Arbeitsrecht | Sozialrecht

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03.11.2021
Wer trägt die Verantwortung? Konsequenzen aus dem Urteil des BAG zum Betriebsrisiko bei behördlicher Schließung infolge der Corona-Pandemie
Portrait von Niklas Wolf
Niklas Wolf

Vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht wurde am 13.10.2021 über eine vermeintlich klare Angelegenheit entschieden. Der Grundsatz „Ohne Arbeit, kein Lohn“ ist durch die Betriebsrisikolehre eingeschränkt. Arbeitgebende haften grundsätzlich allein für betriebsbedingten Arbeitsausfall. Das Risiko eines pandemiebedingten Arbeitsausfalls ist nach der jüngsten Entscheidung des BAG[1] jedoch Staatssache. Der will, wenn es um 450-€-Kräfte geht, davon allerdings auch nichts wissen. Ein Ergebnis mit Nachbesserungsbedarf?

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27.10.2021
Betriebsrisiko und Kurzarbeit – zwei Seiten einer Medaille?
Portrait von Dr. Nathalie Oberthür
Dr. Nathalie Oberthür

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 13.10.2021 – 5 AZR 211/21 – entschieden, dass ein Arbeitgeber, der aufgrund einer Allgemeinverfügung zur Eindämmung des Coronavirus seinen Betrieb schließen muss, nicht in Annahmeverzug gerät. Die pandemiebedingte behördliche Anordnung sei kein Fall des vom Arbeitgeber gemäß § 615 Satz 3 BGB zu tragenden Betriebsrisikos; der Arbeitgeber trage nicht das Risiko des Arbeitsausfalls, wenn zum Schutz der Bevölkerung vor schweren und tödlichen Krankheitsverläufen infolge von SARS-CoV-2-Infektionen durch behördliche Anordnung die sozialen Kontakte auf ein Minimum reduziert und nahezu flächendeckend alle nicht für die Versorgung der Bevölkerung notwendigen Einrichtungen geschlossen werden. In einem solchen Fall realisiere sich nicht ein in einem bestimmten Betrieb angelegtes Betriebsrisiko. Die Unmöglichkeit der Arbeitsleistung sei vielmehr Folge eines hoheitlichen Eingriffs zur Bekämpfung einer die Gesellschaft insgesamt treffenden Gefahrenlage; es sei Sache des Staates, gegebenenfalls für einen adäquaten Ausgleich der den Beschäftigten durch den hoheitlichen Eingriff entstehenden finanziellen Nachteile zu sorgen, etwa durch einen erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld.

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26.10.2021
Abfrage und Verarbeitung des Impfstatus von Beschäftigten bei Beanspruchung von Geldentschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG zulässig
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dürfen den Impfstatus derjenigen Beschäftigten  verarbeiten,  die  ihnen  gegenüber  einen  Anspruch  auf  Geldentschädigung (Lohnersatz) nach § 56 Absatz 1 IfSG geltend machen. Dessen Voraussetzungen können im Einzelfall auch im Fall einer möglichen Infektion mit COVID-19  sowie  einer  sich  anschließenden  Quarantäne  vorliegen.  Anspruchsvoraussetzung  ist  unter  anderem,  ob  die  Möglichkeit  einer  Schutzimpfung  bestand. Dazu im einzelnen der Beschluss der Datenschutzkonferenz vom 19.10.2021.

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25.10.2021
Angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen nach dem GeschGehG? Und keine Unterlassungsverfügung bei Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

LAG Baden-Württemberg vom 18.8.2021 (4 SaGa 1/21): - Interne Preiskalkulation können ein Geschäftsgeheimnis i. S. d. § 6 GeschGehG sein. - Eine angemessene Sicherung kann auch über eine IT-Richtlinie oder ein „need to know“-Prinzip erfolgen. - Eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der Nutzung eines Geschäftsgeheimnisses scheidet mangels Begehungs- oder Wiederholungsgefahr aus, wenn aufgrund der eidesstattlichen Versicherung des Verfügungsbeklagten feststeht, dass dieser gar nicht mehr im Besitz des Geschäftsgeheimnisses ist. Im Einzelnen: [...]

