Steuerrecht

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Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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09.07.2020
Zum Eingreifen der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG bei sog. Notfallpraxen
Kurzbesprechung

Ist bei einem in die häusliche Sphäre eingebundenen Raum, der als Behandlungsraum eingerichtet ist und der nachhaltig zur Behandlung von Patienten genutzt wird, aufgrund seiner Einrichtung und tatsächlichen Nutzung eine private (Mit‑)Nutzung praktisch auszuschließen, begründet allein der Umstand, dass die Patienten den Behandlungsraum nur über einen dem privaten Bereich zuzuordnenden Flur erreichen können, keine Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG für die hierfür geltend gemachten Betriebsausgaben.

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09.07.2020
Kindergeld für behinderte Kinder bei Feststellung eines Gendefekts nach Vollendung des 27. Lebensjahres
Kurzbesprechung

Für volljährige behinderte Kinder kann ein Kindergeldanspruch auch über die Altersgrenze von 27 Jahren (jetzt 25 Jahren) hinaus bestehen, wenn die Behinderung vor Erreichen der Altersgrenze eingetreten ist. Ein Gendefekt stellt aber nur dann eine solche Behinderung dar, wenn das Kind dadurch vor Erreichen der Altersgrenze in seinen körperlichen Funktionen, geistigen Fähigkeiten oder seiner seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate vom alterstypischen Zustand abweicht und dadurch in seiner Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beeinträchtigt ist.

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09.07.2020
Berücksichtigung eines Verlusts aus dem Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen
Kurzbesprechung

Auf Kapitalerträge aus Kapitalforderungen, die zum Zeitpunkt des vor dem 01.01.2009 erfolgten Erwerbs zwar Kapitalforderungen i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 7 in der am 31.12.2008 anzuwendenden Fassung (EStG a.F.), aber nicht Kapitalforderungen i.S. des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG a.F. (sog. Finanzinnovationen) sind, ist § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7 EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) nicht anzuwenden. § 20 Abs. 2 Satz 2 EStG ist nur auf Sachverhalte anwendbar, für die der Anwendungsbereich der durch das UntStRefG 2008 vom 14.08.2007 (BGBl I 2007, 1912) neu eingeführten Veräußerungstatbestände in § 20 Abs. 2 Satz 1 EStG eröffnet ist. Die bis zum Urteil des BFH v. 11.07.2017 - IX R 36/15 BStBl II 2019, 208 anerkannten Grundsätze zur Berücksichtigung von nachträglichen Anschaffungskosten aus eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen sind weiter anzuwenden, wenn der Gesellschafter eine eigenkapitalersetzende Finanzierungshilfe bis zum 27.09.2017 geleistet hatte oder wenn eine Finanzierungshilfe des Gesellschafters bis zu diesem Tag eigenkapitalersetzend geworden war und er keinen Antrag auf Anwendung der Neuregelung in § 17 Abs. 2a EStG i.V.m. § 52 Abs. 25a Satz 2 EStG i.d.F. des Gesetzes zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) gestellt hat.

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09.07.2020
Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten
Kurzbesprechung

Im Erbschaftsteuerrecht gelten die infolge des Erbanfalls durch Vereinigung von Recht und Verbindlichkeit oder von Recht und Belastung zivilrechtlich erloschenen Rechtsverhältnisse gemäß § 10 Abs. 3 ErbStG als nicht erloschen. Diese Fiktion umfasst auch das Recht des Pflichtteilsberechtigten, der der Alleinerbe des Pflichtteilsverpflichteten ist, die Geltendmachung des Pflichtteils fiktiv nachzuholen. Die Fiktion des § 10 Abs. 3 ErbStG reicht jedoch nicht so weit, dass der zivilrechtlich aufgrund Konfusion erloschene Pflichtteilsanspruch auch dann noch geltend gemacht werden kann, wenn er im Zeitpunkt der Geltendmachung zivilrechtlich verjährt war.

