Arbeitsrecht | Sozialrecht

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15.10.2015
„Mit so einem Puff-Auto fahre ich nicht“
Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Der Tagespresse ist der Fall eines Arbeitnehmers zu entnehmen, der wegen eines aus seiner Sicht geschmacklos beklebten Firmenwagens eine Auseinandersetzung mit seinem Arbeitgeber hatte. Er äußerte wörtlich: „Mit so einem Puff-Auto fahre ich nicht.“. Die Berichterstattung über die Entscheidung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach, z. B. www.spiegel.de, verweist darauf, dass eine fristlose Kündigung ohne vorangegangene Abmahnung unwirksam sei. Der Arbeitnehmer sei allerdings wirksam zum Ende des Jahres gekündigt worden. Dieser Bericht ruft bei dem Arbeitsrechtlicher Unsicherheit hervor. Wie kann eine außerordentliche Kündigung wegen der fehlenden Abmahnung unwirksam sein, die ordentliche Kündigung jedoch wirksam. Aufklärung bringt die Pressemitteilung des Arbeitsgerichts Mönchengladbach. Der Betrieb unterfiel nicht dem Kündigungsschutzgesetz! Ansonsten kann man dem interessierten Leser nur empfehlen, sich im Internet die Fotos des Fahrzeuges anzuschauen. Ob man selber mit einem solchen Auto durch die Gegend fahren möchte, erscheint doch zweifelhaft.

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06.10.2015
USA kein sicherer Hafen mehr
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Lange war diskutiert worden, ob ein grenzüberschreitender Datentransfer in die USA erleichtert auf der Grundlage des § 4b Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 BDSG möglich ist, weil ein "angemessenes Schutzniveau" besteht, wenn sich die dortigen Unternehmen den "Safe Harbour Privacy Principles" (SHPP) der FTC (Federal Trade Commission)  unterworfen haben. Der EUGH hat im Urteil vom 6.10.2015 (Rs. C 362/14- betreffend den Facebook Aktivisten Maximilian Schrems, voller Wortlaut hier) entscheiden, das das nicht mehr der Fall ist. Die USA sind kein sicheres Drittland mit einem der EU entsprechenden Datenschutzstandard.

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01.10.2015
Geheimcode der Chefs?
Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Der Artikel „Enträtseln Sie die Geheimcodes der Chefs“ bietet Anlass die Fähigkeiten im Hinblick auf die Zeugnissprache zu überprüfen – und an diesen zu zweifeln. Natürlich ist es richtig, dass Zeugnisse versteckte Hinweise enthalten können und sich gewisse Regeln eingebürgert haben. Aber nicht alle Vorgesetzten beherrschen diese und schreiben einfach unbedacht nachteilige Formulierungen in ein Zeugnis.

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29.09.2015
Mal nichts aus dem Arbeitsrecht
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die aktuelle Ausgabe der LTO (Legal Tribune Online) hat den - analog zur Zeugnissprache - entwickelten Geheimcode der Anwaltsverzeichnisse geknackt. Die wichtigsten Bewertungen finden Sie hier.

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28.09.2015
Ausdrücklich verbieten!
Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Diese Schlussfolgerung muss man aus einer Entscheidung des LAG Düsseldorf (v. 16.09.2015 - 12 Sa 630/15) ziehen. Im Betrieb war die Privatnutzung des dienstlichen Telefons erlaubt. Genaue Regelungen hierzu bestanden nicht. Die Arbeitnehmerin hat während der Pausen an telefonischen Gewinnspielen über eine Sonderrufnummer teilgenommen. Die genaue Anzahl war streitig. Die Arbeitnehmerin hat aber den Ersatz von € 18,50 angeboten. Die wegen dieser Telefonate ausgesprochene fristlose Kündigung war unwirksam. Der Umstand, dass es an einer genauen Regelung zum Umfang der Privatnutzung fehlte, minderte das Verschulden der Arbeitnehmerin.

