Steuerrecht

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Das müssen Sie im Steuerrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen, BMF-Schreiben sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Reform der Grundsteuer
Nachdem das BVerfG das System der grundsteuerlichen Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte, erließ der Bundesgesetzgeber ein aus drei Gesetzen bestehendes Paket, um die Vorgaben umzusetzen. Die auf Grundlage der neuen Werte errechnete Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu zahlen. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Reform der Grundsteuer. 

Online-Dossier: Kryptowährung – Blockchain – Smart Contract – NFT
Distributed Ledger Technologies (DLT) sind längst kein Novum mehr. Dabei hat der globale Erfolg der Kryptowährung „Bitcoin“ der Variante der Blockchain einen erhöhten Bekanntheitsgrad verschafft. Es mangelt allerdings (noch) an flächendeckendem Einsatz derartiger Technologien – jedenfalls im Rechtsverkehr, obwohl sich diese etwa auch für die Abgabe rechtsgeschäftlicher Erklärungen oder automatische Vertragsschlüsse eignen. Immerhin gibt es zur auf Blockchain basierenden Kryptowährung „Bitcoin“ schon erste Rechtsprechung. 

Mit diesem Online-Dossier geben wir Ihnen fortlaufend einen Überblick über die aktuellen rechtlichen Diskussionen in Sachen Kryptowährung & Co.

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18.08.2022
Einkommensteuerliche Behandlung barer Zuzahlungen an den inländischen Privatanleger im Zusammenhang mit einer Verschmelzung US-amerikanischer Kapitalgesellschaften
Kurzbesprechung

Bei der Besteuerung eines im Inland steuerpflichtigen Aktieninhabers einer US-amerikanischen Kapitalgesellschaft findet § 20 Abs. 4a EStG bei einem aufgrund einer Verschmelzung erfolgten Tausch der Aktien mit Spitzen- und Barausgleich keine Anwendung, wenn bei rechtsvergleichender Betrachtung die Verschmelzung aufgrund der hohen Barzahlungen nicht einmal hypothetisch in den Anwendungsbereich des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Abs. 3 Nr. 5 UmwStG fallen könnte. Der gesamte Vorgang ist danach als Tausch gegen die Gewährung eines Mischentgelts nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, Abs. 4 EStG zu besteuern.

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18.08.2022
Kein Werbungskostenabzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG bei der Haftungsinanspruchnahme des Geschäftsführers für Lohnsteuer, die auf den eigenen Arbeitslohn entfällt
Kurzbesprechung

Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers zur Tilgung von Haftungsschulden sind auch insoweit als Werbungskosten bei dessen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehbar, als die Haftung auf nicht abgeführter Lohnsteuer beruht, die auf den Arbeitslohn des Geschäftsführers entfällt. Das Abzugsverbot gemäß § 12 Nr. 3 EStG steht dem nicht entgegen.

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18.08.2022
Berücksichtigung einer Leasingsonderzahlung bei Anwendung der sog. Kostendeckelungsregelung zur Privatnutzung betrieblicher Kfz
Kurzbesprechung

Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Anwendung der Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung im BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (BStBl I 2009, 1326, Rz 18) für Zwecke der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs eine bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt wird, wenn der Steuerpflichtige seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG ermittelt.

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18.08.2022
Umfang des Auskunftsrechts hinsichtlich personenbezogener Daten
FG München v. 19.5.2022, 15 K 2067/18

Der Frage nach dem Umfang des Auskunftsrechts im Bereich der Steuerverwaltung ist nach der Einführung der DSGVO im Jahr 2018 grundsätzliche Bedeutung beizumessen. Darüber hinaus erscheint angesichts widerstreitender Entscheidungen der Finanzgerichte zum Anwendungsbereich der DSGVO im Bereich der direkten Steuern die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich.

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15.08.2022
Keine Hinzuschätzungen bei einer GmbH wegen unklarer Mittelherkunft bei ihrem Gesellschafter
FG Münster v. 18.5.2022, 10 K 261/17 K,U

Verdeckte Bareinlagen führen nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft, weil die Mittelherkunft beim Gesellschafter nicht aufklärbar ist. Diese Frage ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung noch nicht geklärt, ist jedoch nach Auffassung des Senats klärungsbedürftig.

