Mediation

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Willkommen in unserem Mediation Blog! Namhafte Experten berichten regelmäßig über die Grundfragen und neuesten Entwicklungen aus dem Bereich der Mediation sowie aller Schnittstellen und verwandten Verfahren außergerichtlicher Streitbeilegung. Ein Großteil der Inhalte unseres Blogs wird von den qualifizierten Autorinnen und Autoren der interdisziplinären Fachzeitschrift ZKM (Zeitschrift für Konfliktmanagement) erstellt.

Entdecken Sie jetzt unseren Mediation Blog und profitieren Sie von den Expertenmeinungen und aktuellen Recherchen, die Ihnen in der täglichen Praxis von großem Nutzen sein können. Bleiben Sie auf dem neuesten Stand, indem Sie unseren Blog regelmäßig besuchen und sich umfassend informieren.

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07.10.2021
Mediation via Videokonferenzsystem
Portrait von Dr. Annette Ehrnsperger
Dr. Annette Ehrnsperger Rechtsanwältin, Mediatorin, SAP Deutschland

Durch die pandemie-bedingten Abstandsgebote sind Online-Mediationen inzwischen in vielen Bereichen an der Tagesordnung: Der Mediator sitzt nicht mit den Parteien physisch im selben Raum, sondern nutzt eine in der Regel eine internetbasierte Videokonferenz, um die Beteiligten virtuell am Computerbildschirm zu Mediationsgesprächen zusammen zu bringen. Viele Anbieter derartiger Videokonferenzlösungen arbeiten mit weltweit verteilten Infrastrukturen und haben ihren Firmensitz in den USA, so dass davon auszugehen ist, dass personenbezogene Daten, die im Rahmen der Videokonferenz anfallen, weltweit verarbeitet werden. Anders als bei Mediationsgesprächen vor Ort fallen die Gesprächsinhalte und u.U. am Bildschirm geteilte Inhalte nicht nur unter das Vertraulichkeitsgebot der Mediation, sondern auch in den Anwendungsbereich des europäischen Datenschutzrechts. Seit der Einführung der DSGVO gelten dort strikte Regelungen für internationale Transfers personenbezogener Daten in Länder außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Der Gefährdung personenbezogener Daten durch Zugriffsbefugnisse drittstaatlicher Behörden außerhalb dieses geografischen Bereichs wird spätestens seit dem „Schrems II“ Urteil des EuGH vom Juli 2020 und darauf aufbauenden europäischen Folgebeschlüssen große Aufmerksamkeit gewidmet. Bei Verletzung geltenden Datenschutzrechts drohen nicht nur Schadensersatzforderungen der Betroffenen, sondern auch Maßnahmen der Aufsichtsbehörden bis hin zu Bußgeldern. Daher empfiehlt es sich für Mediatoren, bei der Auswahl eines geeigneten Videokonferenzdienstes besondere Vorsicht walten zu lassen. In ZKM 5/2021, 175 ff. befasse ich mich eingehend mit diesen Fragestellungen und zeige Lösungsmöglichkeiten auf.

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23.08.2021
Die Weiterentwicklung der Zivilprozessordnung zu einer Zivilkonfliktlösungsordnung
Portrait von Dr. Felix Steffek, LL.M. (Cambridge)
Dr. Felix Steffek, LL.M. (Cambridge) University of Cambridge

Die Reformen und Neuerungen des Rechts der Konfliktlösung in den letzten 10 Jahren spiegeln den gesellschaftlichen und technischen Wandel wider. Das Mediationsgesetz und das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz sind Antworten des Gesetzgebers auf das Verlangen nach einer differenzierten Konfliktbewältigung. Zugang zum Recht (access to justice) bedeutet im 21. Jahrhundert nicht mehr Zugang zum Gericht, sondern Zugang zu einer Vielzahl gerichtlicher und außergerichtlicher Streitbeilegungsverfahren, die den Konfliktlösungsinteressen der Parteien gerecht werden. Die Online-Streitbeilegungsverordnung auf europäischer Ebene und das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz in Deutschland sind Beispiele für die Digitalisierung der Konfliktlösung. Trotz dieser wichtigen Fortschritte ist die Regelung der Konfliktlösungsverfahren in Deutschland allerdings weiterhin lückenhaft, inkonsistent und zu stark auf das Gerichtsverfahren hin ausgerichtet.

