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Aktuelle Urteile im Steuerrecht, Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Zivilrecht, Zivilverfahrensrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht
Gerüchte über börsennotierte Unternehmen: Wann darf ein Journalist Insiderinformationen veröffentlichen?
EuGH v. 15.3.2022 - C-302/20 WeiterlesenUnzulässige Wiederholung der aus sachlichen Gründen zurückgewiesenen sofortigen Beschwerde
BGH v. 13.1.2022 - I ZB 30/21 WeiterlesenProspekthaftung: Kein "erheblicher Umstand" i.S.v. § 264a StGB bei Abweichung der Werthaltigkeit des Fonds nur um 0,1 %
BGH v. 3.2.2022 - III ZR 84/21 WeiterlesenImmer wieder Streit um Verteilungsschlüssel für Betriebskosten
AG Bonn v. 27.10.2021 - 204 C 56/21 WeiterlesenVersorgungsausgleich und Besitzschutz: Errechnung des Ehezeitanteils aus tatsächlich gezahlter höherer Rente
BGH v. 26.1.2022 - XII ZB 175/21 WeiterlesenDarf eine WEG Elektroautos aus Tiefgarage aussperren?
AG Wiesbaden v. 4.2.2022 - 92 C 2541/21 WeiterlesenBeleidigung des Vermieters führt zu außerordentlicher Kündigung
AG München v. 13.1.2022 - 473 C 9473/21 WeiterlesenGmbH-Geschäftsführer ist neben der Gesellschaft Verantwortlicher i.S.d. DSVGO
OLG Dresden v. 30.11.2021 - 4 U 1158/21 WeiterlesenÄußerungsrecht: Deutung einer Aussage stellt Meinungsäußerung dar
OLG Frankfurt a.M. v. 10.2.2022 - 16 U 87/21 WeiterlesenBundesrat billigt verlängerte Sonderregeln zum Kurzarbeitergeld bis zum 30.6.2022
WeiterlesenErmittlung des Jahreswertes eines Nutzungsvorteils aus einem zinslosen Darlehen
FG Düsseldorf v. 26.1.2022 - 4 K 272/21 Erb WeiterlesenZur Differenzbesteuerung der Art. 311 ff. MwStSystRL - Vorlage an den EuGH
KurzbesprechungIst unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen sich ein Steuerpflichtiger aufgrund des EuGH-Urteils Mensing vom 29.11.2018 - C 264/17 (EU:C:2018:968) darauf beruft, dass auch die Lieferung von Kunstgegenständen, die er zuvor im Rahmen einer steuerbefreiten innergemeinschaftlichen Lieferung vom Urheber (oder dessen Rechtsnachfolgern) erworben hat, unter die Differenzbesteuerung der Art. 311 ff. MwStSystRL fällt, nach Rz 49 dieses Urteils die Bemessungsgrundlage ausschließlich nach Unionsrecht zu bestimmen, so dass die Auslegung einer Vorschrift des nationalen Rechts (hier: § 25a Abs. 3 Satz 3 UStG), dass die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Steuer nicht zur Bemessungsgrundlage gehört, durch das letztinstanzliche nationale Gericht nicht zulässig ist?
Falls die Frage 1 bejaht wird: Sind die Art. 311 ff. MwStSystRL dahingehend zu verstehen, dass bei Anwendung der Differenzbesteuerung auf Lieferungen von Kunstgegenständen, die zuvor vom Urheber (oder dessen Rechtsnachfolgern) innergemeinschaftlich erworben wurden, die auf den innergemeinschaftlichen Erwerb entfallende Steuer die Handelsspanne (Marge) mindert, oder liegt insoweit eine planwidrige Lücke des Unionsrechts vor, die nicht von der Rechtsprechung im Wege der Rechtsfortbildung, sondern nur vom Richtliniengeber geschlossen werden darf?.