Arbeitsrecht | Sozialrecht

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Das müssen Sie im Arbeitsrecht und Sozialrecht wissen! Aktuelle Urteile und Beschlüsse in Kurzfassungen sowie Informationen über Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Die Neuregelung Betriebsratsvergütung – Das VW-Urteil des BGH und seine weitreichenden Konsequenzen
Dieses Online-Dossier vermittelt Ihnen einen aktuellen Überblick über die neue Rechtslage. Sie finden hier außerdem praktische Umsetzungstipps (insb. Muster und Best-Practice-Beispiele) führender Experten im Betriebsverfassungsrecht. Das Dossier wird laufend aktualisiert und deckt so nach und nach alle Spezialfragen zum Thema ab.

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11.01.2018
Befristung des Arbeitsvertrags mit einer Maskenbildnerin kann wegen Eigenart der Arbeitsleistung gerechtfertigt sein
BAG 13.12.2017, 7 AZR 369/16

Die arbeitsvertragliche Vereinbarung einer überwiegend künstlerischen Tätigkeit einer Maskenbildnerin an einer Bühne kann die Befristung des Arbeitsvertrags wegen der Eigenart der Arbeitsleistung nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG rechtfertigen.

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09.01.2018
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 10: Weitere Gesetzesänderungen

Seit dem 1.1.2018 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn i.H.v. 8,84 Euro brutto pro Zeitstunde ohne jegliche Einschränkung. Der Pflegemindestlohn steigt auf 10,55 Euro pro Stunde im Westen und 10,05 Euro im Osten.

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22.12.2017
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 1: Änderungen im Beschäftigtendatenschutz

Das neue Jahr ist für die arbeitsrechtliche Praxis mit einigen wichtigen Änderungen verbunden. Besonders hervorzuheben sind neben den Änderungen im Betriebsrentenrecht und beim Mutterschutz die datenschutzrechtlichen Neuerungen. Ab dem 25.5.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Mitgliedstaaten unmittelbar geltendes Recht. Gleichzeitig tritt auch das Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU (DSAnpUG-EU) in Kraft. Mit letzterem ist das BDSG neu gefasst worden, um Widersprüche zur DSGVO zu vermeiden.

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22.12.2017
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 2: Änderungen im Betriebsrentenrecht und bei der Zusatzversorgung

Zum 1.1.2018 treten einige wichtige Neuerungen im Betriebsrentenrecht in Kraft. Diese beruhen großenteils auf das Betriebsrentenstärkungsgesetz. Des Weiteren zu beachten sind aber auch die Änderungen aufgrund des EU-Mobilitäts-Richtlinie-Umsetzungsgesetzes.

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22.12.2017
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 3: Reform des Mutterschutzgesetzes

Zum 1.1.2018 tritt das "Gesetz zur Neuerung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG)" in Kraft. Ziel der Neuregelung ist die Sicherstellung eines zeitgemäßen und verantwortungsbewussten Umgangs mit dem Mutterschutz. Zudem wollte der Gesetzgeber das Mutterschutzgesetz verständlicher und klarer strukturieren und damit seine Anwendbarkeit erleichtern.

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22.12.2017
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 4: Änderungen im Schwerbehindertenrecht

Mit Wirkung zum 1.1.2018 tritt gem. Art. 26 BTHG die Neufassung des SGB IX in Kraft. Rechtsanwender müssen sich insbesondere an eine neue Nummerierung der einzelnen Paragrafen gewöhnen. Eine Synopse der für Arbeitsrechtler einschlägigen Normen finden Sie im ArbRB-Experten-Blog. Ebenfalls zum 1.1.2018 tritt die zweite Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft.

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22.12.2017
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 5: Fernsehübertragung von Gerichtsprozessen

Am 19.4.2018 treten die auf dem Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren - EMöGG, BGBl. I 2017, 3546) beruhenden Änderungen im GVG und im ArbGG in Kraft. Ziel der Gesetzesänderung ist es, gerichtliche Verfahren und Verhandlungen einer größeren (Medien-)Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

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22.12.2017
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 6: Renten-, Sozial- und Krankenversicherung

Ab dem 1.1.2018 beträgt der Rentenbeitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung. Daneben sind die neuen Rechengrößen der Sozialversicherung zu beachten.