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11.08.2022
Wann liegt eine vollendete Steuerhinterziehung bei Wechsel von der Antrags- zur Pflichtveranlagung vor?
FG Münster v. 24.6.2022, 4 K 135/19 E

Liegt ein objektiver Verkürzungstatbestand vor, wenn pflichtwidrig keine Steuererklärung abgegeben wird, dem Finanzamt aber alle erforderlichen Informationen in Form elektronischer Lohnsteuerbescheinigungen vorliegen? Zu der hier streitentscheidenden Frage liegt noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung vor, weshalb die Revision zum BFH zugelassen wurde.

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11.08.2022
Alle weiteren am 11.8.2022 veröffentlichten Entscheidungen des BFH

Hier finden Sie die Leitsätze der weiteren am Donnerstag veröffentlichten Entscheidungen des BFH. Mit den Auswirkungen und Konsequenzen setzen sich die Autoren unserer steuerrechtlichen Zeitschriften vertiefend auseinander.

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11.08.2022
Zur Prüfung einer Gewinnerzielungsabsicht im Rahmen des § 17 EStG
FG Düsseldorf v. 21.6.2022, 13 K 1149/20 E

Eine Gewinnerzielungsabsicht ist im Rahmen des § 17 EStG nicht anhand jedes einzelnen Anteils, sondern einheitlich für alle veräußerten Anteile zu prüfen, wobei der Anteilserwerb durch Kapitalerhöhung unter Aufgeldzahlung nicht grundsätzlich einen Gestaltungsmissbrauch darstellt.

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11.08.2022
Nacherhebung der Kapitalertragsteuer für eine offene Gewinnausschüttung in den Fällen des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG
Kurzbesprechung

1. Wird für eine offene Gewinnausschüttung gemäß § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG eine bescheinigte Einlagenrückgewähr in Höhe von 0 € fingiert, überlagert die Fiktion bereits im Ausschüttungszeitpunkt den Umstand, dass nach der Verwendungsrechnung des § 27 Abs. 1 Sätze 3 bis 5 KStG kein ausschüttbarer Gewinn verwendet wird.
2. Greift die Fiktion des § 27 Abs. 5 Satz 2 KStG, entstehen die Kapitalertragsteuer und die damit verbundenen kapitalertragsteuerlichen Pflichten der steuerentrichtungspflichtigen Kapitalgesellschaft nicht erst mit der Bekanntgabe des gesonderten Feststellungsbescheids für das Einlagekonto als das die Fiktion auslösende Ereignis, sondern mit dem Zufluss der Ausschüttung.

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11.08.2022
Berechnung der Überentnahmen i.S. des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG bei der sinngemäßen Anwendung der Regelungen auf Einnahmenüberschussrechner
Kurzbesprechung

1. Auch bei Steuerpflichtigen mit einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG ist im Rahmen der sinngemäßen Anwendung des § 4 Abs. 4a Sätze 2 und 3 EStG periodenübergreifend zu ermitteln, ob im betrachteten Gewinnermittlungszeitraum Überentnahmen vorliegen.
2. Überentnahmen sind bei Einnahmenüberschussrechnern nicht auf die Höhe eines niedrigeren negativen Kapitalkontos zu begrenzen, das zum Ende des jeweiligen Gewinnermittlungszeitraums nach bilanziellen Grundsätzen vereinfacht ermittelt wird.

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11.08.2022
Gewerbesteuerpflicht einer Immobilien-GmbH bzw. Betriebsstätte bei Einschaltung einer Dienstleistungsgesellschaft
Kurzbesprechung

