Arbeitsrecht | Sozialrecht

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30.05.2023
Verfall, Verjährung, Mitwirkungsobliegenheit – Deutsches Urlaubsrecht "made in" Luxemburg – Teil 2
Portrait von Thomas Niklas / Thomas Köllmann
Thomas Niklas / Thomas Köllmann

Als wir im November 2020 in unserem Blogbeitrag den Verfall und die Verjährung des Jahresurlaubs sowie die Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers näher beleuchtet haben, waren viele Bereiche noch nicht höchstrichterlich geklärt. Nachdem das Bundesarbeitsgericht aktuell die Entscheidungsgründe einiger für die betriebliche Praxis wichtiger Urteile veröffentlicht hat, ist es Zeit für ein Update.

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16.05.2023
Hinweisgeberschutzgesetz mit Zustimmung des Bundesrats final beschlossen
Portrait von Maria Osmakova
Maria Osmakova

Zunächst lief es zäh, „auf der Zielgeraden“ ging es dann aber plötzlich sehr schnell: Der von der Ampel-Koalition einberufene Vermittlungsausschuss präsentierte am 9.5.2023 seine Beschlussempfehlung. Der Bundestag nahm diese am 11.5.2023 an. Schon am darauffolgenden Tag stimmte der Bundesrat der Verabschiedung des Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) zu. Einen Monat nach der Verkündung – mit welcher alsbald zu rechnen ist – tritt das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft.

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10.05.2023
Das Beschäftigtendatenschutzgesetz soll kommen
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Der EuGH hat sich mit Urteil vom 30.03.2023 – C-34/21 (ArbRB 2023, 131 [Grimm]) – mit der Anwendbarkeit des nationalen Beschäftigtendatenschutzrechts befasst. Zur Entscheidung stand die Frage, ob eine Regelung zum Beschäftigtendatenschutz aus dem hessischen Datenschutzrecht für den öffentlichen Dienst gegen die DSGVO verstößt. Im Ergebnis stellt der EuGH fest, dass die Vorschrift den Anforderungen der DSGVO nicht genügt. Das Verfahren kann über das hessische Datenschutzrecht hinaus Bedeutung haben, da § 26 BDSG, auf den die Privatwirtschaft bisher die Verarbeitung personenbezogener Daten im Beschäftigungsverhältnis stützt, fast wortgleich mit der Regelung aus dem hessischen Datenschutzgesetz ist.

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26.04.2023
Arbeitszeiterfassung – Nun liegt auch ein NRW-Erlass zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes vor
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat den Bezirksregierungen in Form eines Erlasses Vorgaben zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes gemacht. Enthalten sind Handlungshilfen für die Umsetzungen der aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 (ArbRB 2023, 9 [Hülbach]) – wonach Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem Beginn und Ende und damit die Dauer der Arbeitszeit einschließlich der Überstunden erfasst werden kann. Der Erlass soll so lange gelten, bis eine gesetzliche Änderung des Arbeitszeitgesetzes in Kraft tritt. Am 19.4.2023 wurde der Referentenentwurf zur Änderung des Arbeitszeitgesetzes veröffentlicht (s. Blog-Beitrag v. 19.4.2023).

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20.04.2023
Vorzeitiger Aufruf der Sache: Verletzung des Grundsatzes der Öffentlichkeit kann nicht erfolgreich gerügt werden
Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Wer kennt eine solche Situation nicht? Der Gerichtstermin ist beispielsweise auf 09:30 Uhr terminiert. Alle Verfahrensbeteiligten sind bereits schon deutlich zuvor anwesend und warten vor dem Gerichtssaal auf den Aufruf der Sache. Die Parteien lugten in den Gerichtssaal und auch der vorsitzende Richter bzw. die vorsitzende Richterin ist ebenfalls schon da. Das Gericht fragt sodann: „Wollen wir schon einmal anfangen, wenn ja alle da sind“, und ruft die Sache auf; es wird verhandelt.