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22.12.2017
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 7: Sozialhilfe

Ab dem 1.1.2018 gelten neue Regelbedarfe in der Sozialhilfe nach dem SGB XII:

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22.12.2017
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 8: Änderungen im SGB II sowie bei der Insolvenzgeldumlage

Ab dem 1.1.2018 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II in Höhe der vergleichbaren Regelbedarfsstufen (RBS) nach dem SGB XII. Zudem tritt zum 1.1.2018 die Verordnung zur Festsetzung eines vergabespezifischen Mindestentgelts für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem SGB II oder SGB III für das Jahr 2018 in Kraft.

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22.12.2017
Das ändert sich 2018 im Arbeits- und Sozialrecht - Teil 9: Betriebsratswahl

Im Frühjahr 2018 ist es wieder so weit: Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden statt. Damit Sie sich optimal auf die Wahl vorbereiten und vor allem Fehler in der Durchführung vermeiden können, haben wir ein großes Informationspaket rund um das Thema Betriebsratswahlen für Sie zusammengestellt.

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22.12.2017
Betriebsratswahlen 2018: Alle Informationen und Arbeitshilfen auf einen Klick

Im Frühjahr 2018 ist es wieder so weit: Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden statt. Damit Sie sich optimal auf die Wahl vorbereiten und vor allem Fehler in der Durchführung vermeiden können, haben wir ein großes Informationspaket rund um das Thema Betriebsratswahlen für Sie zusammengestellt.

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22.12.2017
Arbeitsbedingungen in der EU sollen transparenter werden

Die EU-Kommission hat am 21.12.2017 einen Vorschlag für eine neue Richtlinie über transparente und verlässliche Arbeitsbedingungen in der EU angenommen. Damit möchte sie die bestehende Richtlinie 91/533/EWG über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung aktualisieren und ersetzen. Kernpunkte der geplanten Neuregelung sind die Ausweitung der Informationspflichten des Arbeitgebers auf alle Arbeitnehmer im Sinn der EuGH-Rechtsprechung sowie auf atypische Arbeitsverhältnisse und die Einführung neuer Mindestrechte. Im nächsten Schritt müssen das EU-Parlament und der Rat den Vorschlag prüfen.

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14.12.2017
Einsichtsrecht des Betriebsrats: Bruttoentgeltlisten dürfen nicht anonymisiert bereitgestellt werden
LAG Hamm 19.9.2017, 7 TaBV 43/17

Die Bruttoentgeltlisten i.S.d. § 80 Abs. 2 Satz 2 BetrVG dürfen dem Betriebsrat nicht anonymisiert zur Einsichtnahme bereitgestellt werden. Auch die Bestimmungen des EntgeltTranspG - insbesondere § 13 Abs. 2 und 3 - und datenschutzrechtliche Bestimmungen gebieten keine Anonymisierung.

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14.12.2017
Weihnachtsgratifikation: Leistungsbestimmungsrechts des Arbeitgebers über die Höhe
BAG 23.8.2017, 10 AZR 376/16

Räumt der Arbeitsvertrag dem Arbeitgeber in zulässiger Weise ein in Bezug auf die Höhe der Sonderzahlung einseitiges Leistungsbestimmungsrecht i.S.v. 315 BGB ein, kann er über die Höhe jeweils nach billigem Ermessen entscheiden. Ob die Leistungsbestimmung billigem Ermessen entspricht, ist einzelfallabhängig. Allein die gleiche Bestimmung der Höhe über einen längeren Zeitraum führt nicht dazu, dass jede andere Leistungsbestimmung nicht mehr der Billigkeit entspräche.

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14.12.2017
Örtlicher Betriebsrat hat kein Einsichtsrecht in unternehmensweite Bruttoentgeltlisten
BAG 26.9.2017, 1 ABR 27/16

Aufgabe des Betriebsrats ist es, für eine innerbetriebliche Lohngerechtigkeit zu sorgen. Der unternehmensbezogene Gleichbehandlungsgrundsatz betrifft allerdings nicht die innerbetriebliche, sondern die überbetriebliche Lohngerechtigkeit. Ein Mitbestimmungsrecht steht daher dem Gesamtbetriebsrat und nicht dem örtlichen Betriebsrat zu.