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09.08.2021
Reputation der Mediation – Steigerung durch Regulierung?
Portrait von Prof. Dr. Fritz Jost
Prof. Dr. Fritz Jost Universität Bielefeld

Jedenfalls einige Professionen genießen hohes Ansehen in der Öffentlichkeit und werden in einem Umfang nachgefragt, welcher die Berufsträgerinnen und -träger auskömmlich leben lässt. In bestimmten persönlichen Krisen ist es unabweisbar, ihren Rat und Beistand einzuholen, wenn man etwa an die Ärzte- und die Rechtsanwaltschaft denkt. Als Berufsstand weisen sie das besondere Merkmal des (Zwangs-)Zusammenschlusses in einer Körperschaft (Kammer) aus, welche repräsentiert, aber auch Regulierungs- und Kontrollfunktionen wahrnimmt. Es besteht also eine berufliche Selbstverwaltung unterhalb der Staatsebene mit festen Strukturen und Aufgaben. Denkt man über die Förderung der Mediation (und damit der berufsmäßigen Mediatorinnen und Mediatoren) nach, kann man schon auf den Gedanken kommen, dass eine Teilhabe an diesem Nimbus hilfreich sein könnte. So schlägt denn auch die Deutsche Stiftung Mediation die Verkammerung der Mediatorenschaft vor. Die in der Bundesrechtsanwaltsordnung detailliert geregelte Rechtsanwaltskammer dient als Blaupause (Positionspapier von Bauckmann). Ein Diskussionsanstoß ist immer gut, und er ist zielgerichteter als manches, was jedenfalls den Chat bei der vom BMJV am 28.5.2021 veranstalteten Video-Konferenz „Stärkung der Mediation: Qualitäts- und Reputations­steigerung durch mehr staatliche Regulierung?“ durchlief. Eine Abstimmung dort ließ den Vorschlag jedoch durchfallen (56 : 29 % bei 15 % Unentschiedenen), fand aber sozusagen ohne Aussprache statt. Argumente sind also noch gefragt, und die ZKM hat wichtigen Themen der Konferenz ein eigenes Heft (ZKM 4/2021) gewidmet, auf welches hier Bezug genommen wird.

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19.06.2021
Neues zur Mediation in der Unternehmenskrise
Portrait von Dr. Jörg Schneider-Brodtmann
Dr. Jörg Schneider-Brodtmann Rechtsanwalt und Mediator, Menold Bezler, Stuttgart

Das Anfang 2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRUG) schafft erstmals einen gesetzlichen Rahmen für die außergerichtliche Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen im Falle einer drohenden Insolvenz. Dieser schließt die bisher bestehende Lücke zwischen dem Insolvenzfahren als einem rechtsförmlichen und integrierten Gesamtverfahren und der in Deutschland bisher nicht gesetzlich geregelten außergerichtlichen „freien“ Sanierung als einem parteiautonomen und rein konsensualen Verfahren.

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09.05.2021
Die Sache mit der Zertifizierung: Vier Fragen zum Nachdenken
Portrait von Dr. Martin Fries
Dr. Martin Fries

Auftakt zur dritten Runde: Knapp neun Jahre nach dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes und knapp vier Jahre nach dem Erlass der Zertifizierungs-Verordnung gibt es aktuell einen neuen Versuch, die Qualität und Reputation des Mediationsverfahrens zu stärken. Auf dem Tisch des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) liegen Vorschläge zur Errichtung einer zentralen Zertifizierungsstelle bzw. einer Mediatorenkammer. Im Wege einer Neufassung der Zertifizierungs-Verordnung könnte eine solche Institution mit der Zertifizierung von Mediatoren betraut werden.