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23.09.2015
Auswechseln von Kündigungsgründen im Prozess unzulässig?
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich möchte Ihr Augenmerk auf ein Urteil des LAG Düsseldorf (v. 24.06.2015 – 7 Sa 1243/14) richten. Danach soll ein Auswechseln der Kündigungsgründe im Arbeitsgerichtsprozess dann unzulässig sein, wenn die Kündigung „einen völlig anderen Charakter“ erhält. Konkret hatte der Arbeitgeber zunächst verhaltensbedingt gekündigt, dann die Kündigung als betriebsbedingte Kündigung im Prozess gerechtfertigt.

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17.09.2015
Über Piloten, Streikverbote und das „Streikziel hinter dem Streikziel“
Portrait von Michael Korinth
Michael Korinth

Im Strafrecht gibt es bekanntlich den „Täter hinter dem Täter“. Das Hessische Landesarbeitsgericht hat nunmehr auch eine Art Meta-Streikziel ausgemacht, also das Streikziel hinter dem Streikziel. Gegenstand von Arbeitskämpfen können in Deutschland bekanntlich nur die Ziele sein, die sich durch Tarifverträge regeln lassen. Anders als in europäischen Nachbarländern sind damit etwa politische Streiks unzulässig.

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16.09.2015
Clinch um das Bett für den Betriebsrat
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Kostentragungspflicht des Arbeitgebers für Schulungsveranstaltungen (abgeleitet aus § 40 Abs. 1 BetrVG) steht häufig im Mittelpunkt arbeitsgerichtlicher Beschlussverfahren. Das BAG hat im Beschluss vom 27.5.2015 – 7 ABR 26/13 entschieden, dass Hotelkosten zu übernehmen sind, wenn die Schulung nur 44 Kilometer vom Betriebsort stattfindet, die Übernachtung nicht Gegenstand des Betriebsratsbeschlusses war, aber nach der Genehmigung des Arbeitgebers veränderte Umstände eingetreten sind. Hier waren es „außergewöhnliche Wetterverhältnisse“, die aufgrund durchgehender Eis- und Schneeglätte zu außergewöhnlichen Straßenverhältnissen mit verlängerten Fahrzeiten und einem „besonderen Unfallrisiko“ geführt hatten.

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13.09.2015
Entgrenzte Arbeitswelt
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die Chancen und die Gefahren, die von einer "entgrenzten" Arbeitswelt ausgehen, wird der 2. Deutsche Arbeitsrechtstag im Januar 2016 in Berlin unter dem Untertitel "Zwischen Überforderungsschutz und individueller Gestaltungsfreiheit" behandeln. Die Wochenzeitung "Die Zeit" befasst sich in ihrer aktuellen Ausgabe (No. 37, Seite 69) unter der Überschrift "Wir sind gut zu dir" mit sechs Versprechen von Unternehmen und der Realität. In der aktuellen Zeitschrift "Psychologie Heute" handelt ein Beitrag von der "Interessierten Selbstausbeutung". Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat eine Studie veröffentlicht, die untersucht, ob es einen Zusammenhang zwischen belastenden Arbeitsbedingungen und dem Neuroenhancement gibt. Und Gregor Thüsing überschreitet in seinem neuesten Buch "Mit Arbeit spielt man nicht!" in ausgesuchten aktuellen Themen, z.B. der kollektiven Interessenvertretung in einer individualisierten Gesellschaft, interessiert und freiwillig die Grenzen der reinen Rechtslehre - lesenswert!

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09.09.2015
Flexibilität des Arbeitsortes zugunsten schwerbehinderter Menschen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Unter dem Schlagwort Arbeitswelt 4.0 wird gegenwärtig die Flexibilisierung hinsichtlich Art, Ort und Zeit der Arbeitstätigkeit diskutiert. Flexibilisierung gilt aber auch zugunsten der Arbeitnehmer, erst recht zugunsten schwerbehinderter Menschen. Aus § 81 Abs. 4 SGB folgt seit langem der Anspruch auf die behindertengerechte Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsumgebung. Das LAG Hamburg hat nun in einem Urteil vom 15.04.2015 (Az. 5 Sa 107/12) entschieden, dass aus § 81 Abs. 4 Satz 1 Ziffer 1 und 4 SGB IX der Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers folgen kann, von einer für ihn schwer erreichbaren Filiale in eine wohnortnahe Filiale versetzt zu werden. Dies auch dann, wenn dort erst ein Arbeitsplatz im Wege der Versetzung freigemacht werden muss.

