Arbeitsrecht | Sozialrecht

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pro Seite
19.04.2022
Mitwirkungsobliegenheiten des Arbeitgebers auch beim Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Nach der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts verfallen Urlaubsansprüche der Arbeitnehmer zum Jahresende bzw. zum 31.03. des Folgejahres nur dann, wenn der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zuvor aufgefordert hat, ihren Urlaub zu nehmen und ihnen klar und rechtzeitig mitgeteilt hat, dass der Urlaub andernfalls verfällt. Das BAG hat nun klargestellt, dass dies grundsätzlich auch für den Schwerbehindertenzusatzurlaub gem. § 208 SGB IX gilt (BAG, Urteil vom 30.11.2021, Az. 9 AZR 143/21). Oftmals haben Arbeitgeber von der Schwerbehinderung eines Arbeitnehmers aber keine Kenntnis.

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13.04.2022
Personalarbeit 4.0: Personalentwicklungskonzepte – Eine arbeitsrechtliche Herausforderung
Portrait von Jonas Singraven
Jonas Singraven

Im Zeitalter der digitalen Transformation konkurrieren Unternehmen immer stärker um qualifizierte Fach- und Führungskräfte. Gleichzeitig sind Fach- und Führungskräfte zunehmend bereit, den Arbeitgeber zu wechseln, wenn ihnen das eigene Unternehmen keine attraktive Entwicklungs- und Karriereperspektive bietet. Sehen sich ambitionierte Mitarbeiter im eigenen Unternehmen in einer Karrieresackgasse, gehen sie.

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28.03.2022
BeA in 2022: Das ArbG Stuttgart liefert ein Stück mehr Klarheit, wie ein wirksamer Vergleichsvorschlag zum Beschluss nach § 278 Abs. 6 S. 1 ZPO einzureichen ist
Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Eine weitere Rechtsfrage hinsichtlich des beA ist nun geklärt, zumindest unterinstanzlich (ArbG Stuttgart, Beschl. v. 25.2.2022 - 4 Ca 688/22).

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11.03.2022
Update zur Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter (ArbRB 2022, 57): Beschäftigung ukrainischer und anderer Vertriebener aus der Ukraine
Portrait von Shinta Zafiraki Sanyoto / Frederik Möller
Shinta Zafiraki Sanyoto / Frederik Möller

In der Februar-Ausgabe des ArbRB (ArbRB 2022, 57) haben wir dargestellt, was bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter zu berücksichtigen ist, welche Fallstricke es gibt und wie sich Haftungsrisiken insbesondere durch illegale Ausländerbeschäftigung vermeiden lassen.

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09.03.2022
Die "Rider"-Entscheidungen des BAG: "Blaupause" für die Bewertung neuer Beschäftigungsformen?
Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Der Anspruch auf ein bestimmtes Arbeitsmittel

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02.03.2022
Betriebsratswahl 2022 – Es gibt viel zu tun ...!
Portrait von Ulrich Preis
Ulrich Preis

In der Zeit vom 1.3. bis 31.5.2022 wird in deutschen Betrieben wieder turnusgemäß gewählt. Man könnte meinen, dass die regelmäßige Wahl längst Routine geworden sei. Das ist in diesem Jahr freilich nicht der Fall. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie ist auch in der Betriebsverfassung nicht alles so, wie es einmal war.

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01.03.2022
Ist das "Du" diskriminierend?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Das Landesarbeitsgericht Köln hat sich mit der Frage befasst, ob eine eher "locker" aufgemachte Stellenanzeige für Juristen ein Indiz für eine Altersdiskriminierung sein kann. Sie hatte unter anderem folgenden Wortlaut:

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22.02.2022
Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Beschlüsse des Corona-Gipfels vom 16.02.2022
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder haben am 16.02.2022 Vereinbarungen zur Bewältigung der Corona-Pandemie sowie zur Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen gefasst, die erhebliche arbeitsrechtliche Auswirkungen haben. Im letzten Schritt des Maßnahmenkatalogs sollen ab dem 20.03.2022 alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen. Arbeitgeber können – und müssen – sich jetzt schon darauf einstellen.

