Arbeitsrecht | Sozialrecht

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21.04.2021
Corona-ArbSchV 4.0 und das neue IfSG: Zwei Tests für alle Arbeitnehmer und Pflicht zur Annahme des Homeoffice-Angebots
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Kaum ist die neue, um eine Schnelltestangebotspflicht ergänzte Corona-ArbSchV in Kraft, liegt auch schon der nächste Referentenentwurf einer Änderungsverordnung vor. Durch die „Dritte Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung“ sollen folgende Änderungen umgesetzt werden:

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16.04.2021
Gratis-Leitfaden zur Testpflicht und den neuen Homeoffice-Regelungen aktualisiert (Update v. 23.4.2021)
Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Kaum ist die neue, um eine Schnelltestangebotspflicht ergänzte Corona-Arbeitsschutzverordnung  (Corona-ArbSchV) in Kraft, folgen auch schon die nächsten Änderungen: Die schon bisher bestehende Pflicht der Arbeitgeber, den Arbeitnehmern unter bestimmten Bedingungen Arbeit im Homeoffice anzubieten, wird aus der Corona-ArbSchV herausgenommen und in einen neuen § 28b Abs. 7 Infektionsschutzgesetz (IfSG) eingegliedert. Ergänzt wird dies um eine Pflicht der Arbeitnehmer, ein Angebot der Arbeitgeber auch anzunehmen, wenn dem keine Gründe entgegenstehen. Zudem wird die Pflicht der Arbeitgeber, den Arbeitnehmern Corona-Tests anzubieten, ausgeweitet auf zwei Tests pro Kalenderwoche.

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13.04.2021
Die Wohlfühl-Testpflicht im Arbeitsverhältnis ab KW 16/2021
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Stand jetzt (13.04.2021, nach dem Kabinettsbeschluss der BReg, dazu die Pressemitteilung des BMAS vom 13.4.2021 sowie der Blog meines Kollegen Dr. Freh vom 13.4.2021) wird ab nächster Woche eine arbeitsschutzrechtliche Pflicht des Arbeitgebers, Testangebote zu unterbreiten, bestehen. Nach Pressemeldungen gibt es weder eine Verpflichtung der Arbeitnehmer zur Durchführung des Tests noch eine Dokumentationspflicht.

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13.04.2021
Arbeitgeber müssen ab nächster Woche Corona-Schnelltests anbieten - Update: Geänderte Verordnung tritt am 20. April in Kraft
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat heute verkündet, dass die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) bis zum 30.06.2021 verlängert wird. Zudem wird die Verordnung um eine arbeitgeberseitige Pflicht zum Angebot von Corona-Schnelltests erweitert.

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13.04.2021
Kabinett beschließt Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Portrait von Thomas Niklas
Thomas Niklas

Kurz vor Weihnachten hatte Bundesarbeitsminister Heil überraschend den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz) vorgelegt. Nachdem das Bundeskanzleramt in der Folge verlauten ließ, dass dieser Entwurf noch erheblich "zurechtgestutzt" werden müsse, hatten viele dieses Gesetzesvorhaben  bereits gedanklich abgeschrieben. Nicht weniger überraschend hat denn nun das Bundeskabinett am 1.4.2021 den "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt" - kurz: Betriebsrätemodernisierungsgesetz - beschlossen. Getreu dem Motto "Alter Wein in neuen Schläuchen" entspricht der beschlossene Entwurf im Wesentlichen dem Entwurf des Betriebsrätestärkungsgesetzes.

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01.04.2021
Ein BEM hat kein Mindesthaltbarkeitsdatum
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Sind Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, muss der Arbeitgeber ihnen gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX die Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements („BEM“) anbieten. Noch nicht höchstrichterlich geklärt ist die Frage, ob die einmalige Durchführung eines BEM innerhalb eines Jahreszeitraums ausreicht oder das BEM nach jeder Vollendung eines Sechs-Wochen-Zeitraums erneut angeboten werden muss. Das LAG Düsseldorf hat sich der in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte überwiegend vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach der Abschluss eines jeden BEM-Verfahrens als „Tag Null“ einen neuen Referenzzeitraum von einem Jahr in Gang setzt (Urteil vom 9. Dezember 2020 – 12 Sa 554/20).