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07.09.2015
Keine Kontrolle von Betriebsrat und sachkundigen Arbeitnehmern durch Arbeitgeber
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die BetrVG-Novelle 2001 hat dem Betriebsrat das Recht gegeben, bei Erforderlichkeit zur Erfüllung der Aufgaben vom Arbeitgeber sachkundige Arbeitnehmer als Auskunftsperson zur Verfügung gestellt zu erhalten. Bei der Auswahl sind die Vorschläge des Betriebsrats zu berücksichtigen, soweit dem betriebliche Notwendigkeiten nicht entgegenstehen (§ 80 Abs. 2 Satz 3 BetrVG). Diese sachkundigen Arbeitnehmer können vom Betriebsrat in Abwesenheit des Arbeitgebers befragt werden. Es  besteht kein Anwesenheitsrecht des Arbeitgebers oder einer seiner Vertrauenspersonen, wie nun das BAG im Beschluss vom 20.1.2015 – 1 ABR 25/13 – klargestellt hat.

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05.09.2015
WissZeitVG soll geändert werden
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die Bundesregierung hat beschlossen, das Wissenschaftszeitvertragsgesetz zu ändern. Es gilt seit 2007 und regelt die Bedingungen für befristete Arbeitsverträge wissenschaftlicher Mitarbeiter während der Qualifizierungsphase. Danach können Nachwuchswissenschaftler bis zu sechs Jahre befristet beschäftigt werden. Nach Abschluss der Promotion ist eine weitere Befristung von bis zu sechs Jahre zulässig.

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31.08.2015
Leiharbeitnehmer sind bei der Zahl der freigestellten Betriebsräte zu berücksichtigen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Wir wissen nicht, was das BMAS uns im Herbst als Gesetzesänderungsvorschlag zum AÜG unterbreiten wird und wie viel mehr Bürokratie das „neue AÜG“ den Unternehmen bringt. Die Rechtsprechung schreitet voran. Das LAG Baden-Württemberg hat im Beschluss vom 27.2.2015 (9 TaBV 8/14) entschieden, dass Leiharbeitnehmer bei der nach § 38 Abs. 1 BetrVG für die Zahl der freigestellten Betriebsratsmitglieder maßgeblichen Arbeitnehmerzahl im Betrieb zu berücksichtigen sind. Damit ist ein weiterer Schritt der kollektivrechtlichen Gleichstellung von Leiharbeitnehmern erfolgt.

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27.08.2015
Verzicht auf Equal-Pay-Anspruch durch Erledigungsklausel möglich
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das BAG hat die Revision gegen ein Urteil des LAG Nürnberg zurückgewiesen, wonach eine umfassende Erledigungsklausel in einem gerichtlichen Vergleich zur Gesamtbereinigung eines streitigen Arbeitsverhältnisses auch etwaige "Equal-Pay-Ansprüche" des Arbeitnehmers erfasst (BAG vom 27.5.2015 - 5 AZR 137/14, ArbRB online).

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19.08.2015
Großflughafen BER und Arbeitsrecht - materielle Prüfung statt formalen Rigorismus!
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Was ist eine Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages gemäß § 14 Abs. 2 S. 1 HS 2 TzBfG? Eine Verlängerung muss erstens noch während der Laufzeit des verlängerten Vertrages schriftlich vereinbart werden und darf zweitens nur die Vertragsdauer ändern, grundsätzlich aber nicht die übrigen Arbeitsbedingungen; anderenfalls liegt der Abschluss eines neuen befristeten Arbeitsvertrages vor, dessen Befristung nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG nicht ohne Sachgrund zulässig ist, selbst wenn sich die Gesamtdauer innerhalb der Grenze des § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG bewegt.