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19.04.2023
Arbeitszeiterfassung: Ein noch nicht abgestimmter Regierungsentwurf liegt nun vor
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Das BAG hat bekanntlich am 13.9.2022 – 1 ABR 22/21 (ArbRB 2023, 9 [Hülbach] und Lunk, ArbRB 2023, 13 ff.) entschieden, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen. Allerdings hat es dem Arbeitgeber einen Spielraum belassen. Der Arbeitgeber muss die Arbeitszeiterfassung nicht zwingend elektronisch vornehmen. Außerdem kann er die Erfassung der Arbeitszeit auf Arbeitnehmer delegieren und sich auf stichprobenartige Kontrollen beschränken. Aus der Herleitung der Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem ArbSchG folgt außerdem, dass einem Arbeitgeber nicht unmittelbar Bußgelder drohen, wenn er gegen diese Verpflichtung verstößt. Das ArbSchG enthält ebenso wie andere Gesetze keinen entsprechenden Bußgeldtatbestand. Erst wenn die zuständige Behörde im Einzelfall nach § 22 Abs. 3 ArbSchG entsprechende Anordnungen trifft und der Arbeitgeber diese nicht beachtet, liegt nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 ArbSchG eine Ordnungswidrigkeit vor. Mit dieser Entscheidung hat das BAG aus seiner Sicht ein Urteil des EuGH vom 14.5.2019 – C-55/18 – CCOO, ArbRB 2019, 162 [Marquardt]) gleichsam in nationales Recht umgesetzt.

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18.04.2023
Betriebsübergang – Ein Betrieb ist kein Unternehmen und keine Firma
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Im täglichen Umgang werden die Begriffe Betrieb, Unternehmen und Firma häufig gleichgesetzt: „Der Arbeitnehmer gehört 10 Jahre der Firma an, das Unternehmen wird verlagert, die Anteile des Betriebs werden veräußert.“ Juristisch bestehen aber erhebliche Unterschiede:

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11.04.2023
Vorzeitige Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – nicht immer besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Eine jüngst ergangene Entscheidung des BAG verdeutlicht, dass bei der Prüfung, ob ein erzwingbares Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 BetrVG besteht, vorrangig geprüft werden sollte, ob überhaupt ein kollektiver Tatbestand vorliegt. Dies eröffnet Arbeitgebern Gestaltungsmöglichkeiten. Nach dem Sachverhalt, der der Entscheidung zugrunde liegt, hatte der Arbeitgeber die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung früher als im Gesetz vorgesehen verlangt.

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08.04.2023
EuGH kippt beschäftigtendatenschutzrechtliche Generalklausel
Portrait von Jonas Singraven
Jonas Singraven

Mit Urteil vom 30. März 2023 (C-34/21) hat der EuGH  die zentrale Generalklausel des deutschen Beschäftigtendatenschutzrechts für europarechtswidrig erklärt. § 26 Abs. 1 Satz 1 BDSG darf von nun an nicht mehr angewendet werden. Was bedeutet das?

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04.04.2023
Hinweisgeberschutz – Die unendliche Geschichte und ungeklärte Fragen
Portrait von Dr. Nathalie Oberthür
Dr. Nathalie Oberthür

Die Richtlinie (EU) 2019/1937 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, harrt auch weiterhin ihrer Umsetzung in Deutschland. Am 17.12.2021 ist die Umsetzungsfrist abgelaufen. Mittlerweile hat die EU-Kommission gegen Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet und Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben. Der Gesetzgeber bemüht sich um Abhilfe, gerät dabei allerdings an seine verfassungsrechtlichen Grenzen. Der ursprüngliche Gesetzentwurf eines Hinweisgeberschutzgesetzes (BT-Drucksache 20/3442), den der Bundestag am 16.12.2022 angenommen hatte, hat die Hürde der Zustimmung des Bundesrats nicht genommen; die unionsgeführte Länderkammer wehrt sich insbesondere gegen die Ausweitung des Geltungsbereichs des HinSchG-E dahingehend, dass richtlinienüberschießend nicht nur Verstöße gegen das Unionsrecht erfasst sein sollen.

