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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht

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12.10.2020
Prospekthaftung: Der Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers
BGH v. 15.9.2020 - II ZR 20/19

Der Erwerber eines Kommanditanteils haftet nicht für eine vorvertragliche Aufklärungspflichtverletzung des Veräußerers, die diesem von einem Anleger zur Last gelegt wird.

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12.10.2020
Grunderwerbsteuer - Leistung eines Dritten gem. § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG
Hessisches FG v. 17.6.2020 - 5 K 2191/15

Bereits aus dem Umstand, dass die Leistung eines Dritten im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen des § 9 Abs. 2 Nr. 4 GrEStG ihrem "Hauptzweck" nach darauf gerichtet sein muss, dass der Veräußerer dem Erwerber das Grundstück überlässt, folgt, dass der Leistende mit einer Leistung in tatsächlicher Hinsicht mehrere Zwecke verfolgen kann.

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12.10.2020
Flugverspätung: Anspruch des Fluggastes auf Erstattung außergerichtlicher Anwaltskosten
BGH v. 1.9.2020 - X ZR 97/19

Das ausführende Luftverkehrsunternehmen muss einem Fluggast, dem ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 FluggastrechteVO zusteht, grundsätzlich auch die Kosten für die vorgerichtliche Geltendmachung des Anspruchs durch einen Rechtsanwalt ersetzen, wenn es die ihm gemäß Art. 14 Abs. 2 FluggastrechteVO obliegende Informationspflicht verletzt hat.

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09.10.2020
Konzernbetriebsratssitzung laut ArbG Berlin derzeit als Präsenzsitzung zulässig
ArbG Berlin v. 7.10.2020 - 7 BVGa 12816/20

Das ArbG Berlin hat in einem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass einem Konzernbetriebsrat die Durchführung einer Konzernbetriebsratssitzung als Präsenzsitzung nicht verboten werden kann.

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09.10.2020
Sonstige Leistungen eines Berufsreiters mit Turnier- und Ausbildungsstall
BFH v. 10.6.2020 - XI R 25/18

Preisgelder, die ein Reiter im Falle einer erfolgreichen Teilnahme an einem Turnier (vom Veranstalter oder vom Eigentümer des Pferdes) erhält, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung des Reiters. Die Gewährung unentgeltlicher sonstiger Leistungen aus unternehmerischen Gründen ist nicht steuerbar. Aufwendungen für die Vorbereitung und Teilnahme von Pferden an Turnieren stehen bei einem Unternehmer, der einen Turnier- und Ausbildungsstall betreibt, in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit seiner gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit, wenn die Pferde tatsächlich für den Verkauf bestimmt sind oder die Teilnahme an Turnieren objektiv ein Mittel zur Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit seines Unternehmens ist.

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09.10.2020
Schlussanträge des Generalanwalts zu Rufbereitschaftsdiensten bei der Feuerwehr oder an entlegenem Ort

Generalanwalt Giovanni Pitruzzella vertritt in seinen Schlussanträgen die Ansicht, dass für die Einstufung der Bereitschaftszeiten als Arbeitszeit oder Ruhezeit der entscheidende Faktor die Intensität der Einschränkungen ist, die sich aus der Unterwerfung des Arbeitnehmers unter die Weisungen des Arbeitgebers ergeben, insbesondere die Reaktionszeit auf den Ruf des Arbeitgebers.

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09.10.2020
Zur Änderung eines im Rahmen einer steuerrechtlichen Überleitungsrechnung ausgeübten Wahlrechts
BFH v. 27.5.2020 - XI R 12/18

Die geänderte Willensbetätigung zu einer wahlrechtsbezogenen Rechtsfolge (hier: Minderung von Anschaffungskosten gemäß § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG a.F.) ist nur nach Maßgabe der Regelungen zur Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG) steuerlich zugelassen, wenn sie (wie ebenfalls die ursprüngliche Wahl) in einer dem Finanzamt eingereichten Überleitungsrechnung (§ 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV) vor der Veranlagung erfolgt.

