Unternehmensrecht | Gesellschaftsrecht

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Das müssen Sie im Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht wissen! News zu wichtigen aktuellen Urteilen sowie Informationen zu Gesetzgebungsvorhaben.

Online-Dossier: Listing Act und Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
Mit unserem stetig anwachsenden Online-Dossier liefern wir Ihnen einen umfassenden Überblick über die beiden Reformvorhaben. Nutzen Sie die aktuellen Hinweise und Materialien!

Online-Dossier: ESG ante portas – Neue Herausforderungen für Beratung und Vorstandsarbeit
Die rechtssichere Implementierung von Transformationsprozessen zu den Themen Umwelt, Soziales und nachhaltige Unternehmensführung ist zu einer prioritären Herausforderung geworden. Ob es um Transparenz, Korruptionsbekämpfung, Nachhaltigkeitsmanagement, den Umgang mit Umweltrisiken, Whistleblowing oder um erhöhte Haftungsrisiken für Menschenrechtsverletzungen geht: Gesellschaftliche Sensibilisierung, aber auch normative Vorgaben wie das LkSG, die EU-Taxonomie-Verordnung oder die anstehende Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) lassen es mehr als ratsam erscheinen, sich mit diesem Themenkomplex rechtzeitig zu beschäftigen. Der Verlag Otto Schmidt und sein Tochterunternehmen Fachmedien Otto Schmidt informieren an dieser Stelle über alle Facetten und neuen Entwicklungen. 

Online-Dossier: Die Reform des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) - Informationen, Materialien, Arbeitshilfen 

Online-Dossier: UmRUG
Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze (UmRUG, BGBl. I 2023, Nr. 51 v. 28.2.2023) und dem Gesetz zur Umsetzung der Bestimmungen der Umwandlungsrichtlinie über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei grenzüberschreitenden Umwandlungen, Verschmelzungen und Spaltungen (MgFSG, BGBl. 2023 I Nr. 10 v. 13.1.2023) hat der deutsche Gesetzgeber die Vorgaben der Umwandlungsrichtlinie im nationalen Recht verankert. Hier finden Sie eine Zusammenstellung an Beiträgen zum reformierten Umwandlungsrecht aus dem Portfolio des Verlags Otto Schmidt, die wir fortlaufend erweitern werden.

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06.08.2018
Berufungszurückweisungsbeschluss muss erstrebtes Ziel des Rechtsmittels des Berufungsklägers erkennen lassen
BGH 12.6.2018, II ZR 229/16

Unterliegt ein die Berufung zurückweisender Beschluss der Anfechtung, muss er, ebenso wie ein Berufungsurteil, erkennen lassen, was der Berufungskläger mit seinem Rechtsmittel erstrebt hat.

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02.08.2018
Einziehung eines Gesellschaftsanteils: Beschluss bei nicht ausreichend freiem Vermögen der Gesellschaft zur Zahlung des Einziehungsentgelts nichtig
BGH 26.6.2018, II ZR 65/16

Steht im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Einziehung eines Gesellschaftsanteils fest, dass das freie Vermögen der Gesellschaft zur Bezahlung des Einziehungsentgelts nicht ausreicht, ist der Einziehungsbeschluss auch dann nichtig, wenn die Gesellschaft über stille Reserven verfügt, deren Auflösung ihr die Bezahlung des Einziehungsentgelts ermöglichen würde.

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24.07.2018
D&O-Versicherungsschutz umfasst nicht die GmbH-Geschäftsführerhaftung gem. § 64 GmbH-Gesetz
OLG Düsseldorf 20.7.2018, I 4 U 93/16

Der Versicherungsschutz einer D&O-Versicherung umfasst nicht den Anspruch einer insolvent gewordenen Gesellschaft gegen ihren versicherten Geschäftsführer auf Ersatz insolvenzrechtswidrig geleisteter Zahlungen der Gesellschaft gem. § 64 GmbH-Gesetz. Bei dem Urteil handelt es sich um Grundsatzurteil zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Unternehmensleistungen und Leitende Angestellte. Es dürfte laut OLG große praktische Bedeutung haben.

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17.07.2018
Kein Zeugnisverweigerungsrecht für die Robert Bosch GmbH im Zusammenhang mit dem Abgasskandal
LG Stuttgart 13.7.2018, 22 O 205/16 u.a.

Die Robert Bosch GmbH kann sich auf kein Zeugnisverweigerungsrecht gem. § 384 ZPO berufen und damit die Vorlage von Unterlagen verweigern. Sie erleidet durch die Vorlage weder einen unmittelbaren vermögensrechtlichen Schaden, setzt sich nicht der Gefahr der Strafverfolgung aus noch offenbart sie damit ein schutzwürdiges Gewerbegeheimnis.

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24.04.2018
Auslegung eines Beschluss einer Publikumsgesellschaft grds. nach objektivem Erklärungsbefund
BGH 6.3.2018, II ZR 1/17

Der Beschluss einer Publikumsgesellschaft ist nach seinem objektiven Erklärungsbefund auszulegen. Im Streitfall geht es darum, ob es sich bei einer Regelung eines Beschlusses einer Publikumsgesellschaft zur Befristung eines Sanierungskonzeptes, um eine auflösende Bedingung oder ein Optionsrecht für sanierungswillige Gesellschafter zur Rückforderung ihrer Sanierungsbeiträge handelt.