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05.05.2021
Neurobiologische Wirkfaktoren als Ergänzung zum Harvard-Konzept?
Portrait von Ulrich Egger
Ulrich Egger Senior Partner, Egger Philips & Partner, Zürich

In seinem Beitrag „Alles nur gesunder Menschenverstand?“ (ZKM 1/2021, 32 ff.) erläutert Adrian Schweizer seine Erkenntnisse zur Wirksamkeitsforschung psychotherapeutischer Massnahmen und zieht Rückschlüsse auf die Mediation und auf das von vielen Praktikern geschätzte Harvard-Konzept. Dies ist begrüssenswert. Anderseits dürfte sein Anspruch, dass sich «professionell arbeitende» MediatorInnen neurobiologisch absichern sollten, nicht überall auf offene Ohren stossen.

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12.04.2021
„Mediationspreise und Mediationsräume“
Portrait von Prof. Dr. Lars Kirchhoff
Prof. Dr. Lars Kirchhoff Institut für Konfliktmanagement (IKM), Europa-Universität Viadrina

Online-Veranstaltung der CfM am 27. April von 17-19 Uhr

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17.01.2021
Aus dem Lot geratene Verträge - Alles nur Verhandlungssache?
Portrait von Dr. Jürgen Klowait
Dr. Jürgen Klowait Interim-Manager, Rechtsanwalt & Mediator

Der aktuellen Covid-19-Pandemie etwas Positives abzugewinnen, ist ein Versuch, der angesichts gravierendster gesundheitlicher, wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Folgen grundsätzlich zum Scheitern verurteilt sein wird. Vielfach wurde schon bemerkt, dass die derzeitige pandemische Lage eines allerdings schon bewirken kann – nämlich den Blick zu schärfen, was in unserem Gemeinwesen gut funktioniert und wo es dringenden Verbesserungsbedarf gibt. Dies gilt auch für das deutsche Zivil- und Vertragsrecht. Unbestritten ist die bundesdeutsche Rechtslandschaft geprägt durch ein bewährtes Zivilrechtssystem mit einer in Summe gut funktionierenden, unabhängigen Gerichtsbarkeit. Das Bürgerliche Gesetzbuch gewährleistet die auf dem Prinzip der Privatautonomie beruhende Vertragsfreiheit und bringt diese durch den Grundsatz „pacta sunt servanda“ in ausgewogener Form mit dem Gebot der Rechtssicherheit in Einklang. Im Rahmen bestehender Gesetze sind die Parteien frei, vertragliche Regelungen jedweder Art zu vereinbaren. Ist der Vertrag einmal unterzeichnet, sind beide Seiten rechtlich an dessen Inhalt gebunden. Solange Einvernehmlichkeit über spätere Änderungen besteht, beinhaltet und fordert die Privatautonomie daneben auch die Zulässigkeit späterer konsensualer Vertragsänderungen und -anpassungen.

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10.12.2020
Mediation nach der WEG-Reform interessanter denn je
Portrait von Burkhard Zaubel
Burkhard Zaubel Zertifizierter (Wirtschafts)Mediator, Rechtsanwalt, Bankkaufmann

„Wenn der Richter nicht mehr weiter kann, muss der Mediator ran…“

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16.11.2020
Mediation in Zivilverfahren ist auch eine Kostenfrage!
Portrait von Frauke Köhler
Frauke Köhler Oberstaatsanwältin beim BGH

Konsensuale Streitbeilegungsverfahren haben sich trotz wiederholter Gesetzesinitiativen bislang nicht wie erhofft in unserem Rechtsschutzsystem etabliert. Was ist zu tun, um das zu ändern? Wissenschaft und Praxis sind sich weitestgehend einig, dass die Verfahrenskosten für die Konfliktparteien ein wesentliches Kriterium bei der Verfahrenswahl sind. Gerade im Bereich des Kostenrechts werden konsensuale Streitbeilegungsverfahren aber nach wie vor benachteiligt. Der Gesetzgeber hat zwar in § 69b GKG und § 61a FamFG Öffnungsklauseln für die Länder zur Reduktion der Gerichtskosten geschaffen. „Belohnt“ wird aber nur der erfolgreiche Abschluss einer den Konflikt vollständig lösenden Mediationsvereinbarung. Das Risiko eines – auch nur teilweisen – Misslingens einer einvernehmlichen Konfliktbeilegung hat der Gesetzgeber vollständig bei den Konfliktparteien belassen. Bislang hat nur Niedersachsen von der Öffnungsklausel Gebrauch gemacht. Es darf trotzdem bezweifelt werden, dass konsensuale Streitbeilegungsverfahren dort künftig eine merklich höhere Akzeptanz erfahren. Dabei ließen sich die kostenrechtlichen Rahmenbedingungen für konsensuale Streitbeilegungsverfahren ohne nennenswerten gesetzgeberischen Aufwand grundlegend verbessern. Die Gesetzessystematik im Bereich der Gerichtskosten böte ausreichend Spielraum für eine Regelung, die dem erfolgreichen ebenso wie dem erfolglosen Versuch einer einvernehmlichen Konfliktlösung differenziert Rechnung trüge. Auch die Gewährung einer – gerade von Mediatoren und Mediatorinnen vehement befürworteten – Mediationskostenhilfe ließe sich problemlos in die Prüfung einer Entscheidung nach § 278a ZPO und §§ 36a, 135, 156 FamFG integrieren.