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25.03.2021
Die geplante Richtlinie über angemessene Mindestlöhne auf dem Prüfstand
Portrait von ArbRB Redaktion
ArbRB Redaktion

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne verpflichtet die Mitgliedstaaten, in denen es einen gesetzlichen Mindestlohn gibt, "angemessene" Mindestlöhne vorzusehen. Dabei sollen "international übliche Richtwerte" zur Anwendung kommen, die einen Mindestlohn i.H.v. 50 bis 60 Prozent des Durchschnittsarbeitsentgelts vorschreiben. Prof. Dr. Martin Franzen hat den Richtlinienvorschlag eingehend untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass wesentliche Teile kompetenzwidrig sind.

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23.03.2021
Arbeitszeugnis: Anspruch auf Dankes- und Wunschformel
Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Das LAG Düsseldorf hat mit Urteil vom 12.01.2021 (3 Sa 800/20) entschieden, dass ein Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel besteht, sofern die Verhaltens- und Leistungsbeurteilung überdurchschnittlich ausfällt.

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15.03.2021
Kurzarbeit Null kürzt auch den Urlaub
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich möchte Sie auf das Urteil des LAG Düsseldorf vom 12.3.2021 (Az. 6 Sa 824/20) hinweisen. Das LAG hat Urlaubsansprüche während Kurzarbeit Null verneint. Das deutsche Recht enthalte keine solche Regelung. Anderes ergäbe sich auch nicht aus dem Europarecht. Kurzarbeit Null sei auch nicht mit Arbeitsunfähigkeit zu vergleichen.

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13.03.2021
Personalgestellung und Arbeitnehmerüberlassung
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 4 Abs. 3 Satz 1 TVöD/TV-L liegt eine Personalgestellung vor, wenn Aufgaben der Beschäftigten zu einem Dritten verlagert werden und auf Verlangen des Arbeitgebers bei weiterbestehendem Arbeitsverhältnis die arbeitsvertraglich geschuldete Arbeitsleistung bei dem Dritten zu erbringen ist. Die Personalgestellung ist entsprechend Protokollerklärungen zu § 4 Abs. 3 TVöD/TV-L auf Dauer angelegt. Danach bleibt das Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber bestehen, die nach § 4 Abs. 3 TVöD dem Dritten zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte werden in dessen Betrieb eingegliedert und führen ihre Arbeit allein nach dessen Weisungen und in dessen Interesse aus.

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08.03.2021
Neu in NRW: Betreuungsentschädigung für Selbstständige, Freiberufler und privat Versicherte
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Die Landesregierung NRW hat die Betreuungsentschädigung NRW eingeführt (Billigkeitsleistung gemäß § 53 LHO für eine finanzielle Unterstützung für Eltern mit Wohnsitz in NRW). Ziel ist es, auch erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen, die ihr Kind pandemiebedingt zu Hause betreuen, jedoch kein Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V oder vergleichbare Leistungen erhalten. Das Kinderkrankengeld nach § 45 SGB V steht nur in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten zu. Einen Anspruch auf diese Betreuungsentschädigung sollen beispielsweise Selbstständige und Freiberufler ebenso wie freiwillig gesetzlich Versicherte ohne Anspruch auf Krankengeld und Landwirte ohne Anspruch auf Krankengeld haben. Auch gesetzlich Versicherte, deren Kinder privat versichert sind, sollen die Leistung beanspruchen können.