1. Eine Betriebsstätte i.S. von § 12 Satz 1 AO erfordert eine Geschäftseinrichtung oder Anlage mit einer festen Beziehung zur Erdoberfläche, die von einer gewissen Dauer ist, der Tätigkeit des Unternehmens dient und über die der Steuerpflichtige eine nicht nur vorübergehende Verfügungsmacht hat (Bestätigung der ständigen Rechtsprechung).
2. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Räumlichkeiten dann eigene Betriebsstätten i.S. des § 12 Satz 1 AO sein, wenn es sich hierbei um solche einer eingeschalteten Dienstleistungs- oder Managementgesellschaft handelt und hierüber kein vertraglich eingeräumtes eigenes Nutzungsrecht besteht (BFH-Urteile vom 23.02.2011 - I R 52/10, BFH/NV 2011, 1354; vom 24.08.2011 - I R 46/10, BFHE 234, 339, BStBl II 2014, 764). Dies gilt aber nur, wenn die fehlende Verfügungsmacht über die Geschäftseinrichtung oder Anlage des Dritten durch eine eigene unternehmerische Tätigkeit vor Ort ersetzt wird (beispielsweise Identität der Leitungsorgane, fortlaufende nachhaltige Überwachung in den Räumlichkeiten des Auftragsnehmers).
3. Ohne eine gewisse räumliche und zeitliche "Verwurzelung" des Unternehmens vor Ort, fehlt es an dem für eine Betriebsstättenbegründung erforderlichen Dienen der Geschäftseinrichtung oder Anlage für eigene unternehmerische Zwecke i.S. des § 12 Satz 1 AO. Allein die Übertragung von auch umfassenden Aufgaben ohne gleichzeitig eigene betriebliche Tätigkeiten vor Ort, macht die Betriebsstätte des Auftragnehmers nicht zur Betriebsstätte des Auftraggebers.

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11.08.2022
Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ergehen
Kurzbesprechung

1. Steuerbescheide, mit denen eine positive Steuer festgesetzt wird, können ausnahmsweise auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt und auch keine Besteuerungsgrundlagen festgestellt werden, die die Höhe von Steuerforderungen beeinflussen, welche zur Tabelle anzumelden sind.
2. Wird die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt, entsteht ein Auflösungsverlust nach § 17 Abs. 4 EStG nicht bereits zu dem Zeitpunkt des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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11.08.2022
Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Grundstücks mit Weihnachtsbaumpflanzung
Kurzbesprechung

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer sind diejenigen Leistungen, die für den Erwerb des Grundstücks im Sinne des bürgerlichen Rechts zu erbringen sind. Eine Gegenleistung für Scheinbestandteile gehört nicht zur Bemessungsgrundlage. Gehölze sind Scheinbestandteile, wenn bereits zum Zeitpunkt von Aussaat oder Pflanzung vorgesehen war, sie wieder von dem Grundstück zu entfernen. Das gilt auch für sog. Weihnachtsbaumkulturen.

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04.08.2022
Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 2.8.2022 hat die Finanzverwaltung ausführlich zum Steuerabzug nach § 50a EStG bei Softwareauftragsentwicklung Stellung genommen.

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04.08.2022
Dreimonatiger Anspruchsausschluss nach § 62 Abs. 1a EStG unionsrechtswidrig
Kurzbesprechung

Ein Unionsbürger, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Aufnahmemitgliedstaat begründet hat, kann nicht deshalb während der ersten drei Monate seines Aufenthalts vom Bezug von Kindergeld ausgeschlossen werden, weil er keine Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit in diesem Mitgliedstaat bezieht.

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04.08.2022
Beendigung der Selbstnutzung eines Familienheims
Kurzbesprechung

Der Erwerber eines erbschaftsteuerrechtlich begünstigten Familienheims ist aus zwingenden Gründen an dessen Nutzung zu eigenen Wohnzwecken gehindert, wenn die Selbstnutzung objektiv unmöglich oder aus objektiven Gründen unzumutbar ist. Zweckmäßigkeitserwägungen reichen nicht aus.

Gesundheitliche Beeinträchtigungen können zwingende Gründe darstellen, wenn sie dem Erwerber eine selbständige Haushaltsführung in dem erworbenen Familienheim unzumutbar machen.

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04.08.2022
Zur Frage des Übergangs wirtschaftlichen Eigentums durch Einräumung von Filmverwertungsrechten
Kurzbesprechung

Einem Nutzungsberechtigten kann nach Maßgabe des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise das wirtschaftliche Eigentum an Filmrechten zuzurechnen sein. Dies kommt allerdings nur in Betracht, wenn der zivilrechtliche Eigentümer infolge der vertraglichen Vereinbarungen während der gesamten voraussichtlichen Nutzungsdauer der Filmrechte von deren Substanz und Ertrag wirtschaftlich ausgeschlossen ist. Hieran fehlt es z.B., wenn der zivilrechtliche Eigentümer durch erfolgsabhängige Vergütungen während der gesamten Vertragslaufzeit weiterhin an Wertsteigerungen der Filmrechte beteiligt ist.