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07.10.2020
Covid-19 und Mediation: Vollstreckbarkeit internationaler Mediationsergebnisse durch das Singapur-Übereinkommen
Portrait von Prof. Dr. Simon J. Heetkamp
Prof. Dr. Simon J. Heetkamp Professor an der TH Köln/ivwKöln | Richter am Landgericht

Die durch Covid-19 verursachten weltweiten Unterbrechungen der Wirtschaftskreisläufe werden wegen nachfolgender Störungen von Produktionsabläufen, Lieferketten und unternehmerischer Liquidität zwangsläufig zu einer Vielzahl von Rechtsstreitigkeiten führen. Für deren Beilegung könnten Mediationsverfahren besonders geeignet sein, da keine der Parteien ein Verschulden am Ausbruch der Pandemie trägt und streitentscheidend die einmaligen Umstände der Coronakrise, teils ungeklärte Rechtsfragen und eine etwaig vorzunehmende Vertragsauslegung sein dürften (siehe in diesem Zusammenhang auch die Meldung zum entsprechenden Hintergrund einer Kleinen Anfrage der FDP zur Mediation in Coronazeiten und die entsprechende „Mediations-Initiative“ des Vienna International Arbitration Centre ). Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein in dieser Sachlage anzustrebender gerechter Interessenausgleich und ein Erhalt der unternehmerischen Beziehungen vornehmliche Wesensmerkmale von Mediationsverfahren sind.

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29.09.2020
Alternativer Streitbeilegung bei Menschenrechtsverletzungen – Web-Konferenz am 14.9.2020
Portrait von Martin Suchrow
Martin Suchrow Wiss. Mitarbeiter, Europa Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

Ko-Autorin: Helene Bond Stud. Mitarbeiterin, Europa Universität Viadrina Frankfurt (Oder)

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03.09.2020
Was Sie schon immer zum Thema „Schlichtung & Co.“ wissen wollten…
Portrait von Felix Braun
Felix Braun Universalschlichtungsstelle des Bundes, Vorstand des Zentrums für Schlichtung e.V.

Immer wieder stellen wir bei unserer Arbeit fest, dass noch viel zu viele Menschen in Deutschland nur vage Vorstellungen davon haben, was Schlichtung und Mediation sind.

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30.07.2020
Mediation: analog – und kostenlos?
Portrait von Prof. Dr. Christopher Schmidt
Prof. Dr. Christopher Schmidt Hochschule Esslingen

Im Familienrecht wird derzeit diskutiert, ob auch nach der COVID-19-Pandemie verstärkt elektronische Formen wie Videokonferenzen genutzt werden sollen. Für Beteiligte an gerichtlichen Verfahren wäre es eine Erleichterung, wenn diese vollständig vom Schreibtisch oder aus dem heimischen Wohnzimmer geführt werden könnten.

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22.06.2020
Warum nutzen Unternehmen in Deutschland bislang kaum die Wirtschaftsmediation?
Portrait von Dr. Alexander Steinbrecher, LL.M. (Tulane)
Dr. Alexander Steinbrecher, LL.M. (Tulane) RA und Mediator, Bombardier Transportation Group

Für diese Woche hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eine Fachkonferenz geplant, um – laut eigener Pressemitteilung – „acht Jahre nach dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes eine umfassende Bestandsaufnahme vorzunehmen.“ Die Konferenz wurde zwischenzeitlich – mit unveränderter Ankündigung - aufs Frühjahr 2021 verschoben. Anlass genug, die Mediationsentwicklungen einmal aus Nutzerperspektive zu beleuchten, wozu ich in der aktuellen Ausgabe der ZKM (3/2020, 107 ff.) eingeladen war.