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09.10.2020
Anfechtung der Personalratswahl bei der BImA wegen Corona-bedingter Einschränkungen bei der Stimmabgabe bleibt ohne Erfolg
VG Köln v. 6.10.2020 - 33 K 1757/20.PVB

Die Wahl des Personalrats der Zentrale der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) muss nicht wiederholt werden. Das VG Köln lehnte in einem Wahlanfechtungsverfahren den Antrag ab, die Wahl für ungültig zu erklären. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, aufgrund von Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie sei die Stimmabgabe am 19.3.2020 nicht ordnungsgemäß verlaufen.

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09.10.2020
Online-Dossier: Arbeitsrecht in der (Corona-)Krise

Informationen und Arbeitshilfen zur betriebsbedingten Kündigung, Massenentlassung, Sozialplangestaltung, Umstrukturierung und Insolvenz

Schon vor Corona deuteten die Konjunkturdaten auf einen wirtschaftlichen Abschwung hin. Seit Beginn der Pandemie sieht es nunmehr endgültig so aus, dass die Wirtschaft in eine tiefe Krise geraten wird. Spätestens mit dem Auslaufen der Kurzarbeit werden Unternehmen daher zu Personalanpassungen gezwungen sein. Deren Folgen werden auch das Arbeitsrecht erreichen. Mit diesem Online-Dossier stellen wir Ihnen deshalb Informationen und Arbeitshilfen zur betriebsbedingten Kündigung, Massenentlassung, Sozialplangestaltung, Umstrukturierung und zur Insolvenz zur Verfügung:

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08.10.2020
Sonstige Leistungen eines Berufsreiters, der einen Turnier- und Ausbildungsstall betreibt
Kurzbesprechung

Preisgelder, die ein Reiter im Falle einer erfolgreichen Teilnahme an einem Turnier (vom Veranstalter oder vom Eigentümer des Pferdes) erhält, sind kein Entgelt für eine steuerbare Leistung des Reiters.
Die Gewährung unentgeltlicher sonstiger Leistungen aus unternehmerischen Gründen ist nicht steuerbar.
Aufwendungen für die Vorbereitung und Teilnahme von Pferden an Turnieren stehen bei einem Unternehmer, der einen Turnier- und Ausbildungsstall betreibt, in einem direkten und unmittelbaren Zusammenhang mit seiner gesamten wirtschaftlichen Tätigkeit, wenn die Pferde tatsächlich für den Verkauf bestimmt sind oder die Teilnahme an Turnieren objektiv ein Mittel zur Förderung der wirtschaftlichen Tätigkeit seines Unternehmens ist.
Die Mindestbemessungsgrundlage des § 10 Abs. 5 UStG ist nur auf solche entgeltliche Leistungen anzuwenden, die auch bei unentgeltlicher Erbringung steuerbar wären.

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08.10.2020
Anwendung des Rechtsgedankens des § 254 BGB im Steuerrecht
Kurzbesprechung

Der in § 254 BGB zum Ausdruck kommende Rechtsgedanke ist im Steuerrecht anzuwenden, wenn Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis ein Vertretenmüssen voraussetzen.
Die in Verwaltungsanweisungen des BZSt geregelte Möglichkeit, die in § 22a Abs. 1 EStG geforderten Angaben bei unverschuldeter Unkenntnis u.a. der Identifikationsnummer des Leistungsempfängers nicht nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz zu übermitteln, sondern die vorhandenen Teile dieser Angaben in Form einer csv-Datei auf einem Datenträger zu übersenden, stellt eine sachgerechte Konkretisierung der Exkulpationsregelung des § 22a Abs. 5 Satz 3 EStG dar.

