Arbeitsrecht | Sozialrecht

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15.05.2015
BAG: Mindestlohn auch bei Krankheit und an Feiertagen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Bei der Auslegung des MiLoG besteht Unklarheit darüber, ob Arbeitnehmer für Zeiten der Nichtarbeit (etwa nach § 615 BGB, §§ 2, 3 EFZG oder § 1 BUrlG) Mindestlohn beanspruchen können. § 2 Abs. 1 Nr. 2 MiLoG knüpft an die erbrachte Arbeitsleistung an. Das deutet auch die Regierungsbegründung (BT-Drs. 18/1558, 34), die von „geleisteten Arbeitsstunden“ spricht, an. Nun wissen wir, dass der Gesetzgeber in seinen Materialien nicht immer vollständig präzise und (zu Ende) durchdacht formuliert. Manche (ErfK/Franzen, § 1 MiLoG, Rz. 19, 20) haben daraus gleichwohl abgeleitet, dass im Bereich der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall kein Anspruch auf Mindestlohn bestehen soll. Das entspreche der synallagmatischen Regelung des § 326 BGB (so im dogmatischen Ausgangspunkt auch Beck’scher OK Arbeitsrecht/Greiner, § 1 MiLoG, Rz. 75). Im Arbeitsrecht können Sonderregelungen zu § 326 Abs. 1 BGB den Entgeltanspruch aber aufrechthalten. Das BAG hat sich am 13.05.2015 (Az. 10 AZR 191/14, liegt bislang nur als PM 30/15 vor) zum Mindestlohn nach dem AEntG geäußert und zumindest mittelbar zu dieser Frage Stellung genommen.

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11.05.2015
Kein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei vollendeten Tatsachen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ist eine Betriebsänderung bereits durchgeführt, ist der dem Betriebsrat sonst grundsätzlich im Zusammenhang mit Betriebsänderungen i.S.d § 111 BetrVG gewährte Unterlassungsanspruch ausgeschlossen. So hat es das LAG Hamm (Beschluss vom 17.02.2015 - 7 TaBV Ga 1/15) entschieden.

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08.05.2015
Beim BEM bleibt der Anwalt draußen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Rheinland-Pfalz hat im Urteil vom 18.12.2014 (5 Sa 518/15, ArbRB 2015, 72 ([Anm. Trebeck]) entschieden, dass keine "grundsätzliche" Pflicht des Arbeitgebers besteht, zu Gesprächen im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) einen Rechtsbeitstand des Arbeitnehmers hinzuziehen. Das folgert das LAG m.E. zu Recht aus dem Wortlaut des § 84 Abs. 2 SGB IX. Dort sind die zu beteiligenden Stellen abschließend benannt.

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27.04.2015
Novellierung der Richtlinien zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die EU-Kommission hat am 10.04.2015 eine Konsultation mit den Sozialpartnern (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern) auf EU-Ebene eingeleitet. Ziel ist, eine Stellungnahme zur möglichen Überarbeitung dreier bedeutender Richtlinien über die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer einzuholen.

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22.04.2015
Klare Worte von der Waterkant - o tempora, o mores!
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die Überlassung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung steht auf einem sicheren rechtlichen Fundament. Sie entspricht einer allgemein üblichen Praxis des Arbeitslebens. Allgemeine zivilrechtlich begründete Zweifel an der Wirksamkeit einer Dienstwagenüberlassungsvereinbarung in einem wirksam geschlossenen Arbeitsvertrag bestehen nicht. Soweit sich der Staat zulässigerweise zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben privatrechtlicher Gestaltungsmittel bedient, folgen die Rechte und Pflichten aus dem Privatrecht (mit Ausnahme seiner über die Drittwirkung hinaus regelmäßig bestehen bleibenden Grundrechtsbindung).