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26.04.2020
Wichtige Gesetze werden modernisiert – aber Entscheidendes fehlt
Portrait von Prof. Dr. Reinhard Greger
Prof. Dr. Reinhard Greger RiBGH a.D., Universität Erlangen-Nürnberg

Wo Menschen eng zusammenleben oder gemeinsam wirtschaften, sind Konflikte unumgänglich. Zu nah sind sich die Interessensphären, als dass sich Reibungsflächen vermeiden ließen. Gerade auf solchen Gebieten sollte die Rechtsordnung nicht nur für klare Rechtsregeln sorgen, sondern auch Wege zur Konfliktvermeidung und -behandlung eröffnen.

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20.04.2020
Konflikte gehen nicht in Quarantäne - Lassen sich Mediations- und Schiedsverfahren auch online effizient führen?
Portrait von Dr. Andreas Hacke
Dr. Andreas Hacke RA, Schiedsrichter und Mediator, Zwanzig Hacke Meilke & Partner

Konflikte gehen nicht in Quarantäne. Eher im Gegenteil. Die COVID-19-Pandemie belastet zahlreiche bisher konfliktfreie Geschäfts- und Vertragsbeziehungen mit plötzlich auftretenden, teils massiven Konflikten. Leistungs- und Lieferbeziehungen werden gestört, die Erfüllung vieler Verträge ist unmöglich geworden oder erschwert, Parteien versuchen, vertraglichen Bindungen zu entkommen oder diese zumindest zu lockern. Dabei ist die Liquidität vieler Unternehmen und Unternehmer angespannt, was eine schnelle Konfliktlösung besonders wichtig macht.

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31.03.2020
Nur ein Ausbildungsmarkt? Mediationsausbildungen entfalten Wirkung auf vielen Ebenen!
Portrait von Dipl.-Psych. Kirsten Schroeter
Dipl.-Psych. Kirsten Schroeter Wissenschaftliche Leitung des Masterstudiengangs Mediation und Konfliktmanagement, Europa-Universität Viadrina

Ko-Autorin: Prof. Dr. Ulla Gläßer Master-Studiengang Mediation, Institut für Konfliktmanagement, Europa-Universität Viadrina

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12.03.2020
Erfahrungsaustausch der Verbraucherschlichtungsstellen im BMJV
Portrait von Felix Braun
Felix Braun Universalschlichtungsstelle des Bundes, Vorstand des Zentrums für Schlichtung e.V.

Am 18.02.2020 fand im BMJV ein Erfahrungsaustausch der Verbraucherschlichtungsstellen statt. In einer rund dreistündigen Diskussionsrunde wurden 15 Fragen diskutiert, die Praktiker besonders beschäftigen. Der Austausch zeigte, dass das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und die sich aus ihm ergebende Praxis eine sehr lebendige Materie ist.

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09.03.2020
Mediationskostenhilfe zeigt positive Effekte
Portrait von Prof. Dr. Reinhard Greger
Prof. Dr. Reinhard Greger RiBGH a.D., Universität Erlangen-Nürnberg

Die Evaluation des Berliner Modellprojekts „Geförderte Familienmediation“ (BIGFAM) hat gezeigt, dass es nicht nur sinnvoll, sondern geradezu geboten ist, wirtschaftlich schwachen Konfliktparteien nicht nur (wie das bisher der Fall ist) für ein gerichtliches Verfahren, sondern auch für eine auf Vorschlag des Gerichts eingeleitete Mediation Kostenhilfe zu gewähren. In dem Modellversuch konnten Elternpaare, denen für ein familiengerichtliches Verfahren wegen einer Sorgerechts- oder Umgangsstreitigkeit Verfahrenskostenhilfe bewilligt worden war, kostenfrei an einer bis zu 10 Sitzungen umfassenden Co-Mediation teilnehmen, die von einer anerkannten Einrichtung administriert und von qualifizierten Mediator(inn)en durchgeführt wurde. In gut der Hälfte dieser Mediationen, die ohne die finanzielle Förderung nicht zustande gekommen wären, wurde eine Einigung erzielt, die sich den Rückmeldungen der Eltern zufolge positiv auf die Situation der Kinder ausgewirkt hat.