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28.03.2023
Equal Pay und AGG
Portrait von Peter Meyer
Peter Meyer

Das BAG hat im Urteil vom 16.02.2023 (8 AZR 450/21, ArbRB 2023, 67 [Marquardt]), zu dem aktuell nur die Pressemitteilung vorliegt, festgestellt, dass eine Frau Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit hat, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund des Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Allein die unterschiedliche Gehaltshöhe indiziere die Vermutung der Benachteiligung aufgrund des Geschlechts gemäß § 22 AGG, die der Arbeitgeber widerlegen müsse. Forderungen des männlichen Kollegen nach mehr Gehalt rechtfertigten keine Abweichung vom Equal-Pay-Grundsatz.

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22.03.2023
Arbeitszeiterfassung und Überstundenvergütung – Die unterschätzte Erleichterung der Darlegungslast
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Bekanntlich hat das BAG angenommen, dass Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet sind, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer zu erfassen, sofern der Gesetzgeber keine abweichende Regelung getroffen hat. (BAG v. 13.9.2022 – 1 ABR 22/21, ArbRB 2023, 9 [Hülbach]). Mit dieser Entscheidung setzt das BAG ein Urteil des EuGH vom 14.5.2019 – C-55/18 – CCOO (ArbRB 2019, 162 [Marquardt]) gleichsam in nationales Recht um. Nicht vollständig geklärt ist bisher, welche Auswirkungen diese Rechtsprechung des BAG zur Arbeitszeiterfassung hat.

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15.03.2023
Pflicht zur Aufzeichnung der gesamten Arbeitszeit – Entsprechende Verpflichtungen gibt es schon heute
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Kaum eine Entscheidung des BAG hat in jüngerer Zeit für so viel Aufsehen gesorgt wie der Beschluss des Gerichts vom 13.9.2022 - 1 ABR 22/21 - zur Arbeitszeiterfassung (ArbRB 2023, 9 [Hülbach], s. auch Lunk, Die Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit, ArbRB 2023, 13 ff.). Der Arbeitgeber ist nach Ansicht des Gerichts nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann. Der Gesetzgeber wird diese Entscheidung zum Anlass nehmen, eine gesetzliche Regelung zur Erfassung der Arbeitszeit zu schaffen. Mit einem Gesetzentwurf ist im 2. Quartal dieses Jahres zu rechnen.

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01.03.2023
Der Krimi zu Nachtarbeitszuschlägen in unterschiedlicher Höhe – Die 2. Staffel ist noch nicht beendet
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Das BAG hat am 20.2.2023 entschieden, dass eine Regelung in einem Tarifvertrag, die für unregelmäßige Nachtarbeit einen höheren Zuschlag vorsieht als für regelmäßige Nachtarbeit, dann nicht gegen den allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, wenn ein sachlicher Grund für die Ungleichbehandlung gegeben ist, der aus dem Tarifvertrag erkennbar sein muss (10 AZR 332/20). Liest man dazu die entsprechenden Pressetexte, kann der Eindruck entstehen, sämtliche Verfahren zur unterschiedlichen Höhe von tarifvertraglichen Nachtarbeitszuschläge seien damit für die Arbeitgeber gewonnen. Immerhin liegen noch etwa 400 Revisionen beim BAG; in den unteren Instanzen sollen noch etwa 4000 Verfahren ruhend gestellt sein. Das BAG hat vielmehr am 9.12.2020 eine Weiche gestellt. Diese führt dahin, dass gleichsam erst die 1. Staffel beendet ist und die 2. Staffel der Krimireihe zu den Nachtarbeitszuschlägen noch läuft.

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27.02.2023
Aktuelles zum Abberufungs- und Sonderkündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern
Portrait von Michael Korinth
Michael Korinth

Bei Betriebsratsmitgliedern geht der Sonderkündigungsschutz im Vergleich zu anderen "Betriebsbeauftragten", wie etwa den Datenschutzbeauftragten, besonders weit. Es bedarf nicht nur eines wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung, sondern der Betriebsrat als Gremium muss auch noch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses eines seiner Mitglieder zustimmen (§§ 15 Abs. 1 KSchG, 103 Abs. 1 BetrVG). Verweigert das Gremium die Zustimmung, muss der Arbeitgeber deren Ersetzung beim Arbeitsgericht beantragen.