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18.10.2021
Gesundheitsministerkonferenz schafft weiter keine bundeseinheitliche Regelung für eine Testpflicht
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Die Gesundheitsministerkonferenz konnte sich auch in ihrer Sitzung am 11.10.2021 nicht auf eine bundeseinheitliche Regelung für eine Testpflicht einigen. Es wird lediglich darauf hingewiesen, dass die rechtliche Grundlage für Testvorlagepflichten für Beschäftigte § 28a Absatz 1 Nummer 2a Infektionsschutzgesetz (IfSG) bildet, in dem bestimmt ist, dass allgemeine Vorlagepflichten hinsichtlich eines Impf,- Genesenen- oder Testnachweises bei externen Personen wie auch bei Beschäftigten als Voraussetzung zum Zugang zu Betrieben, Einrichtungen oder sonstigen Angeboten mit direktem Kundenkontakt vorgesehen werden können. Auf dieser Rechtsgrundlage kann eine Testvorlagepflicht für die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt durch das Landesrecht erlassen werden (www.gmkonline.de/Beschluesse.html?uid=232&jahr=2021).

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03.10.2021
Aktuelles aus dem Betrieb: Der gestreckte Mittelfinger in der Dashcam
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Dashcams erheben in der Regel permanent und ohne Anlass personenbezogene Daten, wie Kennzeichen anderer Verkehrsteilnehmer sowie Personen, die sich in der Nähe des Fahrzeugs, in dem die Dashcam installiert ist, aufhalten. Diese sind von der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Dashcam betroffen, ohne dass sie von der Überwachung Kenntnis erlangen oder sich dieser entziehen können. Das Interesse des Autofahrers oder -halters als datenschutzrechtlich Verantwortlichen, für den Fall eines Verkehrsunfalls Videoaufnahmen als Beweismittel zur Hand zu haben, rechtfertigt diesen Eingriff in das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten der anderen Verkehrsteilnehmer nicht (so das Positionspapier zur Unzulässigkeit von Videoüberwachung aus Fahrzeugen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten (DSK) vom 28.01.2019 sowie die Orientierungshilfe Videoüberwachung durch nicht-öffentliche Stellen der DSK vom 17.07.2020).

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29.09.2021
Einmal Homeoffice, immer Homeoffice?
Portrait von Thomas Niklas / Thomas Köllmann
Thomas Niklas / Thomas Köllmann

Mobile Arbeit und Homeoffice sind ohne Zweifel die Gewinner der Pandemie. Während Unternehmen die zunehmende Flexibilität häufig als Baustein ihres Employer-Branding betrachten, treten Arbeitsrechtler auf die Bremse: fehlende Kontrollmöglichkeiten, umfassende Vorgaben des Arbeits- und Datenschutzes sowie unklare Beendigungsmöglichkeiten bergen rechtliche Risiken. Vereinbarungen zur mobilen Arbeit und Homeoffice werden daher immer umfangreicher und enthalten regelmäßig konkrete Beendigungsmöglichkeiten, die von Widerrufsvorbehalten über Kündigungsrechte bis hin zu (erweiterten) Weisungsrechten reichen. Eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des LAG Nürnberg vom 11.5.2021 (7 Sa 289/20) befasst sich mit einigen praxisrelevanten Themen im Zusammenhang mit entsprechenden Beendigungsmöglichkeiten.

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23.09.2021
Arbeitszeugnis: Anspruch auf Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel
Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Bereits das LAG Düsseldorf beschäftigte sich Anfang des Jahres mit der Frage, ob Arbeitnehmende einen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel haben (Urteil vom 12.1.2021 – 3 Sa 800/20). Nunmehr hatte das LAG München (Urteil vom 15.7.2021 – 3 Sa 188/21) die Frage zu entscheiden, ob über eine Dankes- und Wunschformel hinaus auch ein Anspruch auf eine Bedauernsformel besteht.

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19.09.2021
Fehlende Zuständigkeit der Einigungsstelle bei Beschwerde über Rechtsanspruch
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Bestehen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber Meinungsverschiedenheiten über die Berechtigung einer Beschwerde, die ein Arbeitnehmer gegenüber dem Betriebsrat erhoben und dieser als berechtigt erachtet hat, kann der Betriebsrat nach § 85 Abs. 2 S. 1 BetrVG die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt nach § 85 Abs. 2 S. 2 BetrVG die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. § 85 Abs. 2 S. 3 BetrVG lautet wörtlich: "Dies gilt nicht, soweit Gegenstand der Beschwerde ein Rechtsanspruch ist." Fraglich ist, wann (k)ein Rechtsanspruch Gegenstand einer Beschwerde ist und was (nicht) gilt, wenn Gegenstand der Beschwerde möglicherweise ein Rechtsanspruch ist.