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08.02.2020
Diversifizierung der Streitbeilegung in Japan
Portrait von Dr. Eva Schwittek
Dr. Eva Schwittek Rechtsanwältin, Notarin und Mediatorin

Auf Einladung der Universität Ōsaka haben wir in Japan ein Mediationsseminar gegeben. Wir, das sind drei deutsche Mediatoren – Christoph C. Paul, Christian von Baumbach und Dr. Eva Schwittek. Japan ist ein Land mit einer langen Tradition der außergerichtlichen Streitbeilegung. Warum wurden wir als deutsche Mediatoren dorthin eingeladen?

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20.01.2020
The Hague Rules on Business and Human Rights Arbitration – neue Regeln für die außergerichtliche Beilegung von menschenrechtlichen Streitigkeiten
Portrait von Prof. Dr. Ulla Gläßer
Prof. Dr. Ulla Gläßer Europa-Universität Viadrina

Die Schiedsgerichtsbarkeit – im Normalfall ein beliebtes Forum für internationale Handelsstreitigkeiten – könnte in Zukunft auch als Streitbeilegungsmechanismus für Menschenrechtsverletzungen im Verantwortungsbereich von Unternehmen an Boden gewinnen: Am 12. Dezember 2019 wurden im Friedenspalast von Den Haag “The Hague Rules on Business and Human Rights Arbitration“ (The Hague Rules) vorgestellt.

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25.11.2019
10 Jahre söp
Portrait von Dr. Christof Berlin
Dr. Christof Berlin Leiter der söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr

Seit nunmehr zehn Jahren vermittelt die söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr bei Streitigkeiten zwischen Reisenden und Verkehrsunternehmen. Die söp ist nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) von der Bundesregierung offiziell als Verbraucherschlichtungsstelle anerkannt und zudem bei der EU notifiziert. Sie arbeitet unabhängig, unparteilich und neutral. Die Schlichtungsstelle hat ihren Sitz in Berlin und beschäftigt rund 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

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11.11.2019
Der Reiz der Unterschiedlichkeit
Portrait von Dipl.-Psych. Alexandra Bielecke, M.A.
Dipl.-Psych. Alexandra Bielecke, M.A. Mediatorin (BM), Trainerin, Coach & Supervisorin

Medianden erleben es oftmals als erleichternd, wenn sie auf die Frage „Was führt Sie zu mir?“ in der zweiten Phase der Mediation so reden können, wie ihnen der Schnabel gewachsen ist. Dabei tut es ihnen gut, wenn sie von ihrem Streitpartner nicht unterbrochen werden. Es geht ihnen darum, dem/r Mediator*in ihre Version der Geschichte vorurteilsfrei darstellen zu können, so wie sie es erlebt haben, ohne einen Zweifel an der Richtigkeit der jeweiligen Aussagen.

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03.11.2019
Antwort auf Klaus-Dieter Neander (Blogbeitrag vom 25.10.2019)
Portrait von Dr. Maria Seehausen
Dr. Maria Seehausen Dipl.-Psychologin, Wirtschaftsmediatorin, Business & Personal Coach