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09.07.2020
Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts durch Sachverständigengutachten
BFH v. 5.12.2019 - II R 9/18

§ 198 BewG eröffnet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, einen niedrigeren gemeinen Wert nachzuweisen, als er sich aus den typisierenden Bewertungsvorschriften des BewG ergäbe. Die Nachweislast geht über die Darlegungs- und Feststellungslast hinaus. Soll der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts durch Vorlage eines Gutachtens erbracht werden, muss das Gutachten entweder durch den örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erstellt sein.

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07.07.2020
Kein Vollstreckungsschutz bei bereits vor der COVID-19-Pandemie beantragtem Insolvenzverfahren
Hessisches FG v. 8.6.2020 - 12 V 643/20

Das Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und zur Begrenzung der Organhaftung bei einer durch die COVID-19-Pandemie bedingten Insolvenz (CoVInsAG) i.V.m. dem BMF-Schreiben vom 19.3.2020 - S 0336/19/10007:002 zielt auf aktuell drohende Insolvenzreife ab. Es begründet daher keinen Anspruch darauf, dass bereits bestehende und fortwirkende Maßnahmen aufgehoben werden.

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07.07.2020
Widerruf einer Schenkung als der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang
BFH v. 4.3.2020 - II R 2/17

§ 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG knüpft die Steuerpflicht an ein Rechtsgeschäft und nicht an die tatsächliche Vereinigung der Gesellschaftsanteile in einer Hand. Ein Widerruf kann ein Rechtsgeschäft i.S.d. § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG sein, wenn das Recht zum Widerruf in einem schuldrechtlichen Geschäft angelegt ist. Eine natürliche Person ist gegenüber den Weisungen eines Unternehmers in Bezug auf Gesellschaftsanteile verpflichtet i.S.d. § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a GrEStG a.F., wenn sie rechtlich zur Herausgabe der Anteile verpflichtet ist. Eine solche Verpflichtung zur Herausgabe liegt in der Regel vor, wenn zivilrechtlich zwischen dem Unternehmer und der natürlichen Person ein unentgeltlicher Auftrag oder ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag besteht.

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06.07.2020
Gerichtliche Überprüfung von im Rahmen grenzüberschreitenden Informationsaustauschs zwischen Steuerbehörden erlassenen Auskunftsanordnungen
EuGH, C-245/19 u.a.: Schlussanträge des Generalanwalts vom 2.7.2020

Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott müssen der Adressat, der betroffene Steuerpflichtige und weitere betroffene Dritte eine im Rahmen des grenzüberschreitenden Informationsaustauschs zwischen Steuerbehörden erlassene Auskunftsanordnung gerichtlich überprüfen lassen können. Der Ausschluss einer solchen Rechtsschutzmöglichkeit verstößt gegen das in der EU-Grundrechte-Charta verankerte Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf.

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06.07.2020
Ladungsfrist bei Terminverlegung und Kapitalbeteiligung im Sonderbetriebsvermögen II
BFH v. 19.12.2019 - IV R 53/16

Die vierwöchige Ladungsfrist zur mündlichen Verhandlung vor dem BFH beginnt nicht erneut zu laufen, wenn ein Termin auf einen späteren Tag verlegt wird. Für die Zuordnung eines GmbH-Anteils eines Mitunternehmers zum Sonderbetriebsvermögen II seiner Mitunternehmerschaft ist es von Bedeutung, ob die GmbH - abgesehen von der Geschäftsbeziehung zu der Mitunternehmerschaft - einen erheblichen eigenen Geschäftsbetrieb unterhält.

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06.07.2020
Einheitlicher Gewerbebetrieb bei Betrieb von zwei Tankstellen eines Pächters in derselben Gemeinde
FG Düsseldorf v. 23.6.2020 - 10 K 197/17 G

Betreibt ein Pächter zwei Tankstellen in einer Gemeinde, kann darin auch dann ein einheitlicher Gewerbebetrieb gesehen werden, wenn zwischen den Tankstellen kein finanzieller Zusammenhang besteht, da für beide Bankkonten und Buchhaltung getrennt geführt werden. Das gilt jedenfalls dann, wenn in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht zwischen den beiden Tankstellen ein nicht unwesentlicher Zusammenhang besteht.