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08.10.2020
Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung: Zur Aktivierung eines Anspruchs auf Investitionszulage
BFH v. 27.5.2020 - XI R 8/18

§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG a.F. ist formell verfassungsgemäß. "Gewinn" i.S.d. § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der Bilanzgewinn i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG und nicht der steuerliche Gewinn; § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG erlaubt daher eine Bilanzänderung lediglich in Höhe der sich aus der Steuerbilanz infolge der Bilanzänderung des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG ergebenden Gewinnänderung und nicht in Höhe der sich aus einer Bilanzänderung ergebenden steuerlichen Gewinnänderung, die auf einer Hinzurechnung außerhalb der Steuerbilanz (hier: § 10 Satz 1 InvZulG a.F.) beruht.

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08.10.2020
Anwendung des § 8b Abs. 2 KStG auf Erträge aus Währungssicherungsgeschäften
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 5.10.2020 hat die Finanzverwaltung auf die Entscheidung des BFH v. 10. 4. 2019 - I R 20/16 reagiert.

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08.10.2020
Deutsch-dänisches Steuerabkommen
Verwaltungsanweisung

Das BMF hat das Protokoll vom 1. Oktober 2020 zur Änderung des Abkommens vom 22. November 1995 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Dänemark zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und Vermögen sowie bei Nachlass-, Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen (Deutsch-dänisches Steuerabkommen) auf seiner Internet - Seite veröffentlicht.

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08.10.2020
Allgemeinverfügung der obersten Finanzbehörden der Länder
Verwaltungsanweisung

Mit Allgemeinverfügung v. 5.10.2020 haben die obersten Finanzbehörden der Länder bestimmte Einsprüche gegen den steuerlichen Ansatz von Renten zurückgewiesen.

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08.10.2020
Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zu Billigkeitsmaßnahmen
Verwaltungsanweisung

Mit gleich lautendem Ländererlass vom 1.10.2020 haben die Finanzbehörden der Länder zur Zuständigkeit für Stundungen nach § 222 AO und § 6 Abs. 4 AStG, Erlasse nach § 227 AO, Billigkeitsmaßnahmen nach § 163, § 234 Abs. 2, § 237 Abs. 4 AO, Absehen von Festsetzungen nach § 156 Abs. 2 AO und Niederschlagungen nach § 261 AO von Landessteuern und der sonstigen durch Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern und Abgaben Stellung genommen.

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08.10.2020
Unwirksame Schadensersatzklausel für Abbruch einer Mutter-Kind-Kur
BGH v. 8.10.2020 - III ZR 80/20

Eine Klausel in den AGB einer Kurklinik, die einen Schadensersatzanspruch für den Fall vorsieht, dass die Patientin einer Mutter-Kind-Kur diese vorzeitig abbricht, ist unwirksam. Ein Vertrag über die Durchführung einer solchen Kur (§ 24 Abs. 1 SGB V) ist jedenfalls nach seinem inhaltlichen Schwerpunkt als Behandlungsvertrag i.S.d. § 630a BGB und damit als besonderes Dienstverhältnis zu qualifizieren. Dieses unterliegt dem jederzeitigen Kündigungsrecht der Patientin, da die von der Klinik geschuldeten Leistungen i.S.d. § 627 Abs. 1 BGB Dienste höherer Art sind, die auf Grund besonderen Vertrauens übertragen zu werden pflegen.

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08.10.2020
Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 1.10.2020 hat die Finanzverwaltung Die Regelungen zur Mitwirkung des BMF bei Billigkeitsmaßnahmen der Landesfinanzbehörden aktualisiert.

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08.10.2020
Wertersatz nach Widerruf eines Online-Partnervermittlung
EuGH v. 8.10.2020 - C-641/19

Der EuGH hat sich vorliegend mit der Frage befasst, wie der Wertersatz zu berechnen ist, den eine Online-Partnervermittlung (hier: Parship) bei fristgerechtem Widerruf des Kunden für Leistungen verlangen kann, die sie wunschgemäß bereits erbracht hat.