Zunächst einmal möchte ich mich bei Herrn Neander für seinen Kommentar zu meiner jüngsten Veröffentlichung in der ZKM (Die emotionale Wirkung von Paraphrasieren, Seehausen, ZKM 2019, 164 ff.)  und das von ihm ausgesprochene Kompliment bedanken. Ich freue mich über die Resonanz auf den Artikel und begrüße die genauere Auseinandersetzung mit den Ergebnissen, die Herr Neander angeregt hat. Eine kritische Auseinandersetzung mit wissenschaftlichen Untersuchungen und deren Aussagen und Limitationen auch unter „Laien“ ist sehr wichtig. Dies gilt für die Neurowissenschaft vielleicht mehr als für andere Disziplinen, zum einen, weil es sich um eine vergleichsweise junge Wissenschaft handelt, zum anderen, weil in den letzten Jahren eine regelrechte Modeerscheinung rund um die Neurowissenschaft entstanden ist, innerhalb derer ursprünglich seriöse wissenschaftliche Forschung in Praxiskreisen (z.B. im Bereich Training und Coaching) leider manchmal mit einer pauschalisierten Darstellung der Ergebnisse zur Unterstützung von Behauptungen und Methoden herangezogen werden, deren Wirkung sich damit gar nicht beweisen lässt und auch nie bewiesen werden sollte. Dies geschieht sicherlich im besten Wissen und Gewissen aller Beteiligten, trotzdem plädiere ich persönlich für einen höchst achtsamen Umgang mit Sätzen wie „Die Neurowissenschaft hat gezeigt, dass...“ und kann mich Herrn Neanders Mahnung nur anschließen, nicht alles blind zu glauben, was das Wort Neurowissenschaft im Satz hat. Meiner Meinung nach entsteht dieser Effekt allerdings nicht in wissenschaftlichen Fachkreisen, in denen die Limitationen unserer Methoden gut bekannt sind, sondern später im Verbreitungsprozess, wenn Ergebnisse allzu eifrig generalisiert und instrumentalisiert werden. Die Neurowissenschaft befindet sich als Disziplin noch im Stadium der Adoleszenz und ist weit davon entfernt, unser gesamtes Denken, Fühlen und Verhalten zu entschlüsseln. Dafür ist das Gehirn viel zu komplex. Auch dienen ein bis drei Studien nicht dazu, irgendetwas zu beweisen, dafür braucht es eine viel größere Anzahl an Versuchsreplikationen. (Noch weniger lassen sich übrigens Dinge einfach „gründlich widerlegen“.) Unsere Untersuchungen konnten bestimmte Effekte dreimal nachweisen, ob diese Effekte allgemeine Gültigkeit beanspruchen können, wird sich noch zeigen. Als Wissenschaftler vergessen wir vielleicht manchmal, das zu sagen, weil es für uns so selbstverständlich ist. Umso besser, wenn uns jemand daran erinnert, und noch besser, wenn ein qualifizierter Austausch zwischen Wissenschaftlern und Praktikern stattfindet.

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25.10.2019
Überlegungen zur Veröffentlichung von Maria Seehausen (ZKM 5/2019, 164 ff.)
Portrait von Klaus-Dieter Neander, B.Sc.
Klaus-Dieter Neander, B.Sc. Zertif. Mediator, Hamburg

Mit großem Interesse habe ich die Zusammenfassung der drei Studien (Seehausen, ZKM 2019, 164 ff., siehe auch Blogbeitrag Seehausen vom 21.10.) gelesen, die belegen, dass Paraphrasieren ein wirksamer Ansatz (nicht nur) in der Mediation darstellt. Grundsätzlich – so werden vermutlich die meisten Medatior_innen – diese Ergebnisse der Untersuchungen bestätigen, ohne dass sie aufwändige Forschung dazu betrieben hätten. Aber in unserer wissenschaftsgläubigen Zeit freuen wir uns natürlich, wenn das, was wir zu wissen glauben, endlich auch „bewiesen“ wird.

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21.10.2019
Durchsetzung der Verbraucherstreitbeilegung ungenügend
Portrait von Prof. Dr. Fritz Jost
Prof. Dr. Fritz Jost Universität Bielefeld