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18.04.2015
Mindestlohn nicht nur für erbrachte Arbeit!
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Der seit 1. Januar 2015 geltende gesetzliche Mindestlohn beträgt bekanntlich 8,50 Euro - man sollte meinen je Arbeitsstunde, das Gesetz (§ 1 Abs. 2 S. 1 MiLoG) stellt aber auf die Zeitstunde ab. Allgemein wird die Ansicht vertreten, dass die Arbeitsstunde gemeint sei - etwas anderes wäre auch kaum einsichtig. Ausgehend von diesem Verständnis stellt sich die Frage, ob Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst ebenfalls mit mindestens 8,50 Euro zu vergüten sind. Für die Rechtsverordnung nach § 11 AEntG im Pflegebereich hat das BAG entschieden, dass das Mindestentgelt nach § 2 PflegeArbbV nicht nur für Vollarbeit, sondern auch für Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst zu zahlen ist (BAG vom 19.11.2014 - 5 AZR 1101/12, ArbRB 2015, 36).

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14.04.2015
Rechtsanspruch auf ein Homeoffice?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" berichtet über ein heute verabschiedetes Gesetz, wonach Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf ein Homeoffice haben (www.spiegel.de). Arbeitgeber müssen eine Ablehnung begründen. Welche Interessen sie dabei überhaupt geltend gemacht können, steht im Gesetz. Es lässt 3 mögliche Argumente zu: Wenn Heimarbeit zu schweren Sicherheitsrisiken oder zu unlösbaren Problemen in der Dienstplanung oder zu untragbaren finanziellen Schäden führt. Kein Aprilscherz, sondern ab Juli 2015 Realität - in den Niederlanden.

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09.04.2015
Recht zur Privatnutzung bei der Firmenkreditkarte?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fragen rund um die Privatnutzung dienstlich genutzter Arbeitsmittel (Auto, Telefon, Laptop) beschäftigen die Gerichte seit langem. Mit den (kündigungsrechtlichen) Folgen der Privatnutzung einer Firmenkreditkarte hat sich das LAG Nürnberg im Urteil vom 03.02.2015 (Az. 7 Sa 394/14) beschäftigt.

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30.03.2015
Darlegungs- und Beweislast bei einem „guten“ Zeugnis
Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Das BAG hat am 18.11.2014 entschieden, dass die tatsächliche Praxis der Erteilung von überdurchschnittlichen Zeugnissen nicht zu einer Veränderung der Darlegungs- und Beweislast im Zeugnisstreit führt (BAG, Urteil v. 18.11.2014 - 9 AZR 584/13).

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27.03.2015
Erkrankte Auszubildende in der Berufsschule
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auf einen interessanten Aspekt weist ein Urteil des LAG Baden-Württemberg (Urt. v. 14.1.2015 - 13 Sa 73/14) hin. Während einer lang anhaltenden aus psychischen Gründen beruhenden Erkrankung konnte eine Auszubildende nicht mehr ihren Aufgaben im Ausbildungsbetrieb nachkommen, besuchte jedoch in Absprache mit ihren Ärzten und Psychologen und auf deren Empfehlung die Berufsschule weiter. Die Krankenkasse kürzte das auf die Tage des Berufsschulbesuchs entfallende Krankengeld. Die Auszubildende machte insoweit einen Vergütungsanspruch gegenüber dem Ausbildenden geltend.

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24.03.2015
Irrsinnsurteil gegen Mainz 05?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die bekannte Tageszeitung "Bild " berichtet am 24.3.2015 auf ihrer Homepage über ein Urteil des ArbG Mainz vom 19.3.2015 (Az. 3 Ca 1197/14), das die Befristung eines Arbeitsvertrages mit einem Profi-Fußballer als unwirksam ansieht, und wirft die Frage auf, ob dieses "Irrsinns-Urteil" den Profi-Fußball revolutioniere. Nach einer von 2009 bis 2014 dauernden Beschäftigung - zuletzt in der zweiten Mannschaft - hatte der Torhüter Heinz Müller nach dem Auslaufen des Arbeitsverhältnisses Klage nach § 17 TzBfG erhoben. Mainz 05 hatte sich zur Rechtfertigung der Befristung u.a. auf die Branchenüblichkeit berufen.