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23.02.2023
ChatGPT und das Weisungsrecht – Datenschutz spricht für ein Verbot
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

ChatGPT ist in aller Munde. Die Abkürzung steht für Chat Generative Pre-trained Transformer. Hierbei handelt es sich um eine sprachbasierende und sprachwiedergebende Künstliche Intelligenz (KI), die von Open-AI entwickelt wurde. Unklar ist, woher das Programm seine Informationen bezieht. Fest steht allerdings, dass es nicht nur auf das Internet zurückgreift. Fest steht auch, dass ChatGPT dauernd weiter trainiert wird. Es ist ein selbstoptimierender Chatbot, der zukünftig Inhalt des Office-Pakets von Microsoft sein soll.

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20.02.2023
Abschied vom Gender Pay Gap oder vom Pay Gap? Wohin geht die Reise nach der Entscheidung des 8. Senats des BAG vom 16.2.2023?
Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Prolog: Der "Gender Pay Gap"- ein "Diskurs-Thema" für soziale Medien?

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13.02.2023
Fachkräftemangel – Eine Chance für Arbeitgeber bei drohendem Annahmeverzug
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Viele Branchen leiden unter einem erheblichen Fachkräftemangel. Mittlerweile kann man allgemein bereits von einem Mangel an Arbeitskräften sprechen. Arbeitssuchende haben hervorragende Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Dies kann für Arbeitgeber von Bedeutung sein, wenn Arbeitnehmer nach einem Kündigungsschutzprozess, den sie gewonnen haben, einen Anspruch auf Arbeitsentgelt unter dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs gegen sie geltend machen.

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10.02.2023
Keine Verjährung von Urlaubsansprüchen nach drei Jahren bei fehlendem Hinweis des Arbeitgebers
Portrait von Markus Künzel
Markus Künzel

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen vom 20.12.2022 (9 AZR 266/209, 9 AZR 245/19, 9 AZR 401/19) Arbeitnehmerrechte dahingehend ausgeweitet, dass der Eintritt der Verjährung von Urlaubsansprüchen davon abhängig ist, ob der Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt wurde.

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06.02.2023
Verjährung und Ausschlussfrist: Entwarnung für Arbeitgeber bei der Urlaubsabgeltung
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Arbeitgeber haben ein Interesse daran, dass Arbeitnehmer ihren gesetzlichen und ggf. über- gesetzlichen Erholungsurlaub nicht über mehrere Jahre ansparen können. Ansonsten müssen sie nicht nur Rückstellungen bilden, sondern werden sie auch in ihrer Personaldisposition erheblich eingeschränkt. Diesem Interesse dienen gesetzliche Verjährungsvorschriften und tarifvertragliche Ausschlussfristen.

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24.01.2023
Rentennähe und betriebsbedingte Kündigung: Eine Gestaltungsmöglichkeit bei der Sozialauswahl?
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Arbeitgeber, die eine betriebsbedingte Kündigung erklären wollen, müssen im Streitfall nicht nur den Wegfall des Arbeitsplatzes darlegen und beweisen. Sie haben auch darzustellen, dass sie dem „richtigen Arbeitnehmer“ gekündigt haben. Sie müssen nämlich eine Sozialauswahl durchführen, wenn es Arbeitnehmer gibt, die mit dem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsplatz entfällt, vergleichbar sind. Bei der Auswahl der Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber in diesem Fall nach § 1 Abs. 3 Satz 1 KSchG die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Unterhaltspflichten und eine etwaige Schwerbehinderung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen. Bei dieser Auswahl haben Arbeitgeber ein Interesse daran, auch jüngere Leute zu behalten, um die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund ist von besonderer Bedeutung, dass das BAG in einem neuen Urteil vom 08.12.2022 – 6 AZR 31/22 – ermöglicht, die Rentennähe zulasten eines Arbeitnehmers im Rahmen der Sozialauswahl zu berücksichtigen.

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12.01.2023
Personalarbeit 4.0: Datenschutz für Zeitarbeitsunternehmen
Portrait von Jonas Singraven
Jonas Singraven

Die Verarbeitung personenbezogener Bewerber- und Arbeitnehmerdaten ist – neben der Arbeitnehmerüberlassung – das Kerngeschäft von Zeitarbeitsunternehmen. Datenschutz muss deshalb ernst genommen werden.