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17.02.2022
"Einrichtungsbezogene Impfpflicht" - Was gilt ab Mitte März und welche (arbeitsrechtlichen) Konsequenzen drohen?
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Musterverfahren den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, gerichtet auf die vorläufige Aussetzung der sog. einrichtungsbezogenen Impflicht, am 10. Februar 2022 abgelehnt. § 20a des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) bleibt daher bis auf Weiteres in Kraft. Ab dem 15. März 2022 müssen Personen, die in bestimmten Einrichtungen des Gesundheitswesens tätig sind, entweder geimpft oder genesen sein. Ausgenommen sind Personen, die aufgrund einer „medizinischen Kontraindikation“ nicht geimpft werden können.

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02.02.2022
"Kasernierung" von Beschäftigten wegen Corona bzw. Omikron – Was sagt das Arbeitsrecht?
Portrait von Thomas Niklas / Thomas Köllmann
Thomas Niklas / Thomas Köllmann

Ein Beitrag von Thomas Niklas und Dr. Thomas Köllmann

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30.01.2022
Mitbestimmung des Betriebsrats beim Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

§ 41 Satz 3 SGB VI bestimmt, dass, wenn eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorsieht, die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben können.

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17.01.2022
Corona: Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung und die Folgen für Arbeitgeber
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nach § 28b Abs. 1 Satz 1 IfSG nur betreten, wenn sie eine geimpfte Person, eine genesene Person oder eine getestete Person im Sinne der COVID19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung sind und einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis im Sinne dieser Verordnung mit sich führen. Arbeitgeber sind nach § 28 b Abs. 3 Satz 1 IfSG verpflichtet, die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch Nachweiskontrollen täglich zu überwachen und regelmäßig zu dokumentieren. Geschieht dies nicht oder nicht richtig, begeht der Arbeitgeber nach § 73 Abs. 1a Nr. 11d IfSG eine Ordnungswidrigkeit, die nach § 73 Abs. 2 IfSG mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 € geahndet werden kann.

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12.01.2022
"Corona-Partys“ oder der Wunsch nach einer Infizierung mit dem Virus – Die arbeitsrechtlichen Folgen
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Mit der Schlagzeile "Hallo, ich möchte mich anstecken" auf der Titelseite begann für die Leser der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung am letzten Sonntag ein weiteres Kapitel rund um die Corona-Pandemie.

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11.01.2022
Grenzverschiebungen - Oder: Wie wird der Beendigungszeitpunkt rechtssicher hinausgeschoben?
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

 § 41 S. 3 SGB VI bestimmt, dass, wenn eine Vereinbarung die Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze vorsieht, die Arbeitsvertragsparteien durch Vereinbarung während des Arbeitsverhältnisses den Beendigungszeitpunkt, gegebenenfalls auch mehrfach, hinausschieben können. Schon bald nach Inkrafttreten vor gut 7 Jahren wurde die Frage aufgeworfen, ob der Begriff des Hinausschiebens nur die inhaltlich unveränderte Verlängerung des Arbeitsverhältnisses erfasst und eine Änderung der Arbeitsbedingungen in der Hinausschiebensvereinbarung schädlich ist und zu deren Unwirksamkeit führt.

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28.12.2021
Mittelbare Drittwirkung der Whistleblower-Richtlinie nach Ablauf der Umsetzungsfrist?
Portrait von Martin Reufels
Martin Reufels

Ein Beitrag von RA Prof. Dr. Martin Reufels, LL.M. und Ass. iur. Christina Gruber

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17.12.2021
Kurzer Überblick zu Online-Attesten und: LG Hamburg verbietet Online-Corona-Selbsttest-Zertifikate ohne Arztkontakt
Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bereits vor kurzem wies Herr Kollege Kleinebrink in seinem Blog darauf hin, dass Online-Corona-Selbsttest-Zertifikate keinen ordnungsgemäßen Testnachweis im Sinne der 3G-Pflicht (§ 28b Abs. 1 IfSG) darstellen. Ebenfalls gibt er praktische Tipps für Arbeitsgebende und Arbeitsnehmende, wie mit diesen zweifelhaften Testnachweisen umzugehen ist - ein lesenswerter Beitrag!