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08.09.2021
Hätte ich nicht gedacht: BAG überrascht mit Urteil zur Erschütterung des Beweiswerts einer AU-Bescheinigung
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Ich möchte Ihnen die Pressemitteilung 25/21 des BAG vom heutigen Tage zur Erschütterung des Beweiswertes einer nach Kündigung eingereichten AU-Bescheinigung wiedergeben. Ich bin - angenehm - überrascht, weil so Argumentationsansätze zur Missbrauchsbekämpfung vorliegen. Zumindest steigt die Darlegungslast, vielleicht reagiert auch die Ärzteschaft etwas zurückhaltender.

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08.09.2021
Betriebsrat kann elektronische Zeiterfassung erzwingen
Portrait von Thomas Niklas
Thomas Niklas

Zu dieser Auffassung ist zumindest das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm in einer aufsehenerregenden Entscheidung vom 27. Juli 2021 (7 TaBV 79/20) gelangt.

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02.09.2021
Die neue Corona-ArbSchV ist da – und enttäuscht
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Am 1. September hat das Bundeskabinett eine erneute Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen, die am 10. September 2021 in Kraft treten und voraussichtlich bis zum 24. November 2021 gelten wird (hier abrufbar). Diese enthält zwei wesentliche Neuerungen:

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01.09.2021
Der Impfstatus darf nicht abgefragt werden! Oder?
Portrait von Thomas Niklas
Thomas Niklas

Die Frage nach dem Corona-Impfstatus gehört aktuell zu den üblichen Gepflogenheiten, wenn man etwa ein Restaurant besuchen oder an Kulturveranstaltungen teilnehmen möchte. Auch im Arbeitsleben wird der Impfstatus vielfach abgefragt. Ob dies zulässig ist, ist jedoch eine rechtliche Grauzone und wird unterschiedlich beurteilt. Nachdem Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im Rahmen einer Fernsehsendung Anfang der Woche die Vorstellung geäußert hat, dass Arbeitgeber künftig Arbeitnehmer nach ihrem Impfstatus fragen dürfen, hat die entsprechende Diskussion noch einmal Fahrt aufgenommen.

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01.09.2021
Zumutbare vorübergehende Beschäftigung beim Betriebserwerber
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Auf den Annahmeverzugslohn des Arbeitnehmers ist nach § 615 Satz 1 BGB unter anderem anzurechnen, was der Arbeitnehmer zu erwerben böswillig unterlässt. Hierbei kann es sich auch um dieselbe Tätigkeit handeln, die der Arbeitnehmer im Falle der Veräußerung eines Betriebes bislang für seinen Arbeitgeber verrichtet hat und vorübergehend im Betrieb des Bewerbers verrichten soll. In dem konkreten vom BAG entschiedenen Fall hatte der Arbeitnehmer keine Einwendungen gegen den Betriebserwerber erhoben, er hatte jedoch von seinem Recht, den Übergang seines Arbeitsverhältnisses zu widersprechen, nach § 613 a Abs. 6 BGB Gebrauch gemacht. Daraufhin hatte der Betriebsveräußerer mitgeteilt, dass er keine Beschäftigungsmöglichkeit für ihn hätte, der Arbeitnehmer jedoch für die nächsten 12 Monate im Betrieb des Betriebserwerber seiner bisherigen Tätigkeit nachgehen könne (BAG vom 19.5.2021 - 5 AZR 420/20, ArbRB online).

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20.08.2021
Maskenpflicht kann in Betrieben in NRW aufgehoben werden
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Ab heute, dem 20. August 2021, gilt in NRW eine neue Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO NRW). Für Arbeitgeber ist insbesondere § 3 Abs. 2 Nr. 4 relevant. Danach kann auf das Tragen einer Maske im Betrieb unter bestimmten Voraussetzungen verzichtet werden. Voraussetzung ist, dass eine Maskenpflicht nach § 3 Abs. 1 der CoronaSchVO NRW überhaupt besteht. Das betrifft gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 insbesondere Betriebe mit Kunden- und Besucherverkehr.