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05.03.2021
Pflicht zur Ermöglichung von Homeoffice wird bis zum 30.04.2021 verlängert
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben am 3. März beschlossen, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung bis zum 30. April 2021 zu verlängern. Die arbeitsrechtlich einschneidendste Regelung der Verordnung ist § 2 Abs. 4, wonach Arbeitgeber dem Grunde nach verpflichtet sind, Arbeitnehmern, die Bürotätigkeiten oder vergleichbare Tätigkeiten ausüben, eine Verlagerung ihres Arbeitsplatzes ins Homeoffice anzubieten. Etwas anderes gilt nur dann, wenn „zwingende betriebsbedingte Gründe“ dem entgegenstehen (hierzu im Einzelnen der Blog vom 20.01.2021).

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24.02.2021
BMAS aktualisiert SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

BMAS aktualisiert SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel

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18.02.2021
Kein Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Sind Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, ist der Arbeitgeber gemäß § 167 Abs. 2 SGB IX verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement („BEM“) durchzuführen. Den Arbeitgeber trifft eine entsprechende Initiativpflicht (BAG, Urteil vom 20.11.2014 – 2 AZR 755/13, ArbRB 2015, 198 [Jacobi]).

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13.02.2021
Das BAG auf dem Weg zu einer neuen Informations"architektur"?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Wissen ist Macht, so wusste schon Francis Bacon. Das Betriebsverfassungsgesetz gibt dem Arbeitgeber an zahlreichen Stellen auf, den Betriebsrat zu unterrichten. Nicht nur weil der Arbeitgeber das Risiko trägt, dass eine nicht ordnungsgemäße Unterrichtung zur Unwirksamkeit einer Maßnahme führt, sondern auch aus anderen Gründen gibt mancher Arbeitgeber dem Betriebsrat Informationen, die er nicht (mit)teilen müsste. Problematisch kann dies sein, wenn es um geschützte personenbezogene Daten geht, denn dann sind nicht nur Interessen, sondern Rechte eines Dritten, nämlich desjenigen, um dessen Daten es geht, betroffen.

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10.02.2021
Vorsicht bei der Änderungskündigung: Homeoffice als milderes Mittel?
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Es ist ein typischer Sachverhalt: Der Arbeitgeber beschließt, einen seiner Betriebe stillzulegen und spricht gegenüber den dort beschäftigten Arbeitnehmern Änderungskündigungen aus. Er bietet ihnen an, ihre Tätigkeit an einem anderen Standort zu im Übrigen unveränderten Bedingungen fortzusetzen. Schlagen die Arbeitnehmer das Änderungsangebot aus, weil sie nicht bereit sind, umzuziehen oder zu pendeln, stehen die Chancen im Kündigungsschutzprozess regelmäßig schlecht.

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19.01.2021
Neues zum Vorbeschäftigungsverbot: Bei 17 Jahre und 3 Monate zurückliegender Vorbeschäftigung kann sachgrundlose Befristung nach Auffassung des LAG Berlin-Brandenburg wirksam sein
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hatte im Juni 2018 entschieden, dass die vom BAG vorgenommene Begrenzung des sog. Vorbeschäftigungsverbots des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG auf drei Jahre verfassungswidrig ist (Beschluss vom 06.06.2018 – 1 BvL 7/14, 1 BvR 1375/14, ArbRB 2018, 195 [Marquardt]). Das BAG gab seine im Jahr 2011 etablierte Rechtsprechung daraufhin auf (Urteil vom 23.01.2019 – 7 AZR 733/16, ArbRB 2019, 163 [Braun]). Auch nach Auffassung des BVerfG sollen jedoch nicht sämtliche Vorbeschäftigungen eine erneute sachgrundlos befristete Beschäftigung verhindern. Das Verbot des § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG sei unzumutbar, soweit eine Gefahr der Kettenbefristung in Ausnutzung der strukturellen Unterlegenheit der Beschäftigten nicht bestehe und das Verbot der sachgrundlosen Befristung nicht erforderlich sei, um das unbefristete Arbeitsverhältnis als „Regelbeschäftigungsform“ zu erhalten. Das Verbot der sachgrundlosen Befristung könne insbesondere dann unzumutbar sein, wenn eine Vorbeschäftigung sehr lange zurückliege, ganz anders geartet oder von sehr kurzer Dauer gewesen sei.