Die für Leasingverträge entwickelten Grundsätze zur Zurechnung wirtschaftlichen Eigentums können nicht uneingeschränkt auf die Nutzungsüberlassung von Filmrechten übertragen werden. Dies folgt insbesondere daraus, dass eine hinlänglich verlässliche Einschätzung der Wertentwicklung von Filmrechten im Zeitpunkt des Abschlusses des Vertriebsvertrags regelmäßig nicht möglich ist.

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04.08.2022
Verfahrensdauer von Klagen in Steuerberaterprüfungssachen; Krankheit eines Richters und Verzögerung des Verfahrens
Kurzbesprechung

Die Angemessenheit der Dauer eines Klageverfahrens zur Überprüfung von Ergebnissen der Steuerberaterprüfung ist schon aufgrund der hohen Bedeutung und Grundrechtsrelevanz für den Betroffenen und der besonderen Eilbedürftigkeit einzelfallbezogen zu betrachten. Die für den Regelfall finanzgerichtlicher Klageverfahren geltende Vermutung, dass die Dauer des Verfahrens angemessen ist, wenn das Gericht gut zwei Jahre nach Klageeingang mit der Bearbeitung beginnt und diese nicht mehr nennenswert unterbricht, ist hier nicht anwendbar.

Wenn der Verfahrensbeteiligte aufgrund einer Sachstandsanfrage eines anderen Verfahrensbeteiligten zunächst die Reaktion des Gerichts abwartet, kann die Verzögerungsrüge im Einzelfall auch mehr als gut sechs Monate zurückwirken.

Die Erkrankung eines Richters kann nur eine kurzfristige Verzögerung rechtfertigen; grundsätzlich sind die nach den Regelungen über die Geschäftsverteilung zur Vertretung berufenen Richter zur Förderung des Verfahrens verpflichtet.

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04.08.2022
Ausschluss ausländischer Staatsangehöriger mit humanitären Aufenthaltstiteln vom Kindergeld verfassungswidrig
BVerfG v. 28.6.2022 - 2 BvL 9/14 u.a.

§ 62 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. b EStG 2006 verstößt gegen den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Das BVerfG hat die Vorschrift auf Vorlage eines FG daher für nichtig erklärt.

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03.08.2022
Keine Verzinsung zu Unrecht entrichteter Kernbrennstoffsteuer
BVerfG v. 30.6.2022 - 2 BvR 737/20

Die Verfassungsbeschwerde der Betreiberin eines Kernkraftwerks hinsichtlich der Frage, ob es infolge der Nichtigerklärung des Kernbrennstoffsteuergesetzes durch das BVerfG verfassungsrechtlich geboten ist, einen entrichteten und im Anschluss an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2017 zurückerstatteten Steuerbetrag i.H.v. rd. 55 Mio. € ab dem Zeitpunkt der Steuerzahlung zu verzinsen, hatte vor dem BVerfG keinen Erfolg.

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29.07.2022
Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 28.7.2022 hat die Finanzverwaltung spezielle Fragebögen zur umsatzsteuerlichen Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts veröffentlicht.

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29.07.2022
Änderungen der §§ 233 bis 239 AO durch das Zweite Gesetz zur Änderung der AO und des Einführungsgesetzes zur AO v. 12.7.2022 (BGBl. I 2022, 1142)
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 22.7.2022 hat die Finanzverwaltung zeitnah und ausführlich auf die gesetzliche Neuregelung der Vollverzinsung ab 1.1.2019 reagiert.

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29.07.2022
Anpassung der Konsultationsvereinbarung betreffend das DBA-Schweiz
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 26.7.2022 hat die Finanzverwaltung über die Anpassung der Konsultationsvereinbarung betreffend das DBA-Schweiz betreffend ganztägig am Wohnsitz verbrachte Arbeitstage von Grenzgängern zur Anwendung der Grenzgängerregelung in Art. 15a DBA-Schweiz informiert.