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19.03.2015
Griechische Verhältnisse?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

 

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16.03.2015
„Korrekturvereinbarung“ als Standardinstrument bei Low Performern?
Portrait von Annett Böhm
Annett Böhm

In den Unternehmen rückt das Thema „Umgang mit Leistungsmängeln im Arbeitsverhältnis“ mehr und mehr in den Fokus. Es werden dort kreative Möglichkeiten gesucht, um sog. Low Performer „einzunorden“ oder sich von ihnen zu trennen. Einige Arbeitgeberverbände empfehlen ihren Mitgliedsunternehmen aktuell als Standardinstrument den Abschluss einer Korrekturvereinbarung mit den unliebsamen Mitarbeitern wie folgt:

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12.03.2015
Das Ehrenamt - das unbekannte Wesen
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Vom MiLoG nicht geregelt wird nach § 22 Abs. 3 MiLoG die Vergütung der ehrenamtlich Tätigen. Die Vorschrift hat lediglich "klarstellenden Charakter", denn ehrenamtlich Tätige werden ebenso wie die dort genannten Berufsauszubildenden "bereits statusrechtlich nicht in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt" (BT Drs. 18/1558, S. 43). So kurz, so gut! Aber auch klar? Man fragt sich, wozu es der klarstellenden Verlautbarung des BMAS für Vertragsamateure im Sport bedurfte, sind sie doch "Mitglieder des Vereins und erhalten für ihren sportlichen Einsatz eine geringe Bezahlung, üblicherweise als geringfügig Beschäftigte (Minijobber)" (www.der-mindestlohn-gilt.de).

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11.03.2015
Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ unbestimmt und unwirksam?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Düsseldorf hat im Urteil vom 28.8.2014 (5 Sa 1251/13) eine ordentliche Kündigung „zum nächstmöglichen Termin“ als unbestimmt und damit unwirksam angesehen.

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05.03.2015
Wann ist eine Gewerkschaft im Betrieb vertreten?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Vertretensein einer Gewerkschaft im Betrieb spielt in verschiedenen Zusammenhängen eine Rolle. Zunächst geht es um das Zutrittsrecht ihrer Beauftragten nach § 2 Abs. 2 BetrVG (s. hierzu Kleinebrink, ArbRB 2013, 353 ff.), ferner um die Antragsbefugnis zur Bestellung eines Wahlvorstandes gemäß §§ 17 Abs. 4, 16 Abs. 2 BetrVG sowie um das Recht, bei einer Betriebsratswahl Wahlvorschläge zu machen (§ 14 Abs. 3 BetrVG) und in betriebsratslosen Betrieben zu einer Wahlversammlung einzuladen (§ 17 Abs. 3 BetrVG).

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05.03.2015
Welche Lohnbestandteile sind auf den Mindestlohn anrechenbar?
Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Das Mindestlohngesetz (MiLoG) legt lediglich fest, dass grds. jeder Arbeitnehmer seit dem 1.1.2015 einen Anspruch auf einen Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde hat. Aber was gehört eigentlich alles zum Mindestlohn bzw. welche Lohnbestandteile sind insoweit anrechenbar? Nach einigen Auseinandersetzungen mit dieser Frage im Schrifttum liegt jetzt eine der ersten Entscheidungen hierzu vor (ArbG Berlin, Urt. v.  4.3.2015 - 54 Ca 14420/14).

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04.03.2015
Probleme beim doppelgleisigen Rechtsschutz schwerbehinderter Menschen gegen Kündigungen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das VG Düsseldorf hat im Urteil vom 20.11.2014 – Az. 13 K 546/14 – entschieden, dass für die Klage eines schwerbehinderten Menschen gegen die Zustimmungserklärung des Integrationsamtes gem. § 85 SGB IX kein Rechtsschutzbedürfnis mehr besteht, sobald die Kündigungsschutzklage zurückgenommen worden ist.