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14.01.2021
Das neue Corona-Kinderkrankengeld nach § 45 Abs. 2a und 2b SGB V
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Der Bundestag hat heute (14.1.2021) eine Änderung der Regelungen zum Kinderkrankengeld für das Kalenderjahr 2021 in § 45 Abs. 2a und Abs. 2b SGB V beschlossen, nachdem die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder eine entsprechende Regelung bereits am 5.1.2021 angekündigt hatten.

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14.01.2021
Rosenmontag frei trotz Corona?
Portrait von Andrea Bonanni
Andrea Bonanni

Ein Beitrag von Dr. Andrea Bonanni und Franziska Fehlberg | Die Corona-Pandemie beschäftigt noch immer die Welt und somit auch Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (nachfolgend gemeinsam „Arbeitnehmer“ genannt) in den deutschen Karnevalshochburgen. Die pandemiebedingten Beschränkungen werden auch die deutschen Jecken treffen: Karnevalsumzüge werden nicht möglich sein und auch Karnevalspartys und -sitzungen sind – jedenfalls mit Blick auf die derzeitigen Beschränkungen und in der derzeitigen Situation – nur schwer vorstellbar. Die Kontaktbeschränkungen führen auch zu erheblichen Einschränkungen privater Feiern.

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11.01.2021
Inhaltliche Anforderungen an ärztliche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht und zu erfolgten und gesundheitsbedingt nicht erfolgten Impfungen
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Arbeitgeber sind berechtigt, von Arbeitnehmern das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung während der Arbeitszeit zu verlangen. Zutreffend weist das Arbeitsgericht Siegburg in einem Urteil vom 16.12.2020 – 4 Ga 18/20 – darauf hin, dass das Interesse des Arbeitgebers an Gesundheit und Infektionsschutz aller Mitarbeiter das Interesse des Beschäftigten, ohne eine entsprechende Abdeckung zu arbeiten, überwiegt. Von besonderem Interesse sind die Ausführungen des Gerichts zu den inhaltlichen Anforderungen eines ärztlichen Attestes, mit dem ein Arbeitnehmer eine Befreiung von der Maskenpflicht erreichen will. Ein solches Attest muss erforderliche konkrete und nachvollziehbare Angaben darüber enthalten, aus welchen Gründen keine Maske getragen werden kann.

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08.01.2021
Dürfen Vorgesetzte die Einschaltung der Kamera in Videokonferenzen verlangen?
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Spätestens seit dem ersten Corona-Lockdown im letzten Jahr gehören Videokonferenzen in vielen Unternehmen zum Alltag. Sie sparen Zeit und tragen dazu bei, betriebliche Abläufe auch während der Pandemie bestmöglich aufrechtzuerhalten. Videokonferenzen können persönliche Besprechungen zwar nicht vollständig ersetzen; jedenfalls zu Pandemiezeiten stellen sie jedoch eine sinnvolle Alternative dar. Dies gilt natürlich nur dann, wenn von der Videofunktion auch Gebrauch gemacht wird,  d.h. die PC-/Notebook-Kamera während der Konferenz eingeschaltet wird. Einige Arbeitnehmer verweigern die Kameranutzung jedoch und verweisen hierzu etwa auf ihre „Persönlichkeitsrechte“. Dies führt zu der Frage, ob Vorgesetzte von diesen Mitarbeitern die Einschaltung der Kamera verlangen – und die Weigerung mit arbeitsrechtlichen Mitteln sanktionieren – dürfen.