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12.12.2017
Massenentlassungszeige: Unverschuldeter Rechtsirrtum des Arbeitgebers über ordnungsgemäße Stellungnahme des Betriebsrats
LAG Düsseldorf 1.8.2017, 3 Sa 864/16

Trotz zahlreicher bereits vorliegender Entscheidungen des BAG ist das Rechtsgebiet der Massenentlassungsanzeige immer noch als weitgehend unsicher und risikoreich zu bezeichnen. Daher ist ein Rechtsirrtum des Arbeitgebers unverschuldet, wenn er bei objektiv zweifelhafter Rechtslage sorgfältig geprüft hat, ob die im Rahmen der Massenentlassung notwendige Stellungnahme des Betriebsrats den Anforderungen des § 17 Abs. 3 Satz 2 KSchG genügt, und seine Einschätzung von Arbeits- und Landesarbeitsgerichten in zahlreichen Verfahren geteilt wird, das BAG aber nachträglich feststellt, dass keine ausreichende Stellungnahme vorgelegen hat.

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12.12.2017
Tätlicher Streit unter Kollegen: Verletzungen können als Arbeitsunfall anzuerkennen sein
LSG Baden-Württemberg 22.11.2017, L 1 U 1277/17 u. L 1 U 1504/17

Verletzt ein Kollege einen anderen während eines Streits über betriebliche Pflichten oder eines Streits, der in Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit steht, so kann das schädigende Ereignis als Arbeitsunfall anzuerkennen sein.

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12.12.2017
Deutsche Anwaltsauskunft: Nicht jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf ein Sabbatjahr

Das Sabbatjahr ist nicht gesetzlich geregelt und es besteht grundsätzlich kein Anspruch darauf. Darauf hat die Deutsche Anwaltsauskunft (DAA) am 4.12.2017 hingewiesen. Ein Anspruch auf ein Sabbatjahr besteht danach nur, wenn dies im Arbeitsvertrag oder Kollektivvereinbarungen geregelt ist.

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07.12.2017
Kein Arbeitsunfall bei Sturz während privater Tätigkeit auf einer Dienstreise
SG Frankfurt a.M. 23.11.2017, S 8 U 47/16

Ein Sturz während einer Dienstreise stellt keinen Arbeitsunfall dar, wenn er sich bei einer privat veranlassten Tätigkeit ereignet. Für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls ist Voraussetzung, dass sich der Unfall in einem sachlichen Zusammenhang mit der Dienstreise und dem versicherten Beschäftigungsverhältnis ereignet.

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07.12.2017
Arbeitsleistung ist grundsätzlich tatsächlich anzubieten - Mehrfaches wörtliches Angebot ist kein Ersatz
LAG Köln 8.9.2017, 4 Sa 62/17

Die Arbeitsleistung ist in einem bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich tatsächlich gem. § 294 BGB anzubieten. Ein wörtliches Angebot kann das tatsächliche Angebot nicht ersetzen, auch wenn es mehrfach wiederholt wird. Ist der Arbeitnehmer vor der Kündigung leistungsunwillig, hat er daher einen erneut gefassten Leistungswillen durch ein tatsächliches Angebot zu dokumentieren.

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05.12.2017
Klagefrist und Fiktionswirkung des KSchG sind auf die Eigenkündigung des Arbeitnehmers nicht anwendbar
BAG 21.9.2017, 2 AZR 57/17

Die Klagefrist gem. § 4 Satz 1 KSchG und die Fiktionswirkung des § 7 KSchG finden auf die Eigenkündigung eines Arbeitnehmers keine Anwendung. Das ergibt sich sowohl aus der Gesetzessystematik als auch aus dem Sinn und Zweck der Normen.

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30.11.2017
EU-Kommission legt Aktionsplan zur Beseitigung des Lohngefälles zwischen Männern und Frauen vor

Frauen verdienen in Europa nach wie vor 16,3 Prozent weniger als Männer. In Deutschland sind es sogar 22 Prozent. Die EU-Kommission legte am 20.11.2017 einen Aktionsplan für den Zeitraum 2018/19 vor. Er soll dabei helfen, dieses Lohngefälle zu beseitigen.