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02.07.2020
Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer- Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2020
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.7.2020 hat die Finanzverwaltung die geänderten Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer- Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2020 bekannt gemacht.

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02.07.2020
Muster der Umsatzsteuererklärung 2020
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.7.2020 hat die Finanzverwaltung das geänderte Muster zur Umsatzsteuererklärung 2020 bekannt gemacht.

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02.07.2020
Befristete Absenkung des allgemeinen und ermäßigten Umsatzsteuersatzes zum 1. Juli
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 30.6.2020 hat die Finanzverwaltung nun die endgültige Fassung des Anwendungsschreibens zur temporären Absenkung der Umsatzsteuersätze bekannt gegeben.

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02.07.2020
Alle weiteren am 2.7.2020 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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02.07.2020
Widerruf einer Schenkung als der Grunderwerbsteuer unterliegender Erwerbsvorgang
Kurzbesprechung

§ 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG knüpft die Steuerpflicht an ein Rechtsgeschäft und nicht an die tatsächliche Vereinigung der Gesellschaftsanteile in einer Hand. Ein Widerruf kann ein Rechtsgeschäft i.S. des § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG sein, wenn das Recht zum Widerruf in einem schuldrechtlichen Geschäft angelegt ist. Eine natürliche Person ist gegenüber den Weisungen eines Unternehmers in Bezug auf Gesellschaftsanteile verpflichtet i.S. des § 1 Abs. 4 Nr. 2 Buchst. a GrEStG a.F., wenn sie rechtlich zur Herausgabe der Anteile verpflichtet ist. Eine solche Verpflichtung zur Herausgabe liegt in der Regel vor, wenn zivilrechtlich zwischen dem Unternehmer und der natürlichen Person ein unentgeltlicher Auftrag oder ein entgeltlicher Geschäftsbesorgungsvertrag besteht.

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02.07.2020
Wärmeenergie als Wirtschaftsgut - Sachentnahme durch Beheizen des Wohnhauses mit selbst erzeugter Wärmeenergie - Teilwert bei sog. Kuppelerzeugnissen
Kurzbesprechung

Die Wärmeenergie verselbständigt sich zu einem eigenen Wirtschaftsgut, wenn sie über Wärmemengenzähler bestimmungsgemäß an Abnehmer geliefert oder für private Zwecke verbraucht wird. Der private Verbrauch selbst erzeugter Wärmeenergie ist keine mit den tatsächlichen Selbstkosten anzusetzende Nutzungsentnahme, sondern eine nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 Halbsatz 1 EStG mit dem Teilwert zu bewertende Sachentnahme. Die (Wieder-)Herstellungskosten sind auch bei sog. Kuppelerzeugnissen tauglicher Maßstab zur Bestimmung des Teilwerts. Als Teilwert ist jedoch der Veräußerungspreis anzusetzen, wenn sich für Erzeugnisse gleicher Art und Güte ein niedrigerer Marktpreis gebildet hat.

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02.07.2020
Beitrittsaufforderung an das BMF: Unentgeltliche Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen bei Übergabe von nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 EStG a.F. begünstigtem Vermögen?
Kurzbesprechung

Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob wiederkehrende Leistungen im Zusammenhang mit einer Übertragung von nicht nach § 10 Abs. 1a Nr. 2 Satz 2 Buchst. a bis c EStG n.F. begünstigtem Vermögen grundsätzlich als Entgelt (bzw. im Ausnahmefall als Unterhaltsleistung) anzusehen sind (so die Auffassung im BMF- Schreiben vom 11.03.2010, BStBl I 2010, 227 Tz 57 und 65) oder gleichwohl als nicht begünstigte (d.h. nicht zum Sonderausgabenabzug berechtigende), aber dem Grunde nach unentgeltliche "Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen" gelten können.