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13.04.2018
Kein Ausscheiden aus Publikumsgesellschaft bei Zusammentreffen der Kündigung mit Auflösungsbeschluss während Kündigungsfrist
BGH 6.2.2018, II ZR 1/16

Wird eine Publikumsgesellschaft bürgerlichen Rechts nach einer Kündigung aber vor Eintritt der Kündigungswirkung aufgelöst, scheidet der kündigende Gesellschafter, sofern dem Gesellschaftsvertrag nichts anderes entnommen werden kann, nicht aus, sondern verbleibt in der Liquidationsgesellschaft.

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13.03.2018
Umqualifizierung einer Gesellschafterleistung bei fehlendem Kredit aus eigener Kraft möglich
BGH 23.1.2018, II ZR 246/15

Hat der Gesellschafter der Gesellschaft bereits eine Gesellschafterhilfe als Darlehen gewährt, kommt es für die Umqualifizierung in eine kapitalersetzende Leistung nach dem früheren Eigenkapitalersatzrecht aufgrund der Kreditunwürdigkeit der Gesellschaft nicht darauf an, ob ein zusätzlicher Kreditbedarf der Gesellschaft bestand, sondern darauf, ob die Gesellschaft sich den bereits vom Gesellschafter gewährten Kredit aus eigener Kraft hätte beschaffen können.

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09.01.2018
Auskunftsverurteilung: Nur unmittelbar aus dem Urteil fließende Nachteile sind bei der Bemessung der Beschwer zu berücksichtigen
BGH 7.11.2017, II ZB 4/17

Bei der Bemessung der Beschwer einer Treuhandkommanditistin einer Publikums-Kommanditgesellschaft durch die Verurteilung zur Auskunftserteilung über Daten sämtlicher Treugeber an einen Treugeberkommanditisten sind die durch eine Pflicht zur Benachrichtigung der betroffenen Treugeber verursachten Kosten nicht mit einzubeziehen, da sie keinen unmittelbar aus dem Urteil fließenden Nachteil darstellen, sondern Folgen aus Drittbeziehungen darstellen.

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07.12.2017
Nichtgesetzliche Pflichten eines Gesellschafters einer Publikumsgesellschaft müssen sich aus dem Gesellschaftsvertrag ergeben
BGH 7.11.2017, II ZR 127/16

Nach der BGH-Rechtsprechung unterliegen die Regelungen in Gesellschaftsverträgen von Publikumsgesellschaften einer ähnlichen Auslegung und Inhaltskontrolle wie AGB. Für den einer Publikumsgesellschaft beitretenden Gesellschafter müssen sich die mit dem Beitritt verbundenen, nicht unmittelbar aus dem Gesetz folgenden Pflichten aus dem Gesellschaftsvertrag klar ergeben.

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18.11.2015
Kein Betriebsausgabenabzug bei Einkünften aus selbständiger Arbeit bei Nutzung eines nach 1-Prozent-Regelung versteuerten Dienstwagens eines Arbeitnehmers
BFH 16.7.2015, III R 33/14

Überlässt ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer einen betrieblichen Pkw, dessen Kosten der Arbeitgeber in vollem Umfang trägt, auch zur Nutzung für Fahrten im privaten Bereich und zur Erzielung anderer Einkünfte und versteuert der Arbeitnehmer den daraus erlangten geldwerten Vorteil nach der sog. 1-Prozent-Regelung, kann der Arbeitnehmer für die Nutzung des Pkw im Rahmen der Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit keine Betriebsausgaben abziehen.

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28.04.2014
Abberufung eines Vorstandsmitgliedes der Commerzbank nichtig
LG Frankfurt a.M. 22.4.2014, 3-05 O 8/14

Der Widerruf der Bestellung eines Vorstandsmitgliedes einer AG (hier: der Commerzbank) setzt das Vorliegen eines wichtigen Grundes voraus. Der geplante erhebliche Personalabbau sowie eine Verschlankung des Vorstandes und eine Umstrukturierung der Geschäftsfelder stellen für sich genommen noch keinen wichtigen Grund dar; vielmehr muss dargelegt werden, dass die Belassung im Vorstandsamt zu schweren wirtschaftlichen Nachteilen für die AG führen könnte oder dass es ihr aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar ist.

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02.08.2012
GmbH-Geschäftsführer müssen Übersicht über Finanzen organisieren
BGH 19.6.2012, II ZR 243/11

Ob der Geschäftsführer einer GmbH seiner Pflicht zur laufenden Beobachtung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens und näheren Überprüfung im Fall krisenhafter Anzeichen hinreichend nachgekommen ist, kann nur unter umfassender Berücksichtigung der für die Gesellschaft wirtschaftlich relevanten Umstände beurteilt werden, die dem Geschäftsführer bekannt waren oder bekannt sein mussten. Er muss auf jeden Fall für eine Organisation sorgen, die ihm die zur Wahrnehmung seiner Pflichten erforderliche Übersicht über die wirtschaftliche und finanzielle Situation der Gesellschaft jederzeit ermöglicht.

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