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04.08.2021
Erneut Neues vom BAG zur Unwirksamkeit einer umfassenden Verfallklausel  
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von Ausschluss-bzw. Verfallklauseln ist seit Jahren im Fluss. Im Jahr 2013 hatte der 8. Senat des BAG entschieden, dass Ausschlussklauseln trotz der gesetzlichen Regelung der §§ 202 Abs. 1, 276 Abs. 3 BGB auch dann wirksam sind, wenn sie Ansprüche aus Haftung gegen Vorsatzes nicht ausnehmen. Außerhalb des Arbeitsrechts sieht dies der BGH seit jeher anders. Seine davon abweichende Rechtsprechung hat das BAG nun im Urteil vom 26.11.2020 (8 AZR 58/20, ArbRB 2021, 132 [Hülbach]) geändert.

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03.08.2021
Home-Office auch für Auszubildende?
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Mobile Arbeit in Form der Tätigkeit im Home-Office ist weiter in der Diskussion. Viele Unternehmen erwägen auch nach Beendigung der Pandemie, ihren Mitarbeitern zumindest teilweise zu ermöglichen, die von ihnen vertraglich geschuldete Tätigkeit nicht im Unternehmen, sondern mobil zu erledigen. Hierbei steht insbesondere das Home-Office im Vordergrund.

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20.07.2021
Die Beteiligung einer Schwerbehindertenvertretung bei Leistungsbeurteilungen nach ERA-TV Metall - Ausgangspunkt Tarifrecht – Endpunkt allgemeines Arbeitsrecht?
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Entscheidungen zum Tarifrecht werden in der Beratungspraxis häufig nur von denjenigen zur Kenntnis genommen, die mit dem einschlägigen Tarifvertrag täglich zu tun haben. Hierbei wird unterschätzt, dass derartige Entscheidungen allgemeine Aussagen enthalten können, die über das Tarifrecht hinaus gelten. Ein Beispiel hierfür ist eine Entscheidung des BAG vom 24.2.2021 – 7 ABR 9/20 – die vordergründig nur Aussagen zur Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei einer Leistungsbeurteilung nach dem Entgeltrahmenabkommen des Metalltarifvertrags NRW enthält, tatsächlich aber allgemeine arbeitsrechtliche Gültigkeit beanspruchen kann.

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10.07.2021
Änderungskündigung: Home-Office (k)ein milderes Mittel?
Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Ich möchte kurz auf das Urteil des ArbG Köln v 20.5.2021 (Az.: 8 Ca 7667/20) aufmerksam machen. Das Urteil lässt sich wie folgt zusammenfassen:

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09.07.2021
Neue Testpflicht für Urlaubsrückkehrer in NRW
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Heute ist in NRW eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO NRW) in Kraft getreten (hier abrufbar).

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07.07.2021
Beginn der kurzen Verjährungsfrist bei Verstoß gegen Wettbewerbsverbot
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Nach § 61 Abs. 2 HGB verjähren die Ansprüche des § 61 Abs. 1 HGB in drei Monaten und beginnt die Frist in dem Zeitpunkt zu laufen, in welchem der Arbeitgeber Kenntnis vom Abschluss des Geschäfts erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste und ohne Rücksicht auf diese Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von dem Abschluss des Geschäfts an. Nach der Rechtsprechung des BAG gilt die kurze Verjährungsfrist wegen ihres Zwecks auch für andere, in Anspruchskonkurrenz zu § 61 Abs. 1 HGB stehende Ansprüche wegen eines Wettbewerbsverstoßes, also z.B. aus § 826 BGB oder aus § 9 S. 1 i.V.m. § 3 UWG.

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01.07.2021
BEM nicht ohne Begleitung
Portrait von Detlef Grimm
Detlef Grimm

Das Teilhabestärkungsgesetz  (BGBl. 2021, Teil I, Seite 1395) hat die Spielregeln für das BEM verändert: Nach dem mit Wirkung zum 10.6.2021 eingefügten § 167 Abs. 2 Satz 2 SGB IX können Beschäftigte bei der Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements "zusätzlich eine Vertrauensperson eigener Wahl hinzuziehen."