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08.10.2020
Zulässigkeit und Umfang einer Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG); Aktivierung eines Anspruchs auf Investitionszulage
Kurzbesprechung

§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG (i.d.F. seit StBereinG 1999) ist formell verfassungsgemäß.
"Gewinn" i.S. des § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG ist der Bilanzgewinn i.S. des § 4 Abs. 1 EStG und nicht der steuerliche Gewinn; § 4 Abs. 2 Satz 2 EStG erlaubt daher eine Bilanzänderung lediglich in Höhe der sich aus der Steuerbilanz infolge der Bilanzänderung des § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG ergebenden Gewinnänderung und nicht in Höhe der sich aus einer Bilanzänderung ergebenden steuerlichen Gewinnänderung, die auf einer Hinzurechnung außerhalb der Steuerbilanz (im Streitfall: § 10 Satz 1 InvZulG a.F.) beruht.
Ein Anspruch auf Investitionszulage ist auch vor einer förmlichen Antragstellung im Wirtschaftsjahr der Anschaffung/Herstellung der betreffenden Wirtschaftsgüter auszuweisen, wenn die Anspruchsvoraussetzungen mit der Anschaffung/Herstellung erfüllt sind und die (spätere) Antragstellung bereits ernstlich beabsichtigt ist; der Ertrag ist nicht über einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten auf den gesetzlichen Verbleibenszeitraum periodisch abzugrenzen.

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08.10.2020
Zur Änderung eines im Rahmen einer steuerrechtlichen Überleitungsrechnung ausgeübten Wahlrechts
Kurzbesprechung

Die geänderte Willensbetätigung zu einer wahlrechtsbezogenen Rechtsfolge (hier: Minderung von Anschaffungskosten gemäß § 7g Abs. 2 Satz 2 EStG a.F.) ist nur nach Maßgabe der Regelungen zur Bilanzänderung (§ 4 Abs. 2 Satz 2 EStG) steuerlich zugelassen, wenn sie (wie ebenfalls die ursprüngliche Wahl) in einer dem Finanzamt eingereichten Überleitungsrechnung (§ 60 Abs. 2 Satz 1 EStDV) vor der Veranlagung erfolgt.

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08.10.2020
Erste Tätigkeitsstätte bei einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme
Kurzbesprechung

Nach der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts zum Veranlagungszeitraum 2014 gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte. Dies gilt auch dann, wenn die Bildungseinrichtung lediglich im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird.

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08.10.2020
Erste Tätigkeitsstätte: Einordnung eines in Vollzeit absolvierten Fortbildungslehrgangs am Ort der Bildungseinrichtung
BFH v. 14.5.2020 - VI R 24/18

Nach der Neuregelung des steuerlichen Reisekostenrechts zum Veranlagungszeitraum 2014 gilt auch eine Bildungseinrichtung, die außerhalb eines Dienstverhältnisses zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme aufgesucht wird, als erste Tätigkeitsstätte.  Dies gilt auch dann, wenn die Bildungseinrichtung lediglich im Rahmen einer kurzzeitigen Bildungsmaßnahme besucht wird.

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08.10.2020
Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Kauf eines Hauses einer Familie für Wohnzwecke nicht verfassungswidrig
FG Münster v. 20.8.2020 - 8 K 470/19 E,GrE

Die Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Kauf eines Hauses einer Familie für Wohnzwecke verstößt nicht gegen das GG. Die Regelungen zur Höhe des Steuersatzes verstoßen weder für sich genommen noch im Zusammenspiel mit anderen Regelungen des GrEStG und anderer Gesetze gegen das GG.

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07.10.2020
Dokumentenpauschale: Überprüfung der Unterschriften der Richter
BFH v. 18.6.2020 - IX E 5/20

Die Ausfertigung (Kopie, Ausdruck) einer gerichtlichen Entscheidung, für die eine Dokumentenpauschale nicht anfällt, ist auch dann vollständig, wenn aus ihr die Originalunterschriften der mitwirkenden Richter nicht ersichtlich sind. Will ein Beteiligter die Beachtung des Unterschriftserfordernisses überprüfen und beantragt er deshalb die Übersendung einer Kopie der Urschrift der Entscheidung, fallen dafür Kosten gemäß der Dokumentenpauschale an, wenn das Gericht dem Antrag entspricht.