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz von 2016 wird reformiert. Zum Gesetzent­wurf der Bundesregierung (BT-Drs. 19/10348) hat der Bundesrat rasch Stellung ge­nommen, die Bundesregierung repliziert (BT-Drs. 19/10991), und am 26.6.2019 wurden acht Sachverständige vom Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz angehört. Greift man heraus, dass der Bund zur angestrebten Flächen­deckung des Schlichtungsangebots mit einer von ihm getragenen Universalschlich­tungsstelle für die insoweit unwilligen Länder in die Bresche springt, so wurde dies überwiegend begrüßt. Soeben ist auch der Referentenentwurf des BMJV für die Verordnung zu der Universalschlichtungsstelle vorgelegt worden, welche mit den gesetzlichen Neuregelungen zum 1.1.2020 in Kraft treten soll. Überwiegend beklagt wurde in der Anhörung die geringe Nutzung des Verfahrens zur Streitbeilegung in Verbrauchersachen bzw. die geringe Bereitschaft gerade auch bekannter und für den Markt wichtiger Unternehmen, sich an hieran zu beteiligen. Daran ändert der Ent­wurf nichts, und in diesem Punkt besteht nach Gössl der größte Nachbesserungs­bedarf. Die Frage ist nur, was zu tun ist. Soll die Verpflichtung zur Teilnahme über die wenigen bisherigen Fälle ausgedehnt werden (vielleicht zur Klärung der Individualansprüche nach einer Musterfeststellungklage)? Oder (Kosten-)Nachteile in einem Prozess, unabhängig von dessen Ausgang, vorgesehen werden, wenn man sich am vorgängigen Schlichtungsverfahren nicht beteiligt hat? Oder ist die Kosten­last dieses Verfahrens, welche die Unternehmerseite trifft – sozusagen umgekehrt – zu mildern, weil dies von den Betroffenen als unfair angesehen werde (Gläßer)? Oder muss von staatlicher Seite mehr für das Verfahren geworben bzw. es besser präsentiert werden, so dass die Teilnahme als erwartbarer Regelfall anzusehen ist und die nach § 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG offen zu bekundende Verweigerung auf dem Markt als Manko gilt. Überlegung dieser Art finden sich auch im Hin- und Her zwischen Bundesregierung und Bundesrat mit einer gehörigen Portion Dissens und ohne dass eine Lösung des Problems erkennbar wäre (zu Modifikationen der Kosten­belastung der Unternehmerseite bei Verfahren vor der Universalschlichtungsstelle s. allerdings § 31 Abs. 2 VSBG-E bzw. § 6 Abs. 2 S. 2, Abs. 3 u.4 VO-E).

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21.10.2019
Positive Effekte des Paraphrasierens
Portrait von Dr. Maria Seehausen
Dr. Maria Seehausen Dipl.-Psychologin, Wirtschaftsmediatorin, Business & Personal Coach

Eine der wichtigsten Methoden der Mediation ist das Paraphrasieren. Nicht nur dient es der Strukturierung des Gesprächs und dem Herausarbeiten inhaltlicher Kernpunkte, es ist manchmal geradezu eine empathische Wunderwaffe.

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04.10.2019
Verbindliche Verbindlichkeit - Nachfolgeprozesse aktive gestalten
Portrait von Dr. Frank Halter
Dr. Frank Halter Center for Family Business der Universität St. Gallen, Schweiz

Die Unternehmensübertragung an Familienmitglieder (FBO = Family Buy Out) oder bestehende Mitarbeitende (MBO = Management Buy Out) bedarf viel Ziel. Die Praxis zeigt, dass dieser Weg nur mit «verbindlicher Verbindlichkeit» funktioniert.

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06.08.2019
Ausblick über den Tellerrand: Wie Konflikte in Zukunft beigelegt werden
Portrait von Prof. Dr. Beate Gsell und Sebastian Henke, Wiss. Mitarbeiter
Prof. Dr. Beate Gsell und Sebastian Henke, Wiss. Mitarbeiter Ludwig-Maximilian-Universität München

In Kooperation mit dem Munich Center for Dispute Resolution, einer Forschungsstelle der Juristischen Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU München), veranstaltete die Centrale für Mediation ihren 18. Mediations-Kongress am 5. und 6. April an der LMU in München. Im Zentrum standen Zukunftsfragen der Mediation. Dabei war der thematische Bogen weit gespannt und reichte von speziellen Fragen der allgegenwärtigen Digitalisierung bis hin zu den allgemeinen gesellschaftlich-politischen Rahmenbedingungen konsensualer Streitbeilegung und dem weit verbreiteten Eindruck, dass konsensorientierte Konfliktbewältigung in Zeiten von Trump und Co gesellschaftlich betrachtet gerade nicht en vogue ist. Anlässlich der Veröffentlichung einiger Vorträge im kommenden Heft 4/2019 der ZKM (für CfM-Mitglieder bereits online verfügbar), werden hier einige zentrale Erkenntnisse in Erinnerung gerufen.

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