Überprüfung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen an Schulen
Portrait von Werner Schwamb
Werner Schwamb VorsRiOLG a.D.

Es lässt einen fassungslos zurück, was diese Pandemie mit zunehmender Dauer alles hervorbringt und nun auch in der 3. Gewalt für Spuren hinterlässt. Aber beginnen wir der Reihe nach. Am 8.4.2021 erlässt das AG – FamG – Weimar (9 F 148/21) ohne mündliche Erörterung eine einstweilige Anordnung gem. §§ 49 ff. FamFG, mit dem es Schulleitungen, deren Vorgesetzten und Lehrern zweier Schulen untersagt vorzuschreiben, dass alle Schüler dieser Schulen Gesichtsmasken tragen, Abstand halten und an Coronaschnelltests teilnehmen; ferner gebietet es, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten. Vorausgegangen ist die Anregung der Mutter zweier Kinder, ein „Kinderschutzverfahren gem. § 1666 Abs. 1 und 4 BGB“ einzuleiten. Es folgen seitenlange Aufzählungen von Rechtsvorschriften aller Art und Aufzählungen von Studien pro und contra Maskenpflicht sowie zur Zuverlässigkeit von Coronatests. Danach folgen schmale Ausführungen, dass die Familiengerichte gem. § 1666 Abs. 4 BGB vorrangig befugt seien, auch Maßnahmen gegen die Lehrer und Schulleitungen sowie deren Vorgesetzte entgegen bestehender Allgemeinverfügungen zu treffen; der Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten nach § 40 Abs. 1 VwGO trete dahinter zurück. Die Begründetheit seiner Maßnahmen stützt das AG Weimar auf angebliche Kindeswohlgefährdungen gem. § 1666 Abs. 1 BGB durch Abstand halten, Masken tragen und Testungen. Wie abstrus diese Begründung ist, wird besonders in den Passagen deutlich, in denen sogar die Abstandsregeln als überflüssig angesehen werden und die inzwischen – bis auf wenige Außenseitermeinungen, auf die sich das Gericht stützt – schon zum Allgemeinwissen gehörende Infektionsgefahr durch Aerosole geleugnet wird. Mit teilweise übereinstimmender Begründung hat das AG Weilheim am 13.4.2021 (2 F 192/21) eine ähnliche einstweilige Anordnung erlassen, allerdings – insoweit ausdrücklich in Unterscheidung zum AG Weimar – nur mit Wirkung für das Kind der die Maßnahmen anregenden Eltern und im Wesentlichen beschränkt auf das Verbot, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen dieses Kindes anzuordnen und es gegenüber den anderen Kindern zu isolieren. Der Fall liegt auch insofern anders, als das Kind persönlich angehört worden ist, Kopfschmerzen und Übelkeit durch das Maskentragen angegeben hat und bis vor kurzem aufgrund eines ärztlichen Attests vom Tragen einer Maske befreit war. Ein auf Verlangen der Schulleitung vorgelegtes neues Attest wurde dann nicht mehr anerkannt. Das AG Weilheim hat sich dann jedoch nicht auf die Beurteilung der Nichtanwendung der Ausnahmevorschrift durch den Schulleiter in diesem Einzelfall beschränkt, sondern § 18 Abs. 2 der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (trotz der bestehenden Ausnahmeregelung) insgesamt für nicht anwendbar erklärt.

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19.04.2021
Keine Gesetzgebungszuständigkeit des Landes Berlin für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts (hier: Mietendeckel)
Portrait von Dr. Olaf Riecke / RA Kai-Uwe Agatsy
Dr. Olaf Riecke / RA Kai-Uwe Agatsy

1. Das Grundgesetz enthält – von der Ausnahme des Art. 109 Abs. 4 GG abgesehen – eine vollständige Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten entweder auf den Bund oder die Länder. Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen fremd und wären mit ihrer Abgrenzungsfunktion unvereinbar. Das Grundgesetz grenzt die Gesetzgebungskompetenzen insbesondere mit Hilfe der in den Art. 73 und Art. 74 GG enthaltenen Kataloge durchweg alternativ voneinander ab. 2. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht i.S.v. Art.74 Abs. 1 Nr. 1 GG. 3. Mit den §§ 556 bis 561 BGB hat der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts abschließend Gebrauch gemacht.

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19.04.2021
Keine Gesetzgebungszuständigkeit des Landes Berlin für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts (hier: Mietendeckel)
Portrait von Dr. Olaf Riecke / RA Kai-Uwe Agatsy
Dr. Olaf Riecke / RA Kai-Uwe Agatsy

1. Das Grundgesetz enthält – von der Ausnahme des Art. 109 Abs. 4 GG abgesehen – eine vollständige Verteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten entweder auf den Bund oder die Länder. Doppelzuständigkeiten sind den Kompetenznormen fremd und wären mit ihrer Abgrenzungsfunktion unvereinbar. Das Grundgesetz grenzt die Gesetzgebungskompetenzen insbesondere mit Hilfe der in den Art. 73 und Art. 74 GG enthaltenen Kataloge durchweg alternativ voneinander ab. 2. Regelungen zur Miethöhe für frei finanzierten Wohnraum, der auf dem freien Wohnungsmarkt angeboten werden kann (ungebundener Wohnraum), fallen als Teil des sozialen Mietrechts in die konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit für das bürgerliche Recht i.S.v. Art.74 Abs. 1 Nr. 1 GG. 3. Mit den §§ 556 bis 561 BGB hat der Bundesgesetzgeber von der konkurrierenden Zuständigkeit für das Mietpreisrecht als Teil des bürgerlichen Rechts abschließend Gebrauch gemacht.

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17.04.2021
Montagsblog: Neues vom BGH
Portrait von Dr. Klaus Bacher
Dr. Klaus Bacher Vorsitzender Richter am BGH

Diese Woche geht es um die Haftung als Zustandsstörer gemäß § 1004 BGB

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16.04.2021
Gratis-Leitfaden zur Testpflicht und den neuen Homeoffice-Regelungen aktualisiert (Update v. 23.4.2021)
Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Kaum ist die neue, um eine Schnelltestangebotspflicht ergänzte Corona-Arbeitsschutzverordnung  (Corona-ArbSchV) in Kraft, folgen auch schon die nächsten Änderungen: Die schon bisher bestehende Pflicht der Arbeitgeber, den Arbeitnehmern unter bestimmten Bedingungen Arbeit im Homeoffice anzubieten, wird aus der Corona-ArbSchV herausgenommen und in einen neuen § 28b Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingegliedert. Ergänzt wird dies um eine Pflicht der Arbeitnehmer, ein Angebot der Arbeitgeber auch anzunehmen, wenn dem keine Gründe entgegenstehen. Zudem wird die Pflicht der Arbeitgeber, den Arbeitnehmern Corona-Tests anzubieten, ausgeweitet auf zwei Tests pro Kalenderwoche.

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