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07.10.2020
Zur Verfassungsmäßigkeit der Abzugs- und Rücktragsbeschränkung für Spenden und Mitgliedsbeiträge
FG Münster v. 27.8.2020 - 5 K 3940/18 E,F

Die Vorschrift des § 10b Abs. 1 Sätze 9 und 10 EStG in der im Jahr 2016 gültigen Fassung ist nach Überzeugung des erkennenden Senats mit Art. 3 GG vereinbar. Dass § 10b Abs. 1 EStG nicht jedem Einzelsachverhalt gerecht wird und damit auch nicht der vorliegenden Sachverhaltsbesonderheit, bei der die beim Rechtsvorgänger noch nicht als Sonderausgaben berücksichtigten Zuwendungen nach dessen Tod wegen fehlender Rücktragsmöglichkeit endgültig keine Berücksichtigung mehr finden können, widerspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz.

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07.10.2020
Zehnjahresfrist trotz Nutzungs- und Rückforderungsrecht: Zur Nichtberücksichtigung einer Schenkung bei der Nachlassverteilung
OLG Zweibrücken v. 11.9.2020 - 5 U 50/19

Die Zehnjahresfrist, nach deren Ablauf Schenkungen des Erblassers nicht mehr zugunsten der sonstigen Pflichtteilsberechtigten berücksichtigt werden, kann auch bei einer Übertragung an den Beschenkten unter Vorbehalt eines Benutzungs- und Rückforderungsrechtes zugunsten des Schenkers zu laufen beginnen.

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06.10.2020
Gesetzesinitiative für eine gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit

Das BMAS hat eine Gesetzesinitiative für eine gesetzliche Regelung zur mobilen Arbeit gestartet. Der Gesetzentwurf des BMAS befindet sich aktuell in der sog. Frühkoordination, liegt also dem Bundeskanzleramt vor. Danach wird der Entwurf in den einzelnen Bundesministerien geprüft, ggf. überarbeitet und schließlich im Kabinett verabschiedet. Bundestag und Bundesrat entscheiden schließlich darüber, ob der Entwurf zum Gesetz wird.

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06.10.2020
Gegen Empfangsbekenntnis zugestellter Beschluss über Gewährung von PKH: Frist für Wiedereinsetzungsantrag ordnungsgemäß notiert?
BGH v. 15.9.2020 - VI ZR 544/19

Wird ein Beschluss über die Gewährung von Prozesskostenhilfe dem Prozessbevollmächtigten des Antragstellers gem. § 174 Abs. 1 ZPO gegen Empfangsbekenntnis zugestellt, so hat der Prozessbevollmächtigte bei Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses anhand der Handakte zu überprüfen, ob eine durch Bekanntgabe dieses Beschlusses in Lauf gesetzte Frist für einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ordnungsgemäß notiert ist. Unterlässt er dies, so liegt bereits hierin ein Verschulden i.S.d. § 233 Abs. 1 ZPO; unterbleibt infolge des Versäumnisses die rechtzeitige Stellung des Wiedereinsetzungsantrags, so scheidet eine Wiedereinsetzung in die versäumte Wiedereinsetzungsfrist aus.

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06.10.2020
Das Wohnungseigentumsrecht nach dem WEMoG

Das neue Wohnungseigentumsgesetz ist kein Reförmchen, es ist eine Totalreform, die in zentralen Punkten kaum einen Stein auf dem anderen lässt. Voraussichtlich tritt das sog. WEMoG noch in diesem Jahr, am 1.12.2020, in Kraft. Die gesetzliche Grundlage für Wohnungseigentümer wird stark verändert.

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