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15.08.2015
Übertragung von Personalverantwortung als Einstellung
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Eine Einstellung iSv. § 99 BetrVG liegt vor, wenn jemand in den Betrieb eingegliedert wird, für den der Betriebsrat zuständig ist. Eine Eingliederung ist jedenfalls dann gegeben, wenn die betreffende Person innerhalb der Betriebsorganisation Arbeitsleistungen erbringt, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebs zu dienen bestimmt sind. Die Eingliederung in die betriebliche Organisation hängt nicht davon ab, dass die Person ihre Tätigkeit im Betrieb, d.h. auf dem Betriebsgrundstück bzw. in den Betriebsräumen, verrichtet. Zum Betrieb gehören vielmehr auch Arbeitnehmer, die zur Erreichung des Betriebszwecks außerhalb des Betriebs eingesetzt werden; dies kann zur Folge haben, dass ein Arbeitnehmer in mehrere Betriebe des Arbeitgebers eingegliedert ist.

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08.08.2015
Unterrichtungspflicht bei Betriebsübergang - cui bono?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Am 20.6.2015 habe ich an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass nach einer Entscheidung des 2. Senats des BAG vom 26.3.2015 (2 AZR 783/12, ArbRB online) an die Sorgfalt bei der Erstellung der Unterrichtung weiterhin höchste Anforderungen zu stellen sind, insbesondere mit Blick auf mittelbare Folgen des Betriebsübergangs, z.B. bei der Auslegung von Tarifverträgen, die mitunter als nachrangig oder nebensächlich angesehen werden.

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27.07.2015
Rechtsanwalt, Affektkündigung und Diskriminierung
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Oft sind wir über das Verhalten von Mandanten verwundert, die Kündigung um Kündigung erklären und sich nicht um deren Begründetheit scheren (vgl. BAG v. 26.6.2008, 6 AZN 648/07, NJW 2008, 3235 mit Anm. Grimm zu sog. Trotz- bzw. Wiederholungskündigungen). Auch manche Rechtsanwälte sind nicht besser, wie ein am 8.5.2015 vom Arbeitsgericht Berlin (28 Ca 18485/14) entschiedener Fall verdeutlicht.

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24.07.2015
Kündigungsschutz wegen Altersdiskriminierung im Kleinbetrieb
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Im Kleinbetrieb (§ 23 KSchG) besteht kein Kündigungsschutz. Kündigungen können aber treuwidrig (§ 242 BGB) oder gesetzeswidrig (§ 134 BGB) sein. Das BAG hat sich in seinem Urteil vom 23.7.2015 (Az. 6 AZR 457/14, PM Nr. 37/15) mit einer altersdiskriminierenden Kündigung einer Arzthelferin in einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis beschäftigt. Es hat diese wegen eines Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG als unwirksam iSv § 134 BGB angesehen.

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16.07.2015
Im Ausland beschäftigte Arbeitnehmer zählen mit
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach verbreiteter Auffassung sind bei der Ermittlung der für die Anwendung der Regeln über die Unternehmensmitbestimmung maßgeblichen Unternehmensgröße, insbesondere bei § 1 Abs. 1 Nr. 2 MitbestG, die im Ausland beschäftigten Mitarbeiter nicht zu berücksichtigen (vgl. BT-Drucksache 7/4845, Seite 4). Begründet wird diese Auffassung – wenn überhaupt – mit dem Territorialitätsprinzip, wonach sich die deutsche Sozialordnung nicht auf das Hoheitsgebiet anderer Staaten erstrecken kann.