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30.11.2017
Scheinselbstständige Arbeitnehmer können Urlaub ansammeln - Keine Verpflichtung zur Urlaubnahme vor Klärung der Vergütung
EuGH 29.11.2017, C-214/16

Das Unionsrecht verbietet es, einen Arbeitnehmer dazu zu verpflichten, Urlaub zu nehmen, bevor er feststellen kann, ob er für diesen Urlaub Anspruch auf Bezahlung hat. Ein Arbeitnehmer muss zudem die Möglichkeit haben, nicht ausgeübte Ansprüche auf bezahlten Urlaub über die Beschäftigungszeit anzusammeln, wenn der Arbeitgeber ihm nicht ermöglicht, den Anspruch auf bezahlten Urlaub auszuüben.

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23.11.2017
Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch nach Betriebsübergang für weltlichen Arbeitgeber
BAG 23.11.2017, 6 AZR 683/16

Wird ein Betrieb eines kirchlichen Arbeitgebers durch einen Betriebsübergang von einem weltlichen Erwerber übernommen, tritt der Erwerber in die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Arbeitsverhältnis ein. Eine arbeitsvertraglich bestehende dynamische Inbezugnahme des kirchlichen Arbeitsrechts gilt weiterhin fort.

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23.11.2017
Drohung mit Selbstmord kann fristlose Kündigung rechtfertigen
BAG 29.6.2017, 2 AZR 47/16

Droht ein Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber mit Gefahren für Leben oder Leben kann dies eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Dies gilt ebenso für eine Selbstmorddrohung, mit der ein Arbeitnehmer die Herbeiführung eines bestimmten Ziels bezweckt und dazu Druck auf den Arbeitgeber ausüben will. Auch wenn die Drohungen während eines BEM-Gesprächs getätigt werden, dürfen sie verwertet werden.

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23.11.2017
Betriebsratswahl: Sitzverteilung nach dem d"Hondtschen Höchstzahlverfahren ist verfassungsgemäß
BAG 22.11.2017, 7 ABR 35/16

Die Anordnung des d"Hondtschen Höchstzahlverfahrens zur Verteilung der Betriebsratssitze nach Betriebsratswahlen in § 15 Abs. 1 und Abs. 2 Wo BetrVG ist verfassungsgemäß. Das Verfahren verletzt weder den Grundsatz der Gleichheit der Wahl aus Art. 3 Abs. 1 GG noch die durch Art. 9 Abs. 3 geschützte Koalitionsfreiheit.

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23.11.2017
Betriebsratswahlen 2018: Alle Informationen und Arbeitshilfen auf einen Klick

Im Frühjahr 2018 ist es wieder so weit: Die nächsten regelmäßigen Betriebsratswahlen finden statt. Damit Sie sich optimal auf die Wahl vorbereiten und vor allem Fehler in der Durchführung vermeiden können, haben wir ein großes Informationspaket rund um das Thema Betriebsratswahlen für Sie zusammengestellt.

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21.11.2017
Fremdenfeindliche Äußerung in WhatsApp-Gruppe ist i.d.R. kein Kündigungsgrund
ArbG Mainz 15.11.2017, 4 Ca 1240/17, 4 Ca 1241/17, 4 Ca 1242/17, 4 Ca 1243/17

Private Textnachrichten mit fremdenfeindlichem Inhalt in einer kleinen WhatsApp-Gruppe sind in der Regel kein Kündigungsgrund, da der Arbeitnehmer darauf vertrauen darf, dass der Inhalt nicht nach außen getragen wird.

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16.11.2017
Vorlage an den EuGH: Sind Leiharbeitnehmer bei den Schwellenwerten für eine Massenentlassungsanzeige zu berücksichtigen?
BAG 16.11.2017, 2 AZR 90/17 (A)

Das BAG hat dem EuGH die Frage zur Vorabentscheidung vorgelegt, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen Leiharbeitnehmer bei der Berechnung der Zahl der in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer für die Erforderlichkeit einer Massenentlassungsanzeige zu berücksichtigen sind.

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