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10.12.2021
Ordnungsgemäße Lohnabrechnung? Wird eine Lohnabrechnung Arbeitnehmenden lediglich zum Abruf/Download zur Verfügung gestellt, kann dies unzureichend sein!
Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ich möchte kurz auf die äußerst spannende Entscheidung des LAG Hamm v. 23.9.2021 – 2 Sa 179/21 hinweisen.

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06.12.2021
In Sachen Dr. A. u.a.: Der richtige Umgang mit zweifelhaften Testnachweisen in Zeiten der Pandemie
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Beschäftigte dürfen nach § 28b Abs. 1 Satz 1 IfSG Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nicht ausgeschlossen werden können, nur betreten, wenn sie eine geimpfte Person, genesene Person oder getestete Person sind und einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen Testnachweis mit sich führen, zur Kontrolle verfügbar halten oder bei dem Arbeitgeber hinterlegt haben (3G). In der täglichen Praxis der Unternehmen tauchen allerdings vermehrt Testnachweise auf, die äußerst zweifelhaft sind.

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01.12.2021
Die Dienstreise als (arbeitszeitrechtliche) Arbeitszeit
Portrait von Dr. Nathalie Oberthür
Dr. Nathalie Oberthür

Die Einordnung von Dienstreisen als (vergütungsrechtliche) Arbeitszeit kann seit der Entscheidung des BAG vom 17.10.2018 (5 AZR 553/17, ArbRB 2019, 35 [Groeger]) als geklärt angesehen werden. Für die arbeitszeitrechtliche Dimension der Dienstreise gilt das bislang nicht. In dieser Frage stellt das BAG bislang auf die sogenannte Beanspruchungstheorie ab: Der Grad der Beanspruchung des Arbeitnehmers während der Reise soll maßgeblich sein. Nur wenn die Beanspruchung derjenigen bei der Ausführung der herkömmlichen Arbeit entspricht, sollen Reisezeiten als Arbeitszeit im Sinne des § 2 ArbZG zu qualifizieren sein. Dies soll nur dann der Fall sein, wenn der Arbeitnehmer auf der Reise tatsächlich arbeitet oder auf Anordnung des Arbeitgebers ein Fahrzeug selbst steuert; die Dienstreise in öffentlichen Verkehrsmitteln soll demgegenüber keine Arbeitszeit darstellen, sondern lediglich ein für den Gesundheitsschutz unerhebliches „Freizeitopfer“ (BAG vom 11.07.2006 – 9 AZR 519/05, ArbRB 2007, 67 [Marquardt]). Dem folgt die bislang wohl noch überwiegende Auffassung (vgl. z.B. Lunk, FS Schmidt, 2021, 335, 346 m.w.N.; Peters, WeisungsR, 2021, Rn. 255; Stöhr/Stolzenberg, NZA 2019, 505; Schulze/Wannisch, ArbRAktuell 2019, 453, 455), auch wenn diese zunehmend kritisch in Frage gestellt wird (vgl. nur Preis, jM 2020, 367; ErfK/Roloff, § 2 ArbZG Rn. 21).

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22.11.2021
3G-Regel am Arbeitsplatz ab dem 24.11.2021
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Bundestag und Bundesrat haben am 18./19.11. 2021 eine Testpflicht am Arbeitsplatz verabschiedet. Die Gesetzesmaterialien finden sich in BT-Drucksache 20/78 (Normtext) und BT-Drucksache 20/89 (Begründung). Der neue § 28b Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist am 23.11.2021 im BGBl. I , Seite 4907 veröffentlicht und am 24.11.2021 in Kraft getreten. Arbeitgeber müssen die Neuregelungen ab dann umsetzen.