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24.06.2021
Neufassung der Corona-ArbSchV verabschiedet
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Das Bundeskabinett hat den Referentenentwurf der Corona-ArbSchV (hierzu mein Blog vom 18. Juni 2021) am 23. Juni 2021 in leicht angepasster Form verabschiedet. Neu ist insbesondere die Regelung zum In- und Außerkrafttreten in § 5. Dort heißt es nun:

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20.06.2021
Keine Kurzarbeit Null, keine Kürzung des Urlaubs?
Portrait von Daniel Mantel
Daniel Mantel Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Urlaubsansprüche dürfen bei Kurzarbeit nicht anteilig gekürzt werden, sofern keine Kurzarbeit Null zu Grunde liegt. Dies entschied das ArbG Osnabrück für mehrere gleichgelagerte Fälle (Urt. v. 08.06.2021 - 3 Ca 108/21, u. a.)

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18.06.2021
Der Referentenentwurf der neuen Corona-ArbSchV - Testangebotspflicht bleibt
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Im Internet kursiert der Referentenentwurf der neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die vom 1. Juli bis zum 30. September gelten soll. Aufgrund der rückläufigen Neuinfektionszahlen und des stetigen Impffortschritts verbleiben nur noch grundlegende Vorgaben wie Kontaktreduzierung, Testangebotspflicht sowie die Verpflichtung zur Erstellung und Aktualisierung betrieblicher Hygieneschutzkonzepte in der Corona-ArbSchV. Im Einzelnen:

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11.06.2021
LAG Köln bestätigt Maskenpflicht für Bauamt-Mitarbeiter – auch kein Anspruch auf Homeoffice
Portrait von Stefan Freh
Stefan Freh

Mit der steigenden Impfquote entspannt sich die pandemische Lage und Unternehmen führen erste Lockerungen ein. Die Maskenpflicht dürfte jedoch in vielen Betrieben noch eine Weile bestehen bleiben. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV), die zu den vom Arbeitgeber zu treffenden Schutzmaßnahmen auch die Anordnung einer Tragepflicht von Atemschutzmasken zählt, gilt mindestens noch bis zum 30. Juni 2021. Ob und in welcher Form die Verordnung verlängert wird, ist derzeit noch unklar.

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31.05.2021
Erweiterung der Beteiligungsrechte des Wirtschaftsausschusses durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Am 27. Mai 2021 haben sich die Regierungsfraktionen auf die Verabschiedung des Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten, allgemein als Lieferkettengesetz bezeichnet, geeinigt. Der Gesetzentwurf hat noch zahlreiche Änderungen erfahren. Dies betrifft auch die Änderung der Kurzüberschrift des Hauptstücks des Lieferkettengesetz, dem „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten“, das in Art. 1 enthalten ist. Dies wird nun nicht mehr Sorgfaltspflichtengesetz heißen, sondern Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG).

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25.05.2021
Das "Betriebsrätemodernisierungsgesetz" passiert den Bundestag
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Der Bundestag hat am 21.5.2021 in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt ("Betriebsrätemodernisierungsgesetz") verabschiedet. Gegenüber dem Regierungsentwurf (s. hierzu den Blog-Beitrag von Thomas Niklas) sind im Wesentlichen folgende Ergänzungen bzw. Änderungen erfolgt:

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20.05.2021
Der neues „Mindestlohn“ für Azubis: Wie hoch ist die Mindestausbildungsvergütung bei Ausbildungsbeginn im Jahr 2021?
Portrait von Wolfgang Kleinebrink
Wolfgang Kleinebrink

Bei einem Beginn der Berufsausbildung nach dem 31. Dezember 2019 legt das Berufsbildungsgesetz (BBiG) neuerdings einen Mindestvergütungssatz sowie die Aufschläge fest, die bei fortschreitender Berufsausbildung zusätzlich zu zahlen sind. Das Gesetz stellt für die Berechnung der Mindestausbildungsvergütung nach § 17 Abs. 2 BBiG auf die monatliche Ausbildungsvergütung ab. Die Höhe der Mindestausbildungsvergütung bestimmt sich nach dem Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung:

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17.05.2021
Änderung der Rechtsprechung des BAG zu Ausschlussfristen
Portrait von Axel Groeger
Axel Groeger

Vertragsklauseln, die nur in außergewöhnlichen, von den Vertragspartnern bei Vertragsabschluss nicht für regelungsbedürftig gehaltenen Fällen gegen das Gesetz verstoßen, hat das BAG bislang als wirksam angesehen, da eine am Sinn und Zweck solcher Klauseln orientierte Auslegung ergebe, dass derartige Ausnahmefälle von der Klausel gar nicht erfasst werden sollen (BAG vom 20.6.2013 - 8 AZR 280/12, ArbRB 2013, 363 [Schäder]).

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