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09.01.2023
Tarifbindung als Mittel zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Für Arbeitgeber wird es immer schwieriger, geeignete Arbeitnehmer zu finden. Oft wird in der Praxis unterschätzt, welche Wirkung bei der Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung hierbei eine Bindung des Arbeitgebers an Tarifverträge hat.

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04.01.2023
Personalarbeit 4.0: Datenschutz und Geschäftsgeheimnisschutz gehören organisatorisch zusammen!
Portrait von Jonas Singraven
Jonas Singraven

In der Beratungspraxis werden Datenschutz und Geschäftsgeheimnisschutz als zwei unterschiedliche Baustellen behandelt. Dies ist eine Fehlentwicklung: Sie führt dazu, dass der Wert von Datenschutzmaßnahmen unterschätzt wird und sich für den Geschäftsgeheimnisschutz in vielen Unternehmen überhaupt niemand hauptzuständig fühlt.

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20.12.2022
Auflösungsantrag trotz Sonderkündigungsschutz
Portrait von Kathrin Schulze Zumkley
Kathrin Schulze Zumkley

Auflösungsanträge betreffend das Arbeitsverhältnis zu einem Betriebsratsmitglied, Wahlbewerber oder einer sonstigen nach § 15 KSchG geschützten Person kommen in der Praxis selten vor, da die Anträge den Ausspruch einer ordentlichen Kündigung voraussetzen, die betreffenden Personen nach § 15 KSchG aber nur außerordentlich gekündigt werden können.

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12.12.2022
Hilfe bei der Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Zum 1. Januar 2023 wird verbindlich die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) eingeführt. Diese verpflichtende Einführung kostet allen Beteiligten viel Kraft und Zeit. Der ArbRB wird umfangreich bei der Umsetzung der neuen Vorgaben helfen.

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06.12.2022
Update Arbeitszeiterfassung und Vertrauensarbeitszeit
Portrait von Alexander Lentz
Alexander Lentz

Vor einigen Wochen hatten wir an dieser Stelle kurz skizziert, welche Veränderungen für den - unterschiedlich verwendeten - Begriff der "Vertrauensarbeitszeit" mit der Entscheidung des 1. Senats zur Zeiterfassung (BAG, Beschl. v. 13.9.2022 - 1 ABR 22/21, ArbRB 2022, 299 [Braun]) verbunden sein könnten.Da die Entscheidungsgründe seit Samstag vorliegen, bietet sich ein kurzes Update an.

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01.12.2022
Achtung! Arbeitsrechtliche Arbeitsplatzsicherungsklauseln in den Entwürfen der Gesetze zur Energiepreisbremse
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Arbeitsrechtliche Regelungen mit großer Tragweite finden sich manchmal in Gesetzen, in denen man es nicht so ohne weiteres vermutet. Ein Beispiel hierfür sind die Referentenentwürfe der Gesetze zur Einführung von Energiepreisbremsen.

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30.11.2022
NachwG 2022: Achtung Bußgeld – auch bei Bestandsarbeitsverhältnissen
Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Mit der Änderung des NachwG setzte der Gesetzgeber die Richtlinie (EU) 2019/1152 über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU um. Massive Kritik gab es unter anderem, da das NachwG die strenge Schriftform fordert und richtlinien-überschießend die elektronische Form ausschließt; zweifelsfrei ein Rückschritt in Sachen Digitalisierung. Ungeklärt und viel diskutiert sind ebenso zahlreiche Detailfragen, so bspw. die Reichweite der Nachweispflicht hinsichtlich des bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses einzuhaltendem Verfahren.

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02.11.2022
Gewinnung von Fachkräften: Vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten bei Probezeit und Wartezeit
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Arbeitgebern fällt es zunehmend schwer, gute Mitarbeiter zu bekommen. Ursache hierfür ist unter anderem die demografische Entwicklung und der allgemeine Fachkräftemangel. Eine Möglichkeit für einen Arbeitgeber, Bewerber davon zu überzeugen, eine Tätigkeit bei ihnen aufzunehmen und unter Umständen den bisherigen Arbeitgeber zu verlassen, besteht darin, dem Bewerber bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages entgegenzukommen und einen erhöhten Kündigungsschutz zu begründen.

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