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24.02.2015
Auch Gewerkschaften sollten Ausschlussfristen beachten
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Rechtsstreitigkeiten zwischen Gewerkschaften und deren Arbeitnehmern beschäftigen manchmal die Arbeitsgerichte. Das LAG Niedersachsen hat sich mit den Ansprüchen einer Gewerkschaft gegen einen Gewerkschaftssekretär auf Abführung von Aufsichtsratstantiemen zu befassen gehabt (Urteil vom 22.7.2014 – 15 Sa 1220/13).

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13.02.2015
Befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nach Erreichen des Renteneintrittsalters
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auch wenn der Arbeitnehmer das Renteneintrittsalter erreicht hat und aus der gesetzlichen Rentenversicherung Altersrente  bezieht, bedarf bei einer Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses die Befristung des Arbeitsvertrages eines sachlichen Grundes. Ein derartiger Grund liegt vor, wenn die befristete Fortsetzung der Einarbeitung einer Nachwuchskraft dient.

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12.02.2015
Vorsicht bei Ausschlussfristen!
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach den für den öffentlichen Dienst geltende Tarifverträgen verfallen Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit schriftlich geltend gemacht werden. Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs aus, um die Ausschlussfrist auch für später fällig werdende Leistungen unwirksam zu machen.

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05.02.2015
Institutioneller Rechtsmissbrauch bei Sachgrundbefristungen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das ArbG Freiburg hat in einem Urteil vom 16.12.2014 (Az.: 4 Ca 339/14) abstrakte Indizien im Rahmen der Konkretisierung der einzelfallbezogenen Rechtsprechung des BAG zum „institutionellen Rechtsmissbrauch“ bei Befristungen aufgestellt. Die kumulative dreifache Überschreitung der für die sachgrundlose Befristung geltenden Grenzen des § 14 Abs. 2 TzBfG indiziere bei der Befristung aus sachlichem Grund institutionellen Rechtsmissbrauch.

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29.01.2015
Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters I und II
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Entlassung iSd. § 17 Abs. 1 KSchG meint bei einer richtlinienkonformen Auslegung den Ausspruch der Kündigung. Dies entspricht der Rechtsprechung des BAG seit dem Urteil vom 23.3.2006 (2 AZR 343/05). In demselben Urteil hat das BAG Vertrauensschutz gewährt. Eine erst nach Ausspruch der Kündigung erstattete Massenentlassungsanzeige bei der Agentur für Arbeit führte jedenfalls dann nicht zur Unwirksamkeit der Kündigung, wenn sich der Arbeitgeber berechtigterweise auf den auch bei einer Änderung der Rechtsprechung zu beachtenden Vertrauensschutz berufen konnte.

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28.01.2015
Selbst ist der Arbeitnehmer
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das LAG Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 12.11.2014 (3 TaBV 5/14, juris und http://www.arbrb.de/39073.htm ) zu Recht entschieden, dass das Anbringen der Attrappe einer Videokamera kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG auslöst. Eine Attrappe sei objektiv nicht geeignet, Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen.

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27.01.2015
Streit um den Entwurf zur Arbeitsstättenverordnung
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Bundeskabinett hat Ende Oktober 2014 eine neue Arbeitsstättenverordnung beschlossen und den Entwurf nach Art. 80 GG dem Bundesrat zugeleitet. Der Bundesrat hat dazu am 19.12.2014 beschlossen, dem Entwurf der Bundesregierung mit einigen Änderungen zuzustimmen (BR-Drucks. 509-14 v. 19.12.2014).

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22.01.2015
Erweiterte Zuständigkeit der Arbeitsgerichte bei Geschäftsführerklagen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Zehnte Senat des BAG hat mit zwei Beschlüssen (v. 22.10.2014 - 10 AZB 46/14, GmbHR 2015, 27; v. 3.12.2014 - 10 AZB 98/14) seine erst vor kurzem bestätigte Rspr. zum Eingreifen der Fiktionswirkung des § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG geändert und die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte erweitert. Organvertreter sind nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG in Betrieben juristischer Personen oder einer Personengesamtheit dann nicht Arbeitnehmer iSd. ArbGG, wenn sie kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrag allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Person oder Personengesamtheit berufen sind. Dies gilt unabhängig davon, ob das der Organstellung zugrunde liegende Rechtsverhältnis materiell-rechtlich als freies Dienstverhältnis oder als Arbeitsverhältnis ausgestaltet ist. Im "Arbeitgeberlager" stehende Organmitglieder sollen keinen Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht führen (BAG v. 20.8.2013 - 5 AZB 79/02, ArbRB 2014, 140, B I 3 der  Gründe).