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22.11.2021
3G am Arbeitsplatz: Wer kontrolliert fremde Beschäftigte im eigenen Betrieb?
Portrait von Stefan Sasse
Stefan Sasse

Wie sicherlich sehr viele Arbeitsrechtler im Land habe auch ich gestern über den Neuregelungen im IfSG zu 3G am Arbeitsplatz gebrütet. Ich habe mich gefragt, ob die Neuregelung in § 28b IfSG eine Lücke aufweist und wie diese geschlossen werden muss. Es geht um folgenden Fall:

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03.11.2021
Wer trägt die Verantwortung? Konsequenzen aus dem Urteil des BAG zum Betriebsrisiko bei behördlicher Schließung infolge der Corona-Pandemie
Portrait von Niklas Wolf
Niklas Wolf

Vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht wurde am 13.10.2021 über eine vermeintlich klare Angelegenheit entschieden. Der Grundsatz „Ohne Arbeit, kein Lohn“ ist durch die Betriebsrisikolehre eingeschränkt. Arbeitgebende haften grundsätzlich allein für betriebsbedingten Arbeitsausfall. Das Risiko eines pandemiebedingten Arbeitsausfalls ist nach der jüngsten Entscheidung des BAG[1] jedoch Staatssache. Der will, wenn es um 450-€-Kräfte geht, davon allerdings auch nichts wissen. Ein Ergebnis mit Nachbesserungsbedarf?

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27.10.2021
Betriebsrisiko und Kurzarbeit – zwei Seiten einer Medaille?
Portrait von Dr. Nathalie Oberthür
Dr. Nathalie Oberthür

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.10.2021 – 5 AZR 211/21 – entschieden, dass ein Arbeitgeber, der aufgrund einer Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus seinen Betrieb schließen muss, nicht in Annahmeverzug gerät. Die pandemiebedingte behördliche Anordnung sei kein Fall des vom Arbeitgeber gemäß § 615 Satz 3 BGB zu tragenden Betriebsrisikos; der Arbeitgeber trage nicht das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn zum Schutz der Bevölkerung vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen infolge von SARS-CoV-2-Infektionen durch behördliche Anordnung die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert und nahezu flächendeckend alle nicht für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Einrichtungen geschlossen werden. In einem solchen Fall realisiere sich nicht ein in einem bestimmten Betrieb angelegtes Betriebsrisiko. Die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung sei vielmehr Folge eines hoheitlichen Eingriffs zur Bekämpfung einer die Gesellschaft insgesamt treffenden Gefahrenlage; es sei Sache des Staates, gegebenenfalls für einen adäquaten Ausgleich der den Beschäftigten durch den hoheitlichen Eingriff entstehenden finanziellen Nachteile zu sorgen, etwa durch einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld.

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26.10.2021
Abfrage und Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten bei Beanspruchung von Geldentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG zulässig
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen den Impfstatus derjenigen Beschäftigten  verarbeiten,  die  ihnen  gegenüber  einen  Anspruch  auf  Geldentschädigung (Lohnersatz) nach § 56 Absatz 1 IfSG geltend machen. Dessen Voraussetzungen können im Einzelfall auch im Fall einer möglichen Infektion mit COVID-19  sowie  einer  sich  anschließenden  Quarantäne  vorliegen.  Anspruchsvoraussetzung  ist  unter  anderem,  ob  die  Möglichkeit  einer  Schutzimpfung  bestand. Dazu im einzelnen der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 19.10.2021.