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14.07.2015
Behandlung von Arbeitgeberzuschüssen zur Entgeltumwandlung
Portrait von Annekatrin Veit
Annekatrin Veit

Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung und Entgeltumwandlung unterscheiden sich hinsichtlich ihrer arbeitsrechtlichen und steuerrechtlichen Behandlung. Beispielhaft sei nur auf die Unterschiede bei den Unverfallbarkeitsfristen, der Höhe der unverfallbaren Anwartschaft, der Insolvenzsicherung für Zusagen, die in den beiden letzten Jahren vor Eintritt des Sicherungsfalles erteilt wurden, der Rentenanpassung sowie der Höhe der Pensionsrückstellung nach § 6a EStG hingewiesen. Es ist daher wichtig, bei einer Versorgungszusage, die sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer finanziert wird, zwischen den beiden Finanzierungsformen zu unterscheiden. Bei Mischfinanzierungssystem, wo jeweils Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Beitrag leisten, liegt eine Differenzierung und unterschiedliche Behandlung auf der Hand. Nicht immer sind jedoch die Unterscheidungen so einfach zu treffen. In der Praxis finden sich Gestaltungen, in denen der Arbeitgeber das monatliche Bruttoentgelt des Arbeitnehmers um einen bestimmten Betrag erhöht, jedoch unter der Bedingung, dass der Arbeitnehmer diesen Betrag in betriebliche Altersversorgung umwandelt. In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer keine Wahl, ob und in welcher Höhe sein Entgelt umwandeln will, eine Entgeltumwandlung scheidet von vorn herein aus (Rieble in Hanau/Arteaga/Rieble/Veit, Entgeltumwandlung, 3. Aufl. 2014, A Rz. 97; ArbG Würzburg, Urt. v. 18.6.2013 - 10 Ca 1636/12, BetrAV 2013, 655).

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08.07.2015
Zwischen Saisonbetrieb und saisonaler Schwankung der kennzeichnenden Betriebsgröße
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Für die Feststellung der Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer kommt es zwar nach § 23 Abs. 1 S. 3 KSchG auf die Verhältnisse im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung an. Da die Vorschrift auf die Zahl der in der Regel beschäftigten Arbeitnehmer abstellt, ist jedoch die Beschäftigungslage maßgebend, die im Allgemeinen für den Betrieb kennzeichnend ist. Deshalb bedarf es zur Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl grundsätzlich eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke des Betriebs und einer Einschätzung seiner zukünftigen Entwicklung, wobei Zeiten außergewöhnlich hohen oder niedrigen Geschäftsanfalls nicht zu berücksichtigen sind.

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07.07.2015
Informationspflichten des Arbeitgebers bei betrieblicher Altersversorgung
Portrait von Annekatrin Veit
Annekatrin Veit

Angesichts der Komplexität betrieblicher Altersversorgung ist es nicht verwunderlich, dass die Frage nach Informationsansprüchen des Arbeitnehmers immer wieder neu diskutiert wird.

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05.07.2015
Entwurf der Datenschutzgrundverordnung beschlossen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Datenschutzgrundverordnung der EU wird seit 2012 diskutiert. Am 15.06.2015 haben sich die EU-Justiz- und Innenminister auf den Entwurf der Datenschutzgrundverordnung verständigt. Näheres findet sich in einer Pressemitteilung.

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02.07.2015
Betriebsvereinbarung mit Altersgrenzenregelung - gewusst wie!
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Die Betriebsparteien sind grundsätzlich befugt, durch Betriebsvereinbarung zu bestimmen, dass die im Betrieb bestehenden Arbeitsverhältnisse mit Erreichen der Regelaltersgrenze für den Bezug der gesetzlichen Altersrente enden. Jedoch gilt insoweit das Günstigkeitsprinzip. Haben sich die Arbeitsvertragsparteien bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses lediglich über die Art der Beschäftigung und die Höhe des Arbeitsentgelts geeinigt, steht das Günstigkeitsprinzip einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch eine Betriebsvereinbarung mit Altersgrenze nicht entgegen.