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12.01.2015
Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte - Rundschreiben der DRV
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Am 12.12.2014 hatte ich auf das Rundschreiben der DRV zum Rentenversicherungspflicht für Syndikusanwälte vom 12.12.2014 hingewiesen. Im aktuellen Heft der NZA (2015, Seite 27 f) finden sich Handlungsempfehlungen für Arbeitgeber und Syndikusanwälte des Kölner Universitätsprofessors Prof. Dr. Christian Rolfs.  Zur Lektüre empfohlen.

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06.01.2015
Lohnwucher - beim ersten seid ihr frei, beim zweiten seid ihr Knechte!
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das ArbG Köln hat mit Urteil vom 18.9.2014 (11 Ca 10331/13) entschieden, dass keine gesetzliche Grundlage, nach der Psychotherapeuten in Ausbildung für die gesetzlich vorgesehene praktische Tätigkeit einen Anspruch auf Entgelt haben, besteht und eine Vereinbarung, die eine Vergütung ausdrücklich ausschließt, wirksam ist. Zur Begründung hat es u.a. ausgeführt, dass die praktische Tätigkeit vornehmlich Ausbildungszwecken dient. Der Kläger hatte knapp 18.000 Euro für knapp 12 Monate geltend gemacht und ging leer aus.

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23.12.2014
LAG Baden-Württemberg uneins beim Scheinwerkvertrag: Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber trotz Arbeitnehmerüberlassungserlaubnis des Verleihers - ja oder nein?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Konsequenzen eines Scheinwerkvertrages im Verhältnis zum vermeintlichen Verleiher werden seit längerem diskutiert. Einen neuen Eckpunkt der Diskussion hat das LAG Baden-Württemberg im Urteil vom 3.12.2014 (Az. 4 Sa 41/14) gesetzt. Es hat ein Arbeitsverhältnis zum "Scheinauftraggeber" (den es also tatsächlich als Entleihunternehmen ansieht) in entsprechender Anwendung der §§ 9 Ziff. 1 , 10 Abs. 1  Satz 1 AÜG bejaht, obwohl die den Arbeitnehmer beschäftigenden Drittunternehmen über eine Erlaubnis nach dem AÜG verfügten.

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20.12.2014
Schwergewicht(ig)e in Europa - Das erste Gebot und die Dritte Gewalt
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Ganz hoch greift der Kommentator sowohl des EU-Vertrages als auch der EMRK, der Berliner Kollege Ulrich Karpenstein in seiner Stellungnahme zu dem am Donnerstag veröffentlichten Gutachten des EuGH zum Beitritt der EU zur EMRK (http://curia.europa.eu) gegenüber der Süddeutschen Zeitung gestern: danach gelte "Du sollst keine anderen Götter neben mir haben." Auch der EuGH hat nicht mit "kleiner Münze" argumentiert: durch einen Beitritt der EU zur EMRK, der in Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag freilich ausdrücklich vorgesehen ist, könne die Autonomie des Unionsrechts gefährdet werden, so der rote Faden des Gutachtens des EuGH. Im Kampf ums Recht geht es oft um Machtfragen, hier jedoch um den "Kampf ums letzte Wort" - so Wolfgang Janisch in der SZ. Haben die Regierungschefs und die Parlamente der Mitgliedstaaten der Union mit Art. 6 Abs. 2 EU-Vertrag das Wesen der Union verkannt - oder die Richter des EuGH die Grenzen der Dritten Gewalt?

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