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25.10.2021
Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nach dem GeschGehG? Und keine Unterlassungsverfügung bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

LAG Baden-Württemberg vom 18.8.2021 (4 SaGa 1/21): - Interne Preiskalkulation können ein Geschäftsgeheimnis i. S. d. § 6 GeschGehG sein. - Eine angemessene Sicherung kann auch über eine IT-Richtlinie oder ein „need to know“-Prinzip erfolgen. - Eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses scheidet mangels Begehungs- oder Wiederholungsgefahr aus, wenn aufgrund der eidesstattlichen Versicherung des Verfügungsbeklagten feststeht, dass dieser gar nicht mehr im Besitz des Geschäftsgeheimnisses ist. Im Einzelnen: [...]

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18.10.2021
Gesundheitsministerkonferenz schafft weiter keine bundeseinheitliche Regelung für eine Testpflicht
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Die Gesundheitsministerkonferenz konnte sich auch in ihrer Sitzung am 11.10.2021 nicht auf eine bundeseinheitliche Regelung für eine Testpflicht einigen. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die rechtliche Grundlage für Testvorlagepflichten für Beschäftigte § 28a Absatz 1 Nummer 2a Infektionsschutzgesetz (IfSG) bildet, in dem bestimmt ist, dass allgemeine Vorlagepflichten hinsichtlich eines Impf,- Genesenen- oder Testnachweises bei externen Personen wie auch bei Beschäftigten als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt vorgesehen werden können. Auf dieser Rechtsgrundlage kann eine Testvorlagepflicht für die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt durch das Landesrecht erlassen werden (www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=232&jahr=2021).

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03.10.2021
Aktuelles aus dem Betrieb: Der gestreckte Mittelfinger in der Dashcam
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Dashcams erheben in der Regel permanent und ohne Anlass personenbezogene Daten, wie Kennzeichen anderer Verkehrsteilnehmer sowie Personen, die sich in der Nähe des Fahrzeugs, in dem die Dashcam installiert ist, aufhalten. Diese sind von der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Dashcam betroffen, ohne dass sie von der Überwachung Kenntnis erlangen oder sich dieser entziehen können. Das Interesse des Autofahrers oder -halters als datenschutzrechtlich Verantwortlichen, für den Fall eines Verkehrsunfalls Videoaufnahmen als Beweismittel zur Hand zu haben, rechtfertigt diesen Eingriff in das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten der anderen Verkehrsteilnehmer nicht (so das Positionspapier zur Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten (DSK) vom 28.01.2019 sowie die Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen der DSK vom 17.07.2020).

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29.09.2021
Einmal Homeoffice, immer Homeoffice?
Portrait von Thomas Niklas / Thomas Köllmann
Thomas Niklas / Thomas Köllmann

Mobile Arbeit und Homeoffice sind ohne Zweifel die Gewinner der Pandemie. Während Unternehmen die zunehmende Flexibilität häufig als Baustein ihres Employer-Branding betrachten, treten Arbeitsrechtler auf die Bremse: fehlende Kontrollmöglichkeiten, umfassende Vorgaben des Arbeits- und Datenschutzes sowie unklare Beendigungsmöglichkeiten bergen rechtliche Risiken. Vereinbarungen zur mobilen Arbeit und Homeoffice werden daher immer umfangreicher und enthalten regelmäßig konkrete Beendigungsmöglichkeiten, die von Widerrufsvorbehalten über Kündigungsrechte bis hin zu (erweiterten) Weisungsrechten reichen. Eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des LAG Nürnberg vom 11.5.2021 (7 Sa 289/20) befasst sich mit einigen praxisrelevanten Themen im Zusammenhang mit entsprechenden Beendigungsmöglichkeiten.

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23.09.2021
Arbeitszeugnis: Anspruch auf Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel
Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bereits das LAG Düsseldorf beschäftigte sich Anfang des Jahres mit der Frage, ob Arbeitnehmende einen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel haben (Urteil vom 12.1.2021 – 3 Sa 800/20). Nunmehr hatte das LAG München (Urteil vom 15.7.2021 – 3 Sa 188/21) die Frage zu entscheiden, ob über eine Dankes- und Wunschformel hinaus auch ein Anspruch auf eine Bedauernsformel besteht.

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