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29.06.2015
Fehlerquelle Massenentlassungsverfahren
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Fehler in Massenentlassungsverfahren sind wegen der einschneidenden Wirkungen (oftmals Unwirksamkeit der Kündigung nach § 134 BGB i.V. m. § 17 KSchG) aus Arbeitgeber- wie Arbeitnehmersicht wesentliche Prüfungspunkte im Kündigungsschutzverfahren. Das BAG hat im Urteil vom 26.2.2015 (2 AZR 955/13) Ausführungen zum Konsultationsverfahren gemacht, die Anlass zu noch genauerer Beachtung des § 17 Abs. 2 und 3 KSchG und entsprechender Dokumentation auf Arbeitgeberseite geben. Der Blog ist heute etwas länger, weil der zugrunde liegende Sachverhalt die Fehler in der Vorgehensweise so plastisch werden lässt.

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28.06.2015
Ist Betriebsratstätigkeit Arbeitszeit im Sinne des ArbZG?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 37 Abs. 2 BetrVG sind Mitglieder des Betriebsrats von ihrer beruflichen Tätigkeit ohne Minderung des Arbeitsentgelts zu befreien, wenn und soweit es nach Umfang und Art des Betriebs zur ordnungsgemäßen Durchführung ihrer Aufgaben erforderlich ist. Nach § 37 Abs. 3 S. 1 BetrVG hat ein Betriebsratsmitglied zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit, die aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchzuführen ist, Anspruch auf entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts.

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20.06.2015
Neues zur Unterrichtung beim Betriebsübergang
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Seit der Entscheidung des 8. Senats des BAG vom 10.11.2011 (8 AZR 430/10, ArbRB online) keimte etwas wie Hoffnung auf, dass eine ordnungsgemäße Unterrichtung nach § 613a Abs. 5 BGB (doch) möglich sei (vgl. Gaul/Hiebert, Das Phantom lebt, ArbRB 2012, 183). Eine Entscheidung des 2. Senats vom 26.3.2015 (2 AZR 783/12, ArbRB online) führt jedoch vor Augen, dass an die Sorgfalt bei der Erstellung der Unterrichtung weiter höchste Anforderungen gestellt werden, insbesondere auch mit Blick auf mittelbare Folgen des Betriebsübergangs, z.B. bei der Auslegung von Tarifverträgen.

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17.06.2015
Ich habe noch nicht einen einzigen Sklaven in Katar gesehen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Nach den Erkenntnissen unserer Lichtgestalt zum Arbeitsrecht in Katar können wir neue Feststellungen, diesmal einer im Arbeitsrecht kompetenten Stelle, der ILO (International Labour Organisation), in der Presse lesen: Wer schwanger wird, fliegt. Sie lesen dort auch, wie der betroffene Arbeitgeber reagiert.

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12.06.2015
Dienstwagen
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ein sehr amüsantes Quiz zum liebsten Thema deutscher Führungskräfte finden Sie im Spiegel (http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/dienstwagen-quiz-limousine-fuer-den-chef-a-1037895.html. Dort erfahren Sie nicht nur, ob man einen Ferrari als Freiberufler von der Steuer absetzen kann (jedenfalls nicht als Tierarzt für Kleintiere, wenn man ihn in nur geringem Umfang nutzt,  so unter Bezugnahme auf §  4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG: BFH v. 29.4.2014, VIII R 20/12, DB 2014, 1590), und ob man einen Leichenwagen als Dienstwagen zur Verfügung stellen kann (nein, Leitsatz des LAG Köln v.  19.11.2009 - 7 Sa 879/09: "Der arbeitsvertragliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf Überlassung eines dienstlichen PKW zur auch privaten Nutzung kann nicht dadurch erfüllt werden, dass ihm sein Arbeitgeber, ein Bestattungsunternehmer, einen Leichenwagen zur Verfügung stellt."), sondern auch manches andere Interessante wie z.B. die Branchen-Hitliste der teuersten Dienstwagen oder steuerliche Hinweise. Wer will, kann am Wochenende von seinem Dienst-Ferrari träumen.

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