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02.07.2020
Keine fristwahrende Einreichung der Steuererklärung beim örtlich unzuständigen Finanzamt
BFH v. 13.2.2020 - VI R 37/17

Die Veranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG kann bis zum Ablauf des letzten Tages der Festsetzungsfrist, mithin bis 24 Uhr, beantragt werden. Der Ablauf der Festsetzungsfrist wird gem. § 171 Abs. 3 AO nur dann gehemmt, wenn die für die Veranlagung gem. § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG erforderliche Steuererklärung bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist beim örtlich zuständigen Finanzamt eingeht.

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01.07.2020
Kontenpfändung kann wegen der Corona-Einschränkungen im Einzelfall unbillig sein
FG Düsseldorf v. 29.5.2020 - 9 V 754/20 AE(KV)

Die Vollstreckung in Bankguthaben kann angesichts der derzeitigen Situation unter besonderer Berücksichtigung der durch die Corona-Pandemie erwirkten Einschränkungen unbillig sein. Die Frage, ob durch das BMF-Schreiben vom 19.3.2020 zugunsten eines Steuerpflichtigen ein subjektiver Anspruch auf ein Absehen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen herzuleiten ist, und bejahendenfalls ab welchem Zeitpunkt ein solcher Anspruch bestehen kann, hat grundsätzliche Bedeutung.

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01.07.2020
Gebäudekosten wegen Marderbefall sind idR keine außergewöhnlichen Belastungen
FG Hamburg v. 21.2.2020 - 3 K 28/19

Aufwendungen, mit denen dem möglichen Eintritt von Schäden vorgebeugt werden soll - wie etwa Kosten für Maßnahmen, mit denen das Eindringen von Mardern in Wohngebäude und ihre Einnistung verhindert werden soll - sind keine außergewöhnlichen Belastungen.

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30.06.2020
Verlustabzugsbeschränkung bei Steuerstundungsmodellen iSv § 15b EStG nicht verfassungswidrig
FG Hamburg v. 20.2.2020 - 2 K 293/15

Die Beschränkung des Verlustabzugs bei Steuerstundungsmodellen gem. § 15b EStG unterliegt auch bei Eintritt von Definitiveffekten keinen verfassungsrechtlichen Zweifeln. Angesichts des eindeutigen Wortlauts von § 15b EStG scheidet eine verfassungskonforme Auslegung dahingehend aus, nur verrechenbarer Verluste im Falle des Definitivwerdens als abzugsfähige Verluste zu behandeln.

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30.06.2020
Rückforderung von Kindergeld: Zuständigkeit der Hauptzollämter im Vollstreckungsverfahren
FG Hamburg v. 2.3.2020 - 6 V 4/20

Der Antrag auf einstweilige Anordnung der vorläufigen Einstellung der Vollstreckung aus einem Kindergeldrückforderungsbescheid kann nicht auf die mögliche sachliche oder örtliche Unzuständigkeit der Agentur für Arbeit Recklinghausen (Inkasso-Service) gestützt werden. Denn die Vollstreckung wird in eigener Verantwortung durch die zuständigen Hauptzollämter betrieben.

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29.06.2020
Zur Verwirklichung des Tatbestands der Einkunftsart Vermietung und Verpachtung bei einem Nießbrauch an einem Gesellschaftsanteil
FG Düsseldorf v. 9.5.2019 - 10 K 3108/17 F

Zwar ist der Nießbrauch am Anteil einer Personengesellschaft zulässig und richtet sich nach den für den Nießbrauch an Sachen geltenden Vorschriften der §§ 1068 ff. BGB. Den Tatbestand des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG verwirklicht aber nur, wer Träger der Rechte und Pflichten aus einem Miet- oder Pachtvertrag ist; nicht ausreichend ist es, wenn der Nießbraucher nur rechnungsmäßig an den Erträgen des Miet- oder Pachtverhältnisses beteiligt ist.