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04.01.2021
Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Corona-Pandemie im neuen Jahr
Portrait von Thomas Niklas / Thomas Köllmann
Thomas Niklas / Thomas Köllmann

Die Corona-Pandemie hat Deutschland und die Welt weiter fest im Griff. Und schon jetzt ist absehbar, dass der aktuelle Lockdown über den 10. Januar 2021 hinaus verlängert wird. Für die Arbeitswelt bedeutet dies, dass die Themen im neuen Jahr vielfach die alten sind, nämlich: Wie bewältige ich die Krise und die damit einhergehenden Probleme? Nachfolgend haben wir einige der aus unserer Sicht praxisrelevantesten Themen und deren (arbeitsrechtlichen) Auswirkungen zusammengefasst (eine umfassende Aufstellung der zu erwartenden oder bereits feststehenden Neuerungen im Arbeits- und Sozialrecht im neuen Jahr findet sich unter http://www.arbrb.de/news.html).

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23.12.2020
BMAS legt Entwurf eines Betriebsrätestärkungsgesetzes vor – Der Wahlkampf hat begonnen! +++ Update v. 1.4.2021: Kabinett beschließt Betriebsrätemodernisierungsgesetz
Portrait von Thomas Niklas
Thomas Niklas

Kurz vor Weihnachten hatte Bundesarbeitsminister Heil überraschend den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und zur Stärkung der Betriebsräte (Betriebsrätestärkungsgesetz) vorgelegt. Nachdem das Bundeskanzleramt in der Folge verlauten ließ, dass dieser Entwurf noch erheblich "zurechtgestutzt" werden müsse, hatten viele dieses Gesetzesvorhaben  bereits gedanklich abgeschrieben. Nicht weniger überraschend hat denn nun das Bundeskabinett am 1.4.2021 den "Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt" - kurz: Betriebsrätemodernisierungsgesetz - beschlossen. Getreu dem Motto "Alter Wein in neuen Schläuchen" entspricht der beschlossene Entwurf im Wesentlichen dem Entwurf des Betriebsrätestärkungsgesetzes.

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21.12.2020
Vollstreckung von Beschäftigungstiteln – Effektiver Rechtsschutz nach 10 Jahren?
Portrait von Michael Korinth
Michael Korinth

Wenn man den Tatbestand des BAG-Urteils vom 5.2.2020 (10 AZB 31/19) liest, reibt man sich die Augen. Der Arbeitnehmer hatte bereits 2010 einen Vollstreckungstitel erwirkt und die Zwangsvollstreckung betrieben. Acht (!) Jahre später wies das Bundesarbeitsgericht die Vollstreckungsgegenklage des Arbeitgebers ab. Die Hoffnung des Arbeitnehmers, nun endlich die tatsächliche Beschäftigung durchsetzen zu können, wurde enttäuscht. Nach einer weiteren Wartezeit von diesmal „nur“ zwei Jahren wies das BAG den Zwangsvollstreckungsantrag zurück. Selbst wenn der Arbeitnehmer gewonnen hätte – effektiver Rechtsschutz sieht anders aus! Wenn man ein Jahrzehntchen Geduld haben muss, ist der Titel kaum etwas wert, manche Arbeitnehmer erreichen dann eher das Rentenalter denn eine tatsächliche Beschäftigung. Zur Ehrenrettung der Gerichte muss man allerdings erwähnen, dass das Verfahren zwischenzeitlich nicht immer betrieben worden war. Die Kernfrage bleibt aber: Wie gelangt man schnell zu einem Vollstreckungstitel und wie vollstreckt man ihn effektiv

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11.12.2020
Betriebsräte dürfen weiterhin im Rahmen von Video- und Telefonkonferenzen beschließen
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Durch das sog. Arbeit-von-morgen-Gesetz („Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung“, BGBl. I, S. 1044) hatte der Gesetzgeber § 129 in das Betriebsverfassungsgesetz eingefügt. Danach dürfen Sitzungen des Betriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung sowie der entsprechenden Gremien auf Unternehmens- und Konzernebene als Video- und Telefonkonferenzen stattfinden. Die Gremien dürfen in diesem Rahmen auch Beschlüsse fassen, was dem herkömmlichen Verständnis des § 33 Abs. 1 BetrVG widerspricht, wonach Betriebsratsbeschlüsse mit der Mehrheit der Stimmen der (körperlich) anwesenden Mitglieder gefasst werden.