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29.07.2022
Nachzahlungs- und Erstattungszinsen - Übergangsregelung gem. Art. 97 § 15 Abs. 16 EGAO
BMF-Schreiben

Das BMF hat mit Schreiben v. 22.7.2022 eine Übergangsregelung gem. Art. 97 § 15 Abs. 16 EGAO für die vorläufige Festsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 AO und die Aussetzung der Festsetzung nach § 165 Abs. 1 Satz 4 und Satz 2 Nr. 2 AO von Nachzahlungs- und Erstattungszinsen nach § 233a AO für Verzinsungszeiträume ab dem 1.1.2019 erlassen.

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29.07.2022
Anwendung der Vorschriften über die Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 26.7.2022 hat die Finanzverwaltung zur Anpassung an die Änderung von § 138h AO durch das Gesetz vom 12.7.2022, BGBl. I 2022, 1142 Stellung genommen.

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29.07.2022
Konsultationsvereinbarung zum DBA-Schweiz
BMF-Schreiben

Mit BMF-Schreiben v. 26.7.2022 hat die Finanzverwaltung über die Weiterführung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung vom 21.12.2016 über die Durchführung von Schiedsverfahren gem. Art. 26 Abs. 5 bis 7 DBA-Schweiz informiert.

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29.07.2022
Offenbare Unrichtigkeit nach § 129 AO bei fehlender Erkennbarkeit des zutreffenden Werts
Kurzbesprechung

Allein der Umstand, dass zur Bestimmung der zutreffenden Höhe des steuerlichen Einlagekontos nicht die mechanische Übernahme der im Jahresabschluss angegebenen Kapitalrücklage ausreicht, sondern auf einer zweiten Stufe noch weitere Sachverhaltsermittlungen zur tatsächlichen Höhe des steuerlichen Einlagekontos erforderlich sind, schließt eine offenbare Unrichtigkeit i.S. des § 129 Satz 1 AO nicht aus. Zumindest in denjenigen Fällen, in denen die offenbare Unrichtigkeit auf der versehentlichen Nichtangabe eines Werts in der Steuererklärung beruht, ist § 129 Satz 1 AO bereits dann anwendbar, wenn für jeden unvoreingenommenen Dritten klar und deutlich erkennbar ist, dass die Nichtangabe fehlerhaft ist. Entsprechendes muss gelten, wenn (nur) die Angabe einer Endsumme mit 0 € erfolgt und dies erkennbar unrichtig ist.

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29.07.2022
"Sendelizenz" nach dem Landesmediengesetz Baden-Württemberg kein aktivierungsfähiges immaterielles Wirtschaftsgut
Kurzbesprechung

Die medienrechtlichen Rahmenbedingungen für die Zulassung eines privaten Veranstalters von Hörfunk- oder Fernsehprogrammen schließen eine für die Wirtschaftsgutseigenschaft ausreichende wirtschaftliche Übertragbarkeit der "Sendelizenz" aus.

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29.07.2022
Besteuerung der Umsätze eines Freizeitparks
Kurzbesprechung

Innenumsätze innerhalb eines Organkreises sind keine Reisevorleistungen i.S. des § 25 Abs. 1 und 3 UStG. Die Organträgerin hat sich auch nicht auf die Unionsrechtswidrigkeit hinsichtlich der Zurechnung der Umsätze der Organgesellschaft berufen. Die Einräumung der Berechtigung zum Eintritt in einen Freizeitpark unterliegt nicht dem ermäßigten Steuersatz des § 12 Abs. 2 Nr. 7 Buchst. d UStG.

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29.07.2022
Abgrenzung der einheitlichen Erstausbildung von der berufsbegleitenden Zweitausbildung
Kurzbesprechung

Für die im Rahmen des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG durchzuführende Abgrenzung einer einheitlichen Erstausbildung mit daneben ausgeübter Erwerbstätigkeit von einer berufsbegleitend durchgeführten Weiterbildung (Zweitausbildung) ist das Berufsziel des Kindes nur im Rahmen des engen sachlichen Zusammenhangs zwischen den einzelnen Ausbildungsabschnitten zu würdigen. Für die Frage, ob die Berufstätigkeit oder die Ausbildung im Vordergrund steht, kommt dem Berufsziel keine weitere Bedeutung zu. Der Umstand, dass der erste Ausbildungsabschnitt eine abgeschlossene Qualifikation darstellt, schließt nicht aus, dass dieser Ausbildungsabschnitt mit weiteren Ausbildungsabschnitten zu einer einheitlichen Erstausbildung zusammengefasst werden kann.

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