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29.06.2020
Nachträgliche Beseitigung der Rechtswidrigkeit eines wegen einer vGA geänderten Einkommensteuerbescheids des Anteilseigners
BFH v. 10.12.2019 - VIII R 2/17

Wird ein Einkommensteuerbescheid des Anteilseigners einer Kapitalgesellschaft wegen einer vGA nach Ablauf der Festsetzungsfrist geändert, bevor wegen derselben vGA ein Körperschaftsteuerbescheid der Gesellschaft geändert oder erlassen wird, ist der geänderte Einkommensteuerbescheid rechtswidrig. Die Rechtswidrigkeit wird jedoch nach § 32a Abs. 1 Satz 1 KStG nachträglich beseitigt, wenn ein erstmaliger oder geänderter Körperschaftsteuerbescheid wegen derselben vGA vor Ablauf der für diesen Bescheid geltenden Festsetzungsfrist erlassen wird.

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29.06.2020
Darf das Finanzamt die Teilnahme eines städtischen Bediensteten anordnen?
BFH v. 23.1.2020 - III R 9/18

Das Finanzamt räumt im Rahmen seiner Anordnung der Außenprüfung nach §§ 193 ff. AO i.V.m. § 21 Abs. 3 FVG der Gemeinde ihr Recht zur Teilnahme an dieser Außenprüfung ein. Das Recht eines Gemeindebediensteten, die Geschäftsräume des Steuerpflichtigen zu betreten, beruht auf der verfassungsrechtlichen Anforderungen genügenden gesetzlichen Grundlage des § 200 Abs. 3 Satz 2 AO i.V.m. § 21 Abs. 3 FVG.

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26.06.2020
Mausoleum als Nachlassverbindlichkeit?
FG München 23.3.2020, 4 K 2077/19

Das FG München hat sich vorliegend mit der Frage befasst, ob die Kosten für die Errichtung eines Mausoleums als Nachlassverbindlichkeit i.S.d. § 10 Abs. 5 Nr. 3 ErbStG abzugsfähig sind.

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26.06.2020
Zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
FG Nürnberg 27.4.2020, 6 K 143/20

Nach ständiger Rechtsprechung kann ein Gewinnfeststellungsbescheid eine Vielzahl selbständiger und damit auch selbständig anfechtbarer Feststellungen enthalten, die eigenständig in Bestandskraft erwachsen und deshalb für die in dem nämlichen Bescheid getroffenen und rechtlich nachgelagerten Feststellungen Bindungswirkung entfalten können. Soweit Besteuerungsgrundlagen eine rechtlich selbständige Würdigung enthalten und eines rechtlich selbständigen Schicksals fähig sind, können sie angefochten werden und sind einer Teilbestandskraft fähig.

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26.06.2020
Verluste i.S.d. § 2a Abs. 1 EStG gehen nicht auf Erben über
BFH v. 23.10.2019 - I R 23/17

Verbliebene negative Einkünfte des Erblassers aus der Vermietung eines Hauses in der Schweiz i.S.d. § 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 Buchst. a, Satz 5 EStG gehen nicht im Wege der Erbfolge auf den Erben über.

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26.06.2020
Update Coronakrise: Absenkung der Umsatzsteuersätze - Fluch oder Segen?
Aktuell in der UR

Im Zuge des Corona-Konjunkturpakets hat sich die Große Koalition auf eine temporäre Senkung der Umsatzsteuer verständigt. Für die Zeit vom 1.7. bis zum 31.12.2020 soll der Regelsteuersatz auf 16%, der ermäßigte Umsatzsteuersatz auf 5% sinken. Schon jetzt ist klar: Wer die vielen steuerlichen, aber auch zivilrechtlichen Fußangeln der Umstellung nicht schnellstens in den Griff bekommt, für den kann sich das beabsichtigte Geschenk schnell als vergiftet erweisen. So sieht es unser Autor Dr. Andreas Erdbrügger in der aktuellen UR, 2020, 485.

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25.06.2020
Alle am 25.6.2020 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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