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07.12.2020
Quarantäne bedeutet nicht immer Arbeitsunfähigkeit: Eine fehlerhafte Beurteilung hat Folgen
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Unter Arbeitnehmern wird teilweise die Auffassung vertreten, sie seien arbeitsunfähig, wenn sie sich aufgrund einer Anordnung des Gesundheitsamtes oder aufgrund der Regelungen der Quarantäneverordnung NRW vom 30.11.2020 infolge eines dringenden Infektionsverdachtes in Quarantäne, d.h. Absonderung i.S.d. § 30 Abs. 1 IfSG, begeben müssen.

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07.12.2020
Corona-Einreise-Verordnung NRW in wesentlichen Teilen verfassungswidrig
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Personen, die aus privaten Gründen wieder nach Nordrhein-Westfalen einreisen, nachdem sie sich zu einem beliebigen Zeitpunkt in den letzten 10 Tage vor der Wiedereinreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind nach § 1 Abs. 1 CoronaEinreiseVO NRW nicht nur verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in ihre Wohnung oder in eine andere, eine Absonderung ermöglichende Unterkunft zu begeben, sie haben sich dort auch für einen Zeitraum von 10 Tagen nach ihrer Einreise ständig aufzuhalten. Sie dürfen in diesem Zeitraum auch keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Wesentliche Teile dieser Verordnung sind allerdings nach Ansicht des OVG Münster verfassungswidrig.

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04.12.2020
Es gibt sie wirklich: Die außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung zur Einführung von Kurzarbeit
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Als die deutsche Wirtschaft im Frühjahr dieses Jahres von der Corona-Pandemie überrollt wurde, fragten sich viele Unternehmen, wie sie – ohne Betriebsrat und bei fehlender Akzeptanz in der Belegschaft – vom Instrumentarium der Kurzarbeit Gebrauch machen können, um betriebsbedingte Beendigungskündigungen zu vermeiden. Eine kurze Recherche ergab, dass eine Änderungskündigung die Rettung sein könnte. Schnell stellte man jedoch fest, dass dies bei längeren Kündigungsfristen keine wirkliche Option ist; in einigen Monaten könnte die Krise schon wieder vorüber sein. An außerordentliche Änderungskündigungen trauten sich viele Unternehmen mangels belastbarer Rechtsprechung nicht heran. Nun hat das Arbeitsgericht Stuttgart einen ersten Vorstoß gewagt und die außerordentliche Änderungskündigung einer Personaldisponentin für wirksam erachtet (Urteil vom 22.10.2020 – 11 Ca 2950/20):

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02.12.2020
Zweiter Anlauf: Referentenentwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit (Mobile Arbeit-Gesetz – MAG)
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Nachdem ein erster Referentenentwurf eines Gesetzes zur mobilen Arbeit, der eine Pflicht zulasten des Arbeitgebers vorsah, auf Wunsch eines Arbeitnehmers mobile Arbeit zu ermöglichen, bereits im Kanzleramt gestoppt wurde, liegt nun ein neuer Referentenentwurf zu einem solchen Gesetzesvorhaben vor. Ein Anspruch von Arbeitnehmern auf mobile Arbeit ist zwar darin nicht mehr vorgesehen; dennoch enthält auch dieser Entwurf Bestimmungen, die über das erforderliche Maß hinaus in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit eingreifen. Wie bereits in dem frühen Entwurf sollen auch jetzt wieder die gesetzlichen Regelungen in die Gewerbeordnung aufgenommen werden, die sich damit immer mehr zu einem „Arbeitsgesetzbuch